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   OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14   

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OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14 (https://dejure.org/2015,61821)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 LC 18/14 (https://dejure.org/2015,61821)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 LC 18/14 (https://dejure.org/2015,61821)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsbegehren eines Kindes ausländischer Eltern hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit der Geburt; Begriff des unbefristeten Aufenthaltsrechts; Prüfung eines Anspruchs des Vaters (Arbeitnehmers) auf Erteilung eines nach nationalem Recht ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1 Alt. 1, StAG § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, StAG § 4 Abs. 3 S. 1
    Unbefristetes Aufenthaltsrecht, deutsche Staatsangehörigkeit, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Kind, Elternteil, Geburt, Assoziationsberechtigte, Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt, befristete Aufenthaltserlaubnis, unbefristete Aufenthaltserlaubnis, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsbegehren eines Kindes ausländischer Eltern hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit der Geburt; Begriff des unbefristeten Aufenthaltsrechts; Prüfung eines Anspruchs des Vaters (Arbeitnehmers) auf Erteilung eines nach nationalem Recht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 19.11.2002 - C-188/00

    Kurz

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Es ist durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt, dass Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung hat, so dass türkische Staatsangehörige, die seine Voraussetzungen erfüllen, sich unmittelbar auf die Rechte berufen können, die ihnen in den drei Spiegelstrichen dieser Bestimmung je nach der Dauer der Ausübung einer Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat in abgestufter Weise verliehen werden (vgl. u. a. Urteile vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89, Sevince, Slg. 1990, I-3461, Rn. 26, und vom 19. November 2002 in der Rechtssache C-188/00, Kurz, Slg. 2002, I-10691, Rn. 26).

    Der EuGH spricht im Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen einer auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 beruhenden Rechtsposition - auch einer solchen nach dem 3. Spiegelstrich der Vorschrift - immer nur von einem Anspruch des Arbeitnehmers auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - C-237/91 -, [...]; EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-1/97 -, [...]; EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - C-340/97 -, [...]; EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - C-188/00 -, [...]).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Das Assoziationsratsabkommen dient dagegen ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken und beschränkt sich deshalb auf die schrittwiese Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - Rn. 72; BVerwG, Urteil vom 28.4.2015 - 1 C 21/14 -, a.a.O.).
  • EuGH, 16.12.1992 - C-237/91

    Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Der EuGH spricht im Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen einer auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 beruhenden Rechtsposition - auch einer solchen nach dem 3. Spiegelstrich der Vorschrift - immer nur von einem Anspruch des Arbeitnehmers auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - C-237/91 -, [...]; EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-1/97 -, [...]; EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - C-340/97 -, [...]; EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - C-188/00 -, [...]).
  • BAG, 13.06.2007 - 7 AZR 747/05

    Sachgrund der Vertretung

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Nach der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung ist eine Zweckbefristung dann nicht zulässig, wenn der Wegfall des Zwecks ungewiss ist (etwa hinsichtlich der Frage, ob ein betrieblicher Bedarf oder ein Vertretungsbedarf nur vorübergehend ist, BAG, Urteil vom 04. Dezember 2013 - 7 AZR 277/12 -, Rn. 16, [...], bzw. BAG, Urteil vom 13. Juni 2007 - 7 AZR 747/05 -, Rn. 14, [...]).
  • EuGH, 10.02.2000 - C-340/97

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Der EuGH spricht im Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen einer auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 beruhenden Rechtsposition - auch einer solchen nach dem 3. Spiegelstrich der Vorschrift - immer nur von einem Anspruch des Arbeitnehmers auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - C-237/91 -, [...]; EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-1/97 -, [...]; EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - C-340/97 -, [...]; EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - C-188/00 -, [...]).
  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Der EuGH spricht im Hinblick auf die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen einer auf Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 beruhenden Rechtsposition - auch einer solchen nach dem 3. Spiegelstrich der Vorschrift - immer nur von einem Anspruch des Arbeitnehmers auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis im Aufnahmemitgliedstaat (EuGH, Urteil vom 16. Dezember 1992 - C-237/91 -, [...]; EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - C-1/97 -, [...]; EuGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - C-340/97 -, [...]; EuGH, Urteil vom 19. November 2002 - C-188/00 -, [...]).
  • BVerwG, 10.07.1980 - 3 C 136.79

    Feststellung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan eines

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Bei der Befristung muss das einen Zeitpunkt konkretisierende Ereignis wenn schon nicht durch das Datum bestimmt, so doch bestimmbar sein und dessen Eintritt muss hinreichend gewiss sein (vgl. Kopp/Ramsauer VwVfG § 36 Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 10. Juli 1980 - 3 C 136/79 -, BVerwGE 60, 269 -278, Rn. 54).
  • EuGH, 23.01.1997 - C-171/95

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    In seinem Urteil vom 23. Januar 1997 - C-171/95 - führt der EuGH in einem den 3. Spiegelstrich betreffenden Fall ausdrücklich aus, dass ein türkischer Arbeitnehmer während eines "angemessenen Zeitraums" ein Aufenthaltsrecht besitzt, um dort eine neue Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu suchen, sofern er weiterhin dem regulären Arbeitsmarkt des betreffenden Mitgliedstaats angehört und es Sache des betreffenden Mitgliedstaats und beim Fehlen entsprechender Rechtsvorschriften die des angerufenen nationalen Gerichts sei, einen solchen angemessenen Zeitraum festzulegen, der jedoch lang genug sein müsse, um die tatsächlichen Chancen des Betroffenen, eine neue Beschäftigung zu finden, nicht zu beeinträchtigen.
  • BVerwG, 28.04.2015 - 1 C 21.14

    Assoziationsrecht EWG-Türkei; ausreichende Kenntnisse; Betreuung;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Dabei bestätigen die nationalen unbefristeten Aufenthaltstitel in der Regel eine erfolgreiche Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland (für die Niederlassungserlaubnis vgl. BVerwG, Urteil vom 28.4.2015 - 1 C 21/14, NVwZ 2015, 1448 ).
  • LAG Brandenburg, 13.10.2000 - 5 Sa 711/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - Kenntnis des Personalrats vom Befristungsgrund

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
    Von der arbeitsrechtlich zulässigen Zweckbefristung unterscheidet sich die auflösende Bedingung durch den Grad der Ungewissheit, ob das als Beendigungstatbestand vereinbarte Ereignis während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses eintreten wird (Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 13. Oktober 2000 - 5 Sa 711/99 -, Rn. 29, [...]).
  • BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 277/12

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender betrieblicher Bedarf an der

  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

  • EuGH, 26.10.2006 - C-4/05

    Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei -

  • OVG Hamburg, 05.10.2009 - 3 Bf 48/08

    Zeitpunkt des Geburtsortprinzips für die deutsche Staatsangehörigkeit; Einziehung

  • EuGH, 20.09.1990 - C-192/89

    Sevince / Staatssecretaris van Justitie

  • Drs-Bund, 04.06.2010 - BT-Drs 17/1927
  • VG Bremen, 07.12.2020 - 4 K 957/19

    Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020 -

    Dass allein der spätestmögliche Zeitpunkt des Eintritts des Ereignisses - etwa durch Eintritt des Arbeitnehmers ins Rentenalter - bestimmbar ist, genügt nicht, um den Zeitpunkt des tatsächlichen Eintritts des Ereignisses hinreichend bestimmen zu können (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 08. Dezember 2015 - 1 LC 18/14 -, Rn. 29, juris).

    Erst bei Hinzutreten weiterer Integrationsmerkmale (vgl. §§ 9 Abs. 2, 9a Abs. 2 AufenthG) kann sich das Aufenthaltsrecht vom ursprünglichen Aufenthaltszweck lösen und zu einem Daueraufenthaltsrecht werden (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 1 LC 18/14 -, Rn. 32, juris).

    nicht gebunden (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 1 LC 18/14 -, Rn. 33 ff., juris).

    Eine Gleichstellung der Kinder von Assoziationsberechtigten mit den Kindern von Inhabern einer Niederlassungserlaubnis sowie Unionsbürgern und deren Familienangehörigen im Hinblick auf den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist daher nicht geboten (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2015 - 1 LC 18/14 -, Rn. 43, juris; vgl. ausführlich - insbesondere zu den Unterschieden zwischen 12.

  • OVG Bremen, 06.10.2021 - 2 LC 23/21

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch das Kind eines

    Der Eintritt dieser Ereignisse ist weder datumsmäßig bestimmt oder bestimmbar noch gewiss (vgl. für das Aufenthaltsrecht aus Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 auch OVG Bremen, Urt. v. 08.12.2015 - 1 LC 18/14, juris Rn. 29).

    Die Rechtsprechung, wonach der erste Spiegelstrich des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 kein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 StAG gewährt (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 08.12.2015 - 1 LC 18/14, juris Rn. 23 ff.) kann daher nicht auf den dritten Spiegelstrich übertragen werden.

  • OVG Bremen, 17.09.2019 - 1 PA 206/19

    Staatsangehörigkeitsrecht Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft

    Zwar hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass das Oberverwaltungsgericht Bremen mit Urteil vom 08.11.2015 (1 LC 18/14, juris Rn. 21 ff.) bereits entschieden hat, dass die Rechtsposition nach Art. 6 Abs. 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 kein unbefristetes Aufenthaltsrecht im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StAG begründet.
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