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   OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 8 B 10256/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,8711
OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 8 B 10256/10.OVG (https://dejure.org/2010,8711)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19.02.2010 - 8 B 10256/10.OVG (https://dejure.org/2010,8711)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 8 B 10256/10.OVG (https://dejure.org/2010,8711)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 744 Abs 2 BGB, § 17b Nr 4 FStrG, § 3 Abs 1 FStrG, Art 90 Abs 2 GG, § 123 Abs 1 VwGO
    Haubergsordnung; Notgeschäftsführungsrecht der Genossen; Verfahren bei der Inanspruchnahme von Grundstücken für den Straßenbau

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notgeschäftsführungsrecht von Mitgliedern einer Hauberggenossenschaft zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen der Genossenschaft; Verfahren für die Befreiung von Haubergflächen aus dem Haubergverband für Zwecke des Straßenbaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Notgeschäftsführungsrecht von Mitgliedern einer Hauberggenossenschaft zur gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen der Genossenschaft; Verfahren für die Befreiung von Haubergflächen aus dem Haubergverband für Zwecke des Straßenbaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.11.1991 - 8 A 12580/90
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 8 B 10256/10
    Darüber hinaus leiten die Antragsteller ihren Unterlassungsanspruch aus ihrer Rechtsstellung als Mitglieder einer Hauberggenossenschaft ab, bei der es sich nach allgemeiner Meinung um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt (vgl. z.B. VGH RP, Urteil vom 19. Mai 1950, AS 3, S. 63, 65, m.w.N., sowie OVG RP, Urteil vom 13. November 1991 - 8 A 12580/90.OVG -, ESOVGRP; s.a. Lorsbach, Hauberge und Hauberggenossenschaften des Siegerlandes, 1. Aufl. 1956, S. 110 m.w.N.); ihr Begehren ist darauf gerichtet, als Mitglieder der Hauberggenossenschaft die besondere Zweckbindung, der die zum Haubergverband gehörenden Grundstücke nach der Haubergordnung für den Oberwesterwaldkreis vom 4. Juni 1887 (GVBl. 1968, S. 188) - im Folgenden: Haubergordnung - unterliegen, sowie die Einhaltung des in dieser Norm des öffentlichen Rechts für eine Befreiung von Grundstücken vom Haubergverband vorgesehenen Verfahrens gegenüber einem Dritten durchzusetzen, der auf diesen Grundstücken eine andere Nutzung - zu Zwecken des Straßenbaus - verwirklichen will.
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 8 B 10256/10
    Sie erfasst mithin sowohl die Hoheitsverwaltung als auch die Vermögensverwaltung der Bundesstraßen und - mit letzterer - insbesondere auch diejenigen Verwaltungsaufgaben, die der Erfüllung der Straßenbaulast dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. April 1977, BVerwGE 52, 226, 229).
  • BVerfG, 19.02.2002 - 2 BvG 2/00

    'Biblis A'

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 8 B 10256/10
    Das bedeutet, dass dem Land im Bereich der Bundesauftragsverwaltung die gesetzesvollziehende rechtsverbindliche Entscheidung mit Außenwirkung, vor allem der Erlass von Verwaltungsakten und der Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen vorbehalten bleibt (st. Rspr. des BVerfG, vgl. z.B. das Urteil vom 19. Februar 2002, BVerfGE 104, 249 Rn. 71 und 76).
  • BGH, 10.01.1963 - II ZR 95/61

    Maurermeister - §§ 432, 709 BGB, Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2010 - 8 B 10256/10
    Dieses Notgeschäftsführungsrecht wird nach der Rechtsprechung namentlich dann aktuell, wenn die anderen Gesellschafter oder Teilhaber ihre Mitwirkung aus gesellschafts- bzw. gemeinschaftswidrigen Gründen verweigern und Dritte an diesem Verhalten beteiligt sind (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 10. Januar 1963, BGHZ 39, 14 und juris, Rn. 20; Sprau, in: Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 714, Rn. 8, m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.02.2015 - 5 ME 211/14

    Bundesrichterwahl; Rechtsschutzbedürfnis; Richterwahlausschuss; Verwirkung

    Verwirken kann neben einem materiellen Anspruch auch eine prozessuale Befugnis, etwa das Klagerecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.11.1975 - BVerwG 2 C 16.72 -, juris Rn. 33) oder das Recht, einen Eilantrag nach § 123 VwGO zu stellen (vgl. etwa OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 19.2.2010 - 8 B 10256/10 -, juris Rn. 6).
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