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   OVG Niedersachsen, 04.05.2017 - 5 LB 6/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,13498
OVG Niedersachsen, 04.05.2017 - 5 LB 6/16 (https://dejure.org/2017,13498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04.05.2017 - 5 LB 6/16 (https://dejure.org/2017,13498)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 04. Mai 2017 - 5 LB 6/16 (https://dejure.org/2017,13498)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs 1 BRKG; § 9 Abs 2 BRKG; § 9 Abs 1 BRKG; § 120 Abs 2 BG ND; § 84 BG ND; § 98 Abs 1 Nr 3 BG ND
    Fürsorgepflicht; Klassenfahrt; Reisekostenvergütung; Schulfahrtenerlass 2006; Schulfahrtenerlasse 2015; Übernachtungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Reisekosten - Erstattung von Übernachtungskosten bei Schulfahrt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 EUR pro Nacht zu gering

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 EUR pro Nacht zu gering

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 in Höhe von pauschal 16,50 EUR pro Nacht zu gering

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Lehrerin hat Anspruch auf höheren Pauschalbetrag für Übernachtungen auf Klassenfahrt

  • datev.de (Kurzinformation)

    Erstattung von Übernachtungskosten für Lehrkräfte nach dem niedersächsischen Schulfahrtenerlass zu gering

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    16,50 Euro pro Nacht zu gering - Niedersächsische Lehrerin hat Anspruch auf höheren Pauschalbetrag für Übernachtungen auf Klassenfahrt - Niedersächsischer Schulfahrtenerlass aus dem Jahr 2006 nicht mehr anwendbar

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.07.1976 - VI C 152.73

    Reisekostenerstattung einer Studienrätin für eine Klassenfahrt ins Ausland -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2017 - 5 LB 6/16
    Auf Klassenfahrten muss ihrer Natur nach insgesamt sparsam gewirtschaftet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.7.1976 - VI C 152.73 -, juris Rn. 19, 20 zu § 17 HRKG a. F.).
  • BVerwG, 18.03.2004 - 3 C 23.03

    Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Luftsicherheitsgebühr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2017 - 5 LB 6/16
    Der Klägerin steht zudem in entsprechender Anwendung des § 291 BGB i. V. m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung von Prozesszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 80,-- EUR seit Rechtshängigkeit der Klage (= 19. November 2013), also mit Erhebung der Klage (§ 90 VwGO), zu (vgl. zum Anspruch auf Prozesszinsen im Verwaltungsprozess BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - BVerwG 3 C 23.03 -, juris Rn. 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2012 - 1 A 1579/10

    Beamtete Lehrer in Nordrhein-Westfalen erhalten für Klassenfahrten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2017 - 5 LB 6/16
    Maßgeblich für die Entscheidung, ob der Klägerin der geltend gemachte Anspruch zusteht, ist die Sach-und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Aufwendungen (vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 14.11.2012 - 1 A 1579/10 -, juris Rn. 35).
  • VG Kassel, 22.01.2015 - 1 K 1979/14

    Erstattung von Reisekosten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2017 - 5 LB 6/16
    Andererseits ist der seit dem Jahr 2006 festgesetzte Höchstbetrag bis zum Inkrafttreten des neuen Schulfahrtenerlasses vom 1. November 2015 (SVBl. S. 548) - Schulfahrtenerlass 2015 -, der an die Stelle des Schulfahrtenerlasses 2006 getreten ist, nicht vom Niedersächsischen Kultusministerium an die jeweiligen Verhältnisse angepasst worden (vgl. in einem ähnlichen Fall VG Kassel, Urteil vom 22.1.2015 - 1 K 1979/14.KS -, juris Rn. 17).
  • VG Halle, 29.06.2011 - 5 A 290/09

    Reisekosten für Lehrer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.05.2017 - 5 LB 6/16
    Dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle vom 29. Juni 2011 (- 5 A 290/09 -, juris Rn. 33), auf das sich die Klägerin beruft und wonach eine oberste Landesbehörde nicht auf diese Ermächtigung zurückgreifen könne, auch wenn durch Landesrecht eine entsprechende Anwendung der für die Bundesbeamten geltenden Rechtsvorschriften betreffend Reise- und Umzugskostenvergütung sowie Trennungsgeld bestimmt sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 300/18

    Reiskostenvergütung einer Lehrkraft für eine mehrtägige Studienfahrt in eine

    Da Lehrkräfte bei mehrtägigen außerunterrichtlichen Veranstaltungen regelmäßig mit den Schülern diese Unterkünfte beziehen, hat die Ausgestaltung der außerunterrichtlichen Veranstaltungen eine kostensparende Rückwirkung auf diese (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 26.07.1976 - VI C 152.73 - Nieders.OVG, Urteil vom 04.05.2017 - 5 LB 6/16 -, jeweils Juris).
  • VG Stuttgart, 14.12.2017 - 1 K 6923/17

    Aufwandsvergütung statt Übernachtungsgeld für Lehrer bei Klassenfahrt

    Darin liegt zugleich auch ein Verstoß gegen den in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten Fürsorgegrundsatz (in diesem Sinne NdsOVG, Beschluss vom 04.05.2017 - 5 LB 6/16 - juris zum Schulfahrtenerlass 2006 des niedersächsischen Kultusministeriums, der einen Erstattungsbetrag von maximal 16, 50 EUR für Übernachtungskosten vorsah; VG Kassel, Urteil vom 22.01.2015 - 1 K 1979/14.KS - juris zur Festlegung einer pauschalen Reisekostenvergütung von 20,-- EUR täglich, mit der neben dem Tage- und Übernachtungsgeld auch alle Nebenkosten abgegolten sein sollten; vgl. auch VG Frankfurt, Urteil vom 17.04.2015 - 6 K 3315/14.F - juris zum Anspruch auf Erstattung unvermeidbarer höherer Übernachtungskosten).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2021 - 10 LB 96/20

    Bestandskraft; Prozesszinsen

    Die Klägerin hat in entsprechender Anwendung der § 291 i.V.m. § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB in dem tenorierten Umfang auch einen Anspruch auf die von ihr im Berufungsverfahren im Wege der Erweiterung des Klageantrags gemäß § 173 VwGO i.V.m. § 264 Nr. 2 ZPO (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.2017 - 9 C 1.16 -, juris Rn. 7, sowie Beschluss vom 7.5.1975 - VII C 101.72 -, juris Rn. 10; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 12.11.2020 - 8 LB 97/19 -, Rn. 44, sowie Beschluss vom 4.5.2017 - 5 LB 6/16 -, juris Rn. 44; Dawin/Buchheister in Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2020, § 142 Rn. 5; Neumann/Korbmacher in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 142 Rn. 14; Becker-Eberhard in MüKo ZPO, 6. Auflage 2020, § 264 Rn. 14) geltend gemachten Prozesszinsen.
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