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   OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,15940
OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08 (https://dejure.org/2008,15940)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.06.2008 - 7 ME 58/08 (https://dejure.org/2008,15940)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 7 ME 58/08 (https://dejure.org/2008,15940)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ausländerrecht: Zweitehe und Scheinehe - "de facto-Vater" und Achtung des Privatlebens des Ausländers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 27 AufenthG; § 28 AufenthG; § 17 Abs. 1 AuslG; § 23 Abs. 1 AuslG; Art. 6 Abs. 1 GG
    Ausländerrechtliche Gleichstellung einer bloßen "Scheinehe" mit einer nach deutschem Recht aufhebbaren Zweitehe; Bestehen eines maßgeblichen Differenzierungskriteriums für einen Zuzugsanspruch bei einer Scheinehe; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 27 Abs. 1; AufenthG § 28 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1; EMRK Art. 8
    D (A), Ehegattennachzug, Zweitehe, Scheinehe, ordre public, Falschangaben, Rücknahme, Ausweisung, Ermessensausweisung, Ermessen, Stiefvater, Schutz von Ehe und Familie, Privatleben, Europäische Menschenrechtskonvention

  • Judicialis

    AufenthG § 27; ; AufenthG § 28; ; AuslG § 17 Abs. 1; ; AuslG § 23 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausländerrechtliche Gleichstellung einer bloßen "Scheinehe" mit einer nach deutschem Recht aufhebbaren Zweitehe; Bestehen eines maßgeblichen Differenzierungskriteriums für einen Zuzugsanspruch bei einer Scheinehe; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2005 - 13 S 951/04

    Unzulässige Doppelehe eines Ausländers entfaltet zu seinem Gunsten keine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Die nach deutschem Recht aufhebbare Zweitehe kann ausländerrechtlich einer bloßen "Scheinehe" nicht gleichgestellt werden, da das maßgebliche Differenzierungskriterium für den Zuzugsanspruch, die eheliche Lebensgemeinschaft, hier nicht fehlt (a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.8.2005 - 13 S 951/04 - juris).

    Die nach deutschem Recht aufhebbare Zweitehe kann ausländerrechtlich zwar einer bloßen "Scheinehe" nicht gleichgestellt werden (a.A. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.8.2005 - 13 S 951/04 -, juris), worauf der Prozessbevollmächtigte des Antragstellers insoweit zutreffend hinweist, da das maßgebliche Differenzierungskriterium für den Zuzugsanspruch, die eheliche Lebensgemeinschaft (vgl. §§ 23 Abs. 1, 17 Abs. 1 AuslG, jetzt: §§ 27, 28 AufenthG), hier - anders als bei der "Scheinehe" - nicht fehlt.

  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06

    Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Es kann offenbleiben, ob und unter welchen Vorausetzungen sich der "de facto-Vater" auf Art. 6 GG berufen kann (verneinend VGH Mannheim, Beschl. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 - juris), da die von der Ausländerbehörde in ihre Ermessenserwägungen einzustellenden Belange des Ausländers auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) nicht Verfassungsrang haben müssen.

    In diesem Zusammenhang kann offen bleiben, ob und unter welchen Voraussetzungen sich der "de facto-Vater" auf Art. 6 GG berufen kann (verneinend VGH Mannheim, Beschl. v. 22.11.2006 - 13 S 2157/06 -, juris), da die von der Ausländerbehörde in ihre Ermessenserwägungen einzustellenden privaten Belange des Ausländers nicht Verfassungsrang haben müssen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2004 - 10 A 11717/03

    Aufenthaltsbefugnis für Zweitehefrau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Für die polygame Ehe hat die höchstrichterliche Rechtsprechung und ihr folgend das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht es bisher offen gelassen, ob diese dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterfällt (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 ff m.w.N.; BVerwG,Urt. v. 30.4.1985 - 1 C 33.81 -, BVerwGE 71, 228; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 12.3.2004 - 10 A 11717/03 -, InfAuslR 2004, 294 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Dies lässt im Falle der Ausweisung eines Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles jedenfalls angezeigt erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, NVwZ 2008, 326 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Für die polygame Ehe hat die höchstrichterliche Rechtsprechung und ihr folgend das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht es bisher offen gelassen, ob diese dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterfällt (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 ff m.w.N.; BVerwG,Urt. v. 30.4.1985 - 1 C 33.81 -, BVerwGE 71, 228; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 12.3.2004 - 10 A 11717/03 -, InfAuslR 2004, 294 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) umfasst die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt, auch wenn eine schutzwürdige familiäre Beziehung nicht besteht (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, InfAuslR 2007, 275 ff unter Hinweis auf EGMR, Urt. v. 9.10.2003 - 48321/99 - "Slivenko", EuGRZ 2006, S. 560f.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2005 - 10 LB 84/05

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Voraussetzungen für

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Für die polygame Ehe hat die höchstrichterliche Rechtsprechung und ihr folgend das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht es bisher offen gelassen, ob diese dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterfällt (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 ff m.w.N.; BVerwG,Urt. v. 30.4.1985 - 1 C 33.81 -, BVerwGE 71, 228; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 12.3.2004 - 10 A 11717/03 -, InfAuslR 2004, 294 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 33.81

    Anforderungen an die Versagung der Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Für die polygame Ehe hat die höchstrichterliche Rechtsprechung und ihr folgend das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht es bisher offen gelassen, ob diese dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 GG unterfällt (BVerfG, Beschl. v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 -, BVerfGE 76, 1 ff m.w.N.; BVerwG,Urt. v. 30.4.1985 - 1 C 33.81 -, BVerwGE 71, 228; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, juris; OVG Koblenz, Urt. v. 12.3.2004 - 10 A 11717/03 -, InfAuslR 2004, 294 ff. m.w.N.).
  • EGMR, 09.10.2003 - 48321/99

    SLIVENKO v. LATVIA

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 7 ME 58/08
    Das Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 EMRK) umfasst die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt, auch wenn eine schutzwürdige familiäre Beziehung nicht besteht (BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, InfAuslR 2007, 275 ff unter Hinweis auf EGMR, Urt. v. 9.10.2003 - 48321/99 - "Slivenko", EuGRZ 2006, S. 560f.).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 11 LA 477/09

    Rücknahme einer durch Ehe mit einer Deutschen erteilten Aufenthaltserlaubnis

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung zutreffend anerkannt, dass den hier maßgeblichen ausländerrechtlichen Normen zum Nachzug von Angehörigen von jeher ein eigenständiger, enger Begriff der ehelichen Lebensgemeinschaft zu Grunde lag, der - ungeachtet einer etwaigen zivilrechtlichen Wirksamkeit der Ehe - die Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zusammenleben jedenfalls mit einem deutschen, "zweiten" (und etwaigen weiteren) Ehepartner in einer rechtswidrig begründeten, ggf. sogar strafbaren Doppelehe (vgl. zu einer nach ausländischem Recht unter Ausländern rechtmäßig geschlossenen Ehe: Nds. OVG, Urt. v. 29.11.2005 - 10 LB 84/05 -, AuAS 2006, 74 ff., m. w. N.) ausschloss und weiterhin ausschließt (vgl. zum Folgenden ausführlich OVG Münster, Urt. v. 3.12.2009 - 18 A 1787/06 -, NVwZ 2010, 411 ff., sowie OVG Saarlouis, Urt. v. 11.3.2010 - 2 A 491/09 - juris, jeweils m. w. N.; im Ergebnis ebenso Nds. OVG, Beschl.. v. 23.6.2008 - 7 ME 58/08 -).
  • VG Göttingen, 22.03.2010 - 2 B 111/10

    Herleitung eines Duldungsgrundes aus § 1685 Abs. 2 BGB

    Sie kann auch offen lassen, ob im Rahmen des Art. 8 EMRK andere rechtliche Erwägungen eine Rolle spielen (vgl. hierzu Nds. Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23.06.2008 -7 ME 58/08-, zitiert nach juris) und wie sich dies ggf. auf das Klagebegehren des Antragstellers auf Verlängerung seines Aufenthaltstitels auswirkt.
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