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   OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97   

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OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97 (https://dejure.org/2000,8127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.04.2000 - 7 L 1070/97 (https://dejure.org/2000,8127)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. April 2000 - 7 L 1070/97 (https://dejure.org/2000,8127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wiedereinsetzung: Änderung der Rechtsprechung zur gesonderten Berufungsbegründung - höhere Gewalt

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs 5 AsylVfG; § 124a Abs 3 VwGO; § 58 Abs 2 S 1 VwGO; § 58 Abs 2 S 2 VwGO; § 60 Abs 2 VwGO
    Asyl; Asylantragsteller; Asylbewerber; Asylklage; Asylprozess; Asylrechtsstreit; Asylverfahren; Berufung; Berufungsbegründung; Berufungszulassung; höhere Gewalt; Wiedereinsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1059
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 04.11.1997 - 9 C 34.96

    Kein Asyl für Bürgerkriegsflüchtlinge aus Afghanistan

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    a) Eine politische Verfolgung im Sinne von Artikel 16 a GG und von § 51 Abs. 1 AuslG kann nur von staatlicher Gewalt ausgehen (stdg. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urt. v. 15.4.1997 - 9 C 38.96 - , DVBl. 1997, 1384 ; Urteil v. 4.11.1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, 280 = NVwZ 1998, 750).

    Solange in einem andauernden Bürgerkrieg noch Auseinandersetzungen stattfinden, die eine dauerhafte nichtmilitärische Lösung ernsthaft in Frage stellen, kann von einer quasi-staatlichen Gebietsgewalt nicht ausgegangen werden (BVerwG, Urt. v. 4.11.1997, aaO; Urt. v. 19.5.1998 - 9 C 46/48.97 -).

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    a) Eine politische Verfolgung im Sinne von Artikel 16 a GG und von § 51 Abs. 1 AuslG kann nur von staatlicher Gewalt ausgehen (stdg. Rspr. des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urt. v. 15.4.1997 - 9 C 38.96 - , DVBl. 1997, 1384 ; Urteil v. 4.11.1997 - 9 C 34.96 -, DVBl. 1998, 280 = NVwZ 1998, 750).

    Auch dieser ist aber nur gerechtfertigt, wenn der Ausländer im Zielland der Abschiebung Gefahr läuft, einer unmittelbaren Bedrohung durch den Staat oder durch staatsähnliche Organisationen ausgesetzt zu werden (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, S. 476; Urt. v. 15.4.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, S. 341).

  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    Die mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.6.1998 - 9 C 6/98 - eingeleitete Änderung seiner Rechtsprechung zur Erforderlichkeit eines gesonderten Begründungsschriftsatzes nach Zulassung der Berufung auch in Asylverfahren kann als "höhere Gewalt" bewertet werden, welche die Nachholung der Begründung und Antragstellung auch nach Ablauf der Jahresfrist erlaubt.

    a) Nach dem Ergehen des Berufungszulassungsbeschlusses des Senats vom 18. Februar 1997 lief für die erforderliche Begründung der Berufung nach § 124a Abs. 3 VwGO nicht die Monatsfrist, sondern nach § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO zunächst die Jahresfrist (BVerwG, Urt. v. 30.6.1998 - 9 C 6.98 -, NVwZ 1998, LS 3 und S. 1311).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    Machen allerdings die Behörden von ihrer generellen Regelungsbefugnis nach § 54 AuslG "trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde", keinen Gebrauch, ist § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG verfassungskonform dahin auszulegen, dass derartige Gefahren im Rahmen von § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, DVBl. 1996, S. 203, 205; Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, DVBl. 1999, S. 549, 551; Beschl. v. 26.1.1999 - 9 B 617.99 -, NVwZ 1999, S. 686).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    Auch dieser ist aber nur gerechtfertigt, wenn der Ausländer im Zielland der Abschiebung Gefahr läuft, einer unmittelbaren Bedrohung durch den Staat oder durch staatsähnliche Organisationen ausgesetzt zu werden (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 15.95 -, NVwZ 1996, S. 476; Urt. v. 15.4.1997 - 9 C 38.96 -, InfAuslR 1997, S. 341).
  • BVerwG, 06.08.1996 - 9 C 172.95

    Keine Asylberechtigung von Muslimen aus Bosnien-Herzogowina

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    b.b.) Dem Staat als politischem Verfolger stehen allerdings solche staatsähnlichen Organisationen gleich, "die den jeweiligen Staat verdrängt haben oder denen dieser das Feld überlassen hat und die ihn daher insoweit ersetzen" (BVerwG, Urt. v. 6.8.1996 - 9 C 172.95 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 190).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    Machen allerdings die Behörden von ihrer generellen Regelungsbefugnis nach § 54 AuslG "trotz einer extremen allgemeinen Gefahrenlage, die jeden einzelnen Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausliefern würde", keinen Gebrauch, ist § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG verfassungskonform dahin auszulegen, dass derartige Gefahren im Rahmen von § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urt. v. 17.10.1995 - 9 C 9.95 -, DVBl. 1996, S. 203, 205; Urt. v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, DVBl. 1999, S. 549, 551; Beschl. v. 26.1.1999 - 9 B 617.99 -, NVwZ 1999, S. 686).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    Die vom Bundesverwaltungsgericht dann mit seinem eingehend begründeten Urteil vom 30. Juni 1998 (aaO, S. 1311) begonnene Änderung seiner Rechtsprechung zur Erforderlichkeit eines gesonderten Schriftsatzes ist im Ergebnis wie eine Änderung der Rechtslage zu werten, mit welcher der Berufungskläger zumutbarerweise nicht zu rechnen brauchte (ähnlich BVerwG, Urt. v. 25.6.1985 - 8 C 116/84 - NVwZ 1986, S. 478).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 9 B 690.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Berufungsbegründung in Asylsachen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    Nachdem der Senat, der dies damals ebenfalls nicht für erforderlich hielt, in seinem Zulassungsbeschluss vom 18. Februar 1997 keinen Hinweis auf das Erfordernis einer gesonderten Begründung gegeben hatte, konnte der Bundesbeauftragte infolge der vom Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. August 1997 - 9 B 690.97 - (DVBl. 1997, S. 1325) vertretenen und veröffentlichten Auffassung von einer Klärung der Rechtslage sowie davon ausgehen, mit der Stellung des Berufungsantrages bereits im Zulassungsantrag und der dort gegebenen Berufungsbegründung alles prozessual Erforderliche getan zu haben.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1999 - A 6 S 608/99

    Afghanistan: bürgerkriegsbedingt fehlende Gebietsgewalt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.04.2000 - 7 L 1070/97
    Zum gleichen Ergebnis gelangen auch alle in neuerer Zeit ergangenen Entscheidungen anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Nachweise in der vorstehend genannten Entscheidung, Bl. 9; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.11.1999 - A 6 S 608/99 -, Abdr. Bl. 5 ff.).
  • VG Dessau, 26.03.1998 - A 1 K 1638/96

    Unwirksamkeit eines kommunalen Haushaltsplanes; Erforderliche Planstellen für

  • OLG Braunschweig, 20.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert der Geltendmachung der Nutzungsentschädigung für das ehemalige

    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 1 Ws 230/02

    Strafvollzug: Recht zum Besitz der Playstation II bei Versiegelung und

    Nachdem der Senat aus den unter Nr. 2. dargelegten Erwägungen eine derartige Zustellung für nicht veranlasst ansieht und eine erfolgte Zustellung nunmehr für die Aufsichtsbehörde die Rechtsbeschwerdefrist nicht erneut in Lauf setzt, was entgegen der bisherigen Übung zur Verfristung der Rechtsbeschwerde vom 23.07.2002 führen würde, war dem Justizministerium insoweit unabhängig von dem im Schreiben vom 20.12.2002 gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung aufgrund der durch die Verfügung vom 11.12.2002 ersichtlichen Änderung der Rechtsprechung des Senats von Amts wegen Wiedereinsetzung zu gewähren (vgl. auch BayVGH München BayVBl 1999, 637; BVerwG NVwZ 2000, 66; OVG Lüneburg NVwZ 2000, 1059).
  • OLG Braunschweig, 21.03.2017 - 1 UF 106/16

    Gegenstandswert des Anspruchs des geschiedenen Ehegatten auf

    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG , 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732 ; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208 ; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
  • OLG Hamm, 10.07.2014 - 1 WF 104/14

    Verfahrenswert eines Antrags auf Nutzungsentschädigung hinsichtlich des

    Hierzu wird teilweise an die §§ 48 GKG, 9 ZPO angeknüpft und der 3 1/2-fache Jahresbetrag der verlangten Nutzungsvergütung festgesetzt (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1732; so auch vor Einführung des FamGKG OLG Hamm FamRZ 2008, 1208; OLG Celle NdsRpfl 2000, 319), während nach anderer Auffassung die für Unterhaltssachen anzuwendende Regelung des § 51 FamGKG entweder analog oder nach seinem Rechtsgedanken herangezogen und der Verfahrenswert nach dem Jahresbetrag der geforderten Nutzungsvergütung bemessen wird (OLG des Landes Sachsen-Anhalt - Naumburg -, Beschluss vom 02.09.2014, 3 UF 229/13 - juris; Schneider/Herget-Thiel, Streitwertkommentar, 14. Aufl., 2016, Rn. 8027q; Meyer, Kommentar zum GKG/FamGKG, 14. Aufl., § 48 FamGKG Rn. 2).
  • VG Lüneburg, 02.06.2004 - 1 A 398/00

    Arbeitsleistung; Arglist; Beamter; Berufsbeamtentum; Besoldung; Ermessen;

    Auch dann, wenn im Vertrauen auf eine bisherige, nunmehr aber geänderte Rechtsprechung ein fristgebundener Schriftsatz nicht rechtzeitig eingelegt wurde, kann ein Fall höherer Gewalt vorliegen (so OVG Lüneburg, NVwZ 2000, 1059).
  • VG München, 06.08.2014 - M 9 K 13.3508

    Eine Ausnahme vom Mehrleistungsabschlag "aufgrund der Krankenhausplanung" liegt

    Ähnlich wie bei einer Änderung der Rechtslage (vgl. hierzu OVG Lüneburg, U.v. 19.4.2000 - 7 L 1070/97 - juris Rn. 24) konnten es die Kläger nicht vorhersehen, in welche Richtung sich die Rechtsprechung und damit die Rechtsschutzmöglichkeit entwickeln wird.
  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 399/00

    Aussetzung des Verfahrens; Bestandskraft; Ermessensnichtgebrauch;

    Auch dann, wenn im Vertrauen auf eine bisherige, nunmehr aber geänderte Rechtsprechung ein fristgebundener Schriftsatz nicht rechtzeitig eingelegt wurde, kann ein Fall höherer Gewalt vorliegen (so OVG Lüneburg, NVwZ 2000, 1059).
  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 415/00

    Beamte; Berufseinstieg; Einwilligung; Ermessen; Freiwilligkeit;

    Auch dann, wenn im Vertrauen auf eine bisherige, nunmehr aber geänderte Rechtsprechung ein fristgebundener Schriftsatz nicht rechtzeitig eingelegt wurde, kann ein Fall höherer Gewalt vorliegen (so OVG Lüneburg, NVwZ 2000, 1059).
  • VG Lüneburg, 18.08.2004 - 1 A 344/00

    Arglist; Durchentscheiden; Einstellungsteilzeit; Ermessenschrumpfung;

    Auch dann, wenn im Vertrauen auf eine bisherige, nunmehr aber geänderte Rechtsprechung ein fristgebundener Schriftsatz nicht rechtzeitig eingelegt wurde, kann ein Fall höherer Gewalt vorliegen (so OVG Lüneburg, NVwZ 2000, 1059).
  • VG Lüneburg, 04.02.2004 - 1 A 293/00

    Amtswahrnehmung; Arbeitsleistung; Beamte; Dienst- und Treueverhältnis; Ermessen;

    Auch dann, wenn im Vertrauen auf eine bisherige, nunmehr aber geänderte Rechtsprechung ein fristgebundener Schriftsatz nicht rechtzeitig eingelegt wurde, kann ein Fall höherer Gewalt vorliegen (so OVG Lüneburg, NVwZ 2000, 1059).
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