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   OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 90.13   

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https://dejure.org/2013,4829
OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 90.13 (https://dejure.org/2013,4829)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.03.2013 - 7 N 90.13 (https://dejure.org/2013,4829)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. März 2013 - 7 N 90.13 (https://dejure.org/2013,4829)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 117 Abs 1 S 3 VwGO, § 3 Abs 1 AufenthG 2004, § 63 Abs 1 AufenthG 2004, § 71 Abs 6 AufenthG 2004, § 116 Abs 1 VwGO
    Beförderungsverbot; Anforderung an Pässe; Unterschrift des Inhabers; richterliche Unterschrift; Verhinderungsvermerk

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 117 Abs 1 S 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 3 Abs 1 AufenthG, § 63 AufenthG, § 71 Abs 6 AufenthG
    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Untersagungsverfügung; Zwangsgeldandrohung; Verstoß; Pass; Anforderung an Pässe; Unterschrift des Inhabers; fehlende Unterschrift; Urteil; richterliche Unterschrift; Verhinderungsvermerk

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß der Beförderung eines Ausländers ohne einen von diesem unterschriebenen Pass gegen das Beförderungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 63 Abs. 1
    Verstoß der Beförderung eines Ausländers ohne einen von diesem unterschriebenen Pass gegen das Beförderungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 91.13

    Zulassungsbegehren; Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 90.13
    Mit dieser Verfügung wurde der Klägerin auf der Grundlage der wegen der im Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 30. April 2007 festgestellten Verstöße gegen das Verbot der Beförderung von Ausländern in das Bundesgebiet ohne den erforderlichen Pass und den erforderlichen Aufenthaltstitel erlassenen, im Verfahren VG Potsdam 8 K 2306/08 - OVG 7 N 91.13 - gesondert angefochtenen Untersagungsverfügung der Bundespolizeidirektion Koblenz vom 25. Juni 2007 gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 letzter Halbsatz AufenthG ein Zwangsgeld in Höhe von 1000 Euro für jeden ohne die zur Einreise erforderlichen Papiere beförderten Ausländer angedroht.

    Insoweit kann der Senat auf seine Ausführungen in dem die Untersagungsverfügung betreffenden Verfahren (OVG 7 N 91.13) verweisen.

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 90.13
    Diese beanspruchen auch in Ansehung des Vorbringens der Klägerin zu den weiteren, vom Beklagten für den Erlass der Zwangsgeldandrohung herangezogenen Beförderungsfällen uneingeschränkt Geltung und ermöglichen im Ergebnis schon bei Abschluss des Zulassungsverfahrens die Beurteilung hinreichend sicher, dass das Verwaltungsgericht insoweit zutreffend von Verstößen gegen das Beförderungsverbot nach § 63 Abs. 1 AufenthG ausgegangen ist und die Androhung eines Zwangsgeldes für jeden weiteren Verstoß (vgl. zu der im Rahmen der spezialgesetzlichen Grundlage zulässigen kumulativen Androhung: BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2003 - 1 C 5.02 -, BVerwGE 117, 332, juris Rn. 26) daher nicht als unverhältnismäßig oder sonst ermessensfehlerhaft beurteilt werden kann.
  • BVerwG, 15.09.1995 - 4 B 173.95

    Revision - Beschwerde - Fehlende Begründung - Urteil - Abfassung - Unterschrift

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 08.03.2013 - 7 N 90.13
    Ein formal fehlerhafter Verhinderungsvermerk dürfte jedenfalls dann, wenn - wie hier- alle nach dem Gesetz erforderlichen Elemente vorhanden sind und die Urheberschaft des Vorsitzenden nicht in Frage steht, vor dem Hintergrund des Zwecks des Unterschriftserfordernisses nach § 117 Abs. 1 Satz 2 VwGO, die Wiedergabe des Beratungsergebnisses zu verantworten, nicht ohne weiteres dazu führen, dass eine nicht mit Gründen versehene Entscheidung im Sinne des § 138 Nr. 6 VwGO vorliegt (so für den Fall des Fehlens einer Unterschrift: BVerwG, Beschluss vom 15. September 1995 - 4 B 173.95 -, NVwZ-RR 1996, 299), denn die Möglichkeit von Verhinderungsvermerken zeigt gerade, dass für diese Prüffunktion nicht die Unterschrift aller Berufsrichter erforderlich ist, sie äußerstenfalls sogar nur durch einen von ihnen wahrgenommen werden kann.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 24.15

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    Die Klagen gegen die Untersagungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung blieben ohne Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 6. Juni 2012 - VG 8 K 2306/08 und VG 8 K 340/12 - und Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2013 - OVG 7 N 90.13 und OVG 7 N 91.13 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2016 - 7 B 29.15

    Beförderungsverbot; türkisches Luftfahrtunternehmen; Zwangsgeldfestsetzung;

    Die Klagen gegen die Untersagungsverfügung und die Zwangsgeldandrohung blieben ohne Erfolg (Urteile des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 6. Juni 2012 - VG 8 K 2306/08 und VG 8 K 340/12 - und Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. März 2013 - OVG 7 N 90.13 und OVG 7 N 91.13 - juris).
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