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   OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09   

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OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09 (https://dejure.org/2010,6379)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 (https://dejure.org/2010,6379)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. November 2010 - 2 C 379/09 (https://dejure.org/2010,6379)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 13a Abs. 1, 214, 1 Abs. 7, 13 Abs. 2 Nr. 4, 1 Abs. 3 BauGB; § 47 VwGO
    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung des Plangebiets; Erschließungskosten

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 1 Abs 3 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 13a Abs 1 BauGB, § 13a Abs 2 Nr 4 BauGB, § 214 BauGB
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Innenentwicklung; Erforderlichkeit; Eignung des Plangebiets; Erschließungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Normenkontrollklage gegen eine planerische Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets von im Plangebiet gelegenen Grundstücken; Erforderlichkeit eines der Nachverdichtung dienenden Bebauungsplans; Erforderlichkeit eines rechtmäßigen Bebauungsplans für die städtebauliche ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrollklage gegen eine planerische Festsetzung eines allgemeinen Wohngebiets von im Plangebiet gelegenen Grundstücken; Erforderlichkeit eines der Nachverdichtung dienenden Bebauungsplans; Erforderlichkeit eines rechtmäßigen Bebauungsplans für die städtebauliche ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 892
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (BVerwG, Urteile vom 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, DVBl. 1998, 60, und vom 23.4.2002 - 4 CN 3/01 -, BRS 65 Nr. 50; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -, SKZ 99, 284) Da der Antragsteller im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nach seiner Erklärung Eigentümer von 9 Parzellen im Teilbereich A des Plangebiets des angefochtenen Bebauungsplans (Flur ..., Gemarkung Spiesen) war und nach der zwischenzeitlich erfolgten Umlegung Eigentümer von Parzellen im genannten Teilbereich ist, somit die planerischen Festsetzungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG Inhalt und Schranken seines Grundeigentums bestimmen, ist er berechtigt, die sein Eigentum ausgestaltende Rechtsnorm der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle zu unterziehen.

    (BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3/01 -, BRS 65 Nr. 50) Eine derartige tatsächliche Verbesserung kann sich bei Erfolg des Normenkontrollantrags für den Antragsteller ergeben, da bei Unwirksamerklärung des Bebauungsplans die von ihm abgelehnte Bebauung des Teilbereichs A auch auf ihm nicht gehörenden Grundstücken zumindest weitgehend unterbleiben müsste.

  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 NB 25.90

    Bauplanungsrecht: Änderung eines Umlegungsplans wegen Nichtigerklärung des

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1992 - 4 NB 25/90 -, NVwZ 1993, 1183) Dies ist auch dann der Fall, wenn die beantragte Unwirksamerklärung für ihn aus tatsächlichen Gründen vorteilhaft ist.

    Darin ist schon deshalb keine Zustimmung zum Bebauungsplan zu sehen, da ein Anspruch auf Änderung des Umlegungsplanes bestehen kann, wenn sich der Umlegungszweck wegen der Unwirksamkeit des Bebauungsplans nicht verwirklichen lässt (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1992 - 4 NB 25/90 -, NVwZ 1993, 1183) , das Umlegungsverfahren den Erfolg des Normenkontrollverfahrens also nicht in Frage stellen kann.

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    10 (BVerwG, Beschluss vom 11.5.1999 - 4 BN 15/99 - m.w.N., BauR 1999, 1136 = NVwZ 1999, 1338) § 1 III BauGB ist ferner verletzt, wenn ein Bebauungsplan, der auf Dauer oder auf unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt, die Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung nicht zu erfüllen vermag und deshalb gegen das Gebot der Erforderlichkeit der Planung verstößt.
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    Die Erforderlichkeit im Sinne des § 1 III BauGB ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der grundsätzlich der vollen gerichtlichen Kontrolle unterliegt (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - IV C 105.66 -, E 34, 301) .
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    Das Kriterium der "objektiven Gewichtigkeit" verlangt insoweit Evidenz, die Ebene unausweichlicher Erkenntnis (Vgl. BVerwG, Urteil vom 5.7.1994 - IV C 50.72 -, BRS 28 Nr. 4) .
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (BVerwG, Urteil vom 10.3.1998 - 4 CN 6.97 -, BauR 1998, 740) Die Antragsbefugnis ist daher regelmäßig zu bejahen, wenn sich ein Eigentümer eines im Plangebiet gelegenen Grundstücks gegen planerische Festsetzungen wendet, die sein Grundeigentum unmittelbar betreffen.
  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    9 (BVerwG, Urteil vom 7.5.1971 - IV C 76.68 -, Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 7 = BRS 24 Nr. 15) Bauplanerische Festsetzungen sind nicht nur dann zulässig, wenn sie zur Bewältigung einer bauplanerischen Problemlage unentbehrlich oder gar zwingend geboten sind.
  • BVerwG, 07.07.1997 - 4 BN 11.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO n.F.;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    (BVerwG, Urteile vom 7.7.1997 - 4 BN 11.97 -, DVBl. 1998, 60, und vom 23.4.2002 - 4 CN 3/01 -, BRS 65 Nr. 50; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -, SKZ 99, 284) Da der Antragsteller im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses nach seiner Erklärung Eigentümer von 9 Parzellen im Teilbereich A des Plangebiets des angefochtenen Bebauungsplans (Flur ..., Gemarkung Spiesen) war und nach der zwischenzeitlich erfolgten Umlegung Eigentümer von Parzellen im genannten Teilbereich ist, somit die planerischen Festsetzungen im Sinne des Art. 14 I 2 GG Inhalt und Schranken seines Grundeigentums bestimmen, ist er berechtigt, die sein Eigentum ausgestaltende Rechtsnorm der gerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle zu unterziehen.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Antragsbefugnis im Sinne des § 47 II 1 VwGO a.F. (BVerwG, Beschluss vom 17.12.1992 - 4 N 2/91-, BVerwGE 91, 318) konnte der Eigentümer eines Grundstücks grundsätzlich einen Nachteil im Sinne dieser Vorschrift geltend machen, wenn Inhalt und Schranken seines Grundeigentums durch einen Bebauungsplan bestimmt wurden; dies galt auch dann, wenn die planerischen Festsetzungen für den Grundeigentümer aufs Ganze gesehen vorteilhaft waren.
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 25.11.2010 - 2 C 379/09
    Offensichtlich im Sinne der genannten Bestimmungen ist ein Mangel nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 21.8.1981 - 4 C 57/80 -, BRS 38 Nr. 37, und Beschluss vom 20.1.1995 - 4 NB 43/93 -, BauR 1996, 63) dann, wenn er sich etwa aus den Materialien des Planaufstellungsverfahrens, zum Beispiel aus der Entwurfs- oder aus der Planbegründung oder aus Niederschriften der gemeindlichen Beschlussgremien ergibt und die "äußere Seite" der Abwägung betrifft, d.h. auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht.
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs -

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 1 MN 229/08

    Bewertung des Interesses an dem Schutz der Privatsphäre vor der Anlegung eines

  • OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    [vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50; OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892] Das ist hier nicht der Fall, denn die durch den Bebauungsplan ermöglichte Bebauung ist noch nicht realisiert.
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Diese Sachentscheidungsvoraussetzung ist in Normenkontrollverfahren nur dann zu verneinen, wenn sich mit Gewissheit feststellen lässt, dass die Unwirksamkeitserklärung der Norm dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen rechtlichen Vorteil verschaffen kann(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, SKZ 2012, 76, Leitsatz Nr. 17, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und wenn sie sich darüber hinaus auch nicht zumindest aus tatsächlichen Gründen als vorteilhaft erweist.(vgl. zu diesem sehr weiten Verständnis etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892) Diese Voraussetzungen für das Entfallen eines schutzwürdigen Interesses sind im Fall der Antragsteller nicht anzunehmen.
  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Das durch die Antragsbefugnis allgemein indizierte Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag lässt sich nur verneinen, wenn mit Sicherheit feststeht, dass die begehrte Unwirksamkeitserklärung dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt oder aus tatsächlichen Gründen heraus einen rechtlichen Vorteil zu verschaffen vermag(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, ZfB 2013, 11, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und sich damit für ihn im Ergebnis insgesamt als "nutzlos" erweist.(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2014 - 3 S 207/13

    Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück und

    Das reicht nicht aus, ein dauerhaftes Umsetzungshindernis für ihre Gesamtplanung zu bejahen (BVerwG, Urt. v. 6.5.1993 - 4 C 15.91 - BauR 1993, 688; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 7.12.1998 - 3 S 3113/97 - VBlBW 1999, 174; ähnlich OVG Saarl., Urt. v. 25.11.2010 - 2 C 379/09 - juris; Gierke, in: Brügelmann, a.a.O., § 1 Rn. 173).
  • OVG Saarland, 29.03.2012 - 2 C 252/10

    Befangenheit bei Beschlussfassung über Bauleitplan

    Diese Sachentscheidungsvoraussetzung ist in Normenkontrollverfahren nur dann zu verneinen, wenn sich mit Gewissheit feststellen lässt, dass die Unwirksamkeitserklärung der Norm dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen rechtlichen Vorteil verschaffen kann(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, SKZ 2012, 76, Leitsatz Nr. 17, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und wenn sie sich darüber hinaus auch nicht zumindest aus tatsächlichen Gründen als vorteilhaft erweist.(vgl. zu diesem sehr weiten Verständnis etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892).
  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 289/20

    Normenkontrolle: Änderung eines Bebauungsplans

    [Vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892] Davon kann hier - mit Blick auf das bei einer Unwirksamkeit des Bebauungsplans "7.
  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18

    Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich

    Diese Sachentscheidungsvoraussetzung ist in Normenkontrollverfahren nur dann zu verneinen, wenn sich mit Gewissheit feststellen lässt, dass die Unwirksamkeitserklärung der Norm dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen rechtlichen Vorteil verschaffen kann(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, SKZ 2012, 76, Leitsatz Nr. 17, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und wenn sie sich darüber hinaus auch nicht zumindest aus tatsächlichen Gründen als vorteilhaft erweist.(vgl. zu diesem sehr weiten Verständnis etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892) Das ist ungeachtet der limitierten Restlaufzeit der Veränderungssperre anzunehmen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 3254/11

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan -

    Insofern ist dieser Belang schon nicht abwägungserheblich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.09.2004, a.a.O.; OVG Saarl., Urt. v. 23.05.2011 - 2 C 505/09 -, BauR 2011, 1700; Urt. v. 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892; Nds. OVG, Beschl. v. 29.01.2009 - 1 MN 229/08 -, BRS 74 Nr. 21; Urt. v. 29.01.2003 - 1 KN 42/02 -, BRS 66 Nr. 28; BayVGH, Urt. v. 25.01.2007 - 14 N 05.3315 - anders VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.12.1995 - 3 S 1403/93 -, VGHBW-Ls 1996, Beilage 3, B8: in der Regel nur geringes Gewicht; BayVGH, Urt. v. 04.08.1988 - Nr. 2 N 86.03.043 -, BauR 1989, 309).
  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 2 C 341/18

    Flächennutzungsplan - Steuerung Windenergie - Ausweisung von Konzentrationszonen

    Das in aller Regel durch die Antragsbefugnis indizierte Rechtsschutzinteresse ist in Normenkontrollverfahren im Einzelfall nur dann zu verneinen, wenn sich mit Gewissheit feststellen lässt, dass die angestrebte Unwirksamkeitserklärung der Norm, hier des Plans, dem jeweiligen Antragsteller unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen rechtlichen Vorteil verschaffen kann(vgl. etwa zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.10.2011 - 2 C 510/09 -, SKZ 2012, 76, Leitsatz Nr. 17, wonach dem Zulässigkeitserfordernis bereits dann Genüge getan ist, wenn sich nicht ausschließen lässt, dass die gerichtliche Entscheidung für den Normenkontrollkläger von Nutzen sein kann) und wenn sie sich darüber hinaus auch nicht zumindest aus tatsächlichen Gründen als vorteilhaft erweist.(vgl. zu diesem sehr weiten Verständnis etwa BVerwG, Urteil vom 23.4.2002 - 4 CN 3.01 -, BRS 65 Nr. 50, OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, BauR 2011, 892) Das ist ungeachtet der von der Antragsgegnerin in der mündlichen Verhandlung insoweit thematisierten Frage anzunehmen, ob und in welchem Umfang die beiden genannten Grundstücke in einem bestimmten Stadium der Planung, hier zum Zeitpunkt der erneuten Auslegung im April 2016, noch Gegenstand des Entwurfs für die Darstellung der zu dem Zeitpunkt projektierten Konzentrationszonen waren und ob sich gerade bei diesem reduzierten Zuschnitt der zur Verfügung stehenden Fläche dort Windkraftanlagen unter Beachtung anderweitiger rechtlicher Anforderungen, etwa des bauordnungsrechtlichen Abstandrechts (§§ 7, 8 LBO), verwirklichen ließen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09

    Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart

    Die Entscheidung einer Gemeinde, ein Baugebiet trotz dort stellenweise anzutreffender ungünstiger Baugrundverhältnisse auszuweisen, stellt regelmäßig keinen beachtlichen Mangel bei der Zusammenstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials dar, wenn zwar erhöhte Anforderungen an die Gebäudegründung zu stellen sind, die Bebaubarkeit des Gebiets insgesamt aber nicht in Frage gestellt ist (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 25.11.2010 - 2 C 379/09 -, Juris).
  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

  • OVG Saarland, 23.05.2011 - 2 C 505/09

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Unterschreitens des wasserrechtlich

  • OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und Studentenwohnungen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2012 - 3 S 261/10

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Unterbleiben von umweltbezogenen

  • OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20

    Normenkontrolle: Schutzwürdigkeit einer ehemaligen Eisenbahnerwerkssiedlung

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 2 C 313/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Veränderungssperre sowie deren Verlängerung;

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