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   OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17   

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https://dejure.org/2018,4223
OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17 (https://dejure.org/2018,4223)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.02.2018 - 2 A 451/17 (https://dejure.org/2018,4223)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 2 A 451/17 (https://dejure.org/2018,4223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 4 Abs 1 BauNVO, § 4 Abs 3 Nr 4 BauNVO, § 4 Abs 3 Nr 2 BauNVO, § 60 Abs 1 BauO SL 2004, § 63 Abs 1 S 1 Nr 2 BauO SL 2004
    Nutzungsuntersagung für einen Abstellplatz für Kirmesgeschäfte in einem allgemeinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche für Kirmes-Fahrgeschäfte; Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO § 60; LBO § 68; LBO § 82 Abs. 2
    Untersagung der Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche für Kirmes-Fahrgeschäfte; Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung einer Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Lagerplatz für Kirmesfahrgeschäfte in allgemeinem Wohngebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • BVerwG, 08.11.2001 - 4 C 18.00

    Lagerhaus; Lagerplatz; Bauunternehmen; Gewerbebetrieb; Dorfgebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Ob Lagerplätze außer in Gewerbe- und Industriegebieten (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) auch in einem anderen Baugebiet zulässig sein können, hängt davon ab, ob sie mit der Zweckbestimmung dieses anderen Baugebiets vereinbar sind; dabei kommt es auch auf die Funktion des einzelnen Baugebiets im Verhältnis zu den übrigen Baugebieten und damit nicht nur auf die Gebietsverträglichkeit, sondern auch auf die städtebauliche Ordnung an.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00 -, juris, Rn. 17, m.w.N.) Lagerplätze zählen daher schon im Ansatz nicht zu den nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen nicht störenden Gewerbebetrieben, jedenfalls wenn es, wie hier, an jeder funktionellen Zuordnung zur vorhandenen Bebauung fehlt.(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.3.1995 - 11 A 1089/91 -, juris, Rn. 3, m.w.N. (selbständiger Lagerplatz); OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.5.1972 - II R 13/72 -, BRS 25 Nr. 32 (unselbständiger Lagerplatz); vgl. auch Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Februar 2017, § 4 BauNVO Rn. 123, m.w.N.).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Auch die Voraussetzungen für die Erteilung einer Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB lägen nicht vor, weil die aufgegriffene Nutzung den Grundzügen der gemeindlichen Planung zuwider laufe; auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Beschluss vom 5.3.1999 - 4 B 5/99 -, juris, Rn. 5 ff.) berühre eine Befreiung von der Art der baulichen Nutzung stets die Grundzüge der gemeindlichen Planung.
  • BVerwG, 11.01.2008 - 9 B 54.07

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zu einer Vorausleistung zu einem

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Der im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Auf der Banneich, Beim Apfelbaum" der Beigeladenen vom 3.7.1981, hinsichtlich dessen Wirksamkeit Bedenken weder vorgetragen noch ersichtlich sind,(Zu den Grenzen der Amtsermittlung bei kommunalen Satzungen vgl. allgemein BVerwG, Beschluss vom 11.1.2008 - 9 B 54.07 -, juris, Rn. 7, m.w.N.) liegende Lagerplatz ist auch nicht nach § 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 LBO (2015) baugenehmigungsfrei gestellt, weil er im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB dessen Festsetzungen widerspricht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1995 - 11 A 1089/91

    Baustofflager im faktisch allgemeinen Wohngebiet?

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Ob Lagerplätze außer in Gewerbe- und Industriegebieten (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und § 9 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO) auch in einem anderen Baugebiet zulässig sein können, hängt davon ab, ob sie mit der Zweckbestimmung dieses anderen Baugebiets vereinbar sind; dabei kommt es auch auf die Funktion des einzelnen Baugebiets im Verhältnis zu den übrigen Baugebieten und damit nicht nur auf die Gebietsverträglichkeit, sondern auch auf die städtebauliche Ordnung an.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 8.11.2001 - 4 C 18/00 -, juris, Rn. 17, m.w.N.) Lagerplätze zählen daher schon im Ansatz nicht zu den nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO im allgemeinen Wohngebiet ausnahmsweise zulässigen nicht störenden Gewerbebetrieben, jedenfalls wenn es, wie hier, an jeder funktionellen Zuordnung zur vorhandenen Bebauung fehlt.(Vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.3.1995 - 11 A 1089/91 -, juris, Rn. 3, m.w.N. (selbständiger Lagerplatz); OVG des Saarlandes, Urteil vom 5.5.1972 - II R 13/72 -, BRS 25 Nr. 32 (unselbständiger Lagerplatz); vgl. auch Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand: Februar 2017, § 4 BauNVO Rn. 123, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • OVG Saarland, 25.02.1992 - 2 R 78/89

    Baurechtswidriger Zustand; Beseitigungsverfügung; Ermessenserwägung;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.02.2018 - 2 A 451/17
    Insofern hat bereits das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Ordnungsmäßigkeit der Ermessensbetätigung in den Fällen des § 82 Abs. 1 und 2 LBO im Normalfall nicht mehr als die Feststellung der Illegalität der betreffenden Anlage voraussetzt(Vgl. nur Urteil des Senats vom 25.2.1992 - 2 R 78/89 -, juris, Ls. 1) und für einen Ausnahmefall vorliegend nichts ersichtlich ist; dem ist hier nichts hinzuzufügen.
  • VG Saarlouis, 19.12.2018 - 5 L 1318/18

    Nutzungsuntersagung für ein Internetcafé; faktische Nutzung als Spielhalle

    Nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichte rechtfertigt bereits die ohne die erforderliche Genehmigung aufgenommene Nutzung baulicher Anlagen den Erlass einer Verfügung gemäß § 82 Abs. 2 LBO, es sei denn die aufgegriffene Maßnahme genießt Bestandsschutz oder ist offensichtlich genehmigungsfähig.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 09.03.1984 - 2 R 175/82 -, BRS 42 Nr. 227, und vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, juris, Ls. 1; vgl. auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.03.1987 - 2 W 59/87 -, vom 16.05.1995 - 2 W 18/95 -, vom 01.02.1999 - 2 V 1/99 - und vom 27.02.2018 - 2 A 451/17 -) Verletzt wird der Anspruch des von der Verfügung Betroffenen auf eine fehlerfreie Ermessensausübung jedoch, wenn eine Begründung für die Ermessensentscheidung gegeben wird, die sich bei einer näheren Überprüfung als unzutreffend erweist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 10.08.1994 - 2 W 24/94 - und vom 02.02.2009 - 2 B 439/08 -).

    Nur dann besteht auch eine Notwendigkeit, zusätzliche Erwägungen des "Für und Wider" eines Einschreitens oder hinsichtlich des Zeitpunkts des Tätigwerdens anzustellen und in der behördlichen Entscheidung zum Ausdruck zu bringen.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 12.12.1986 - 2 R 144/86 - und vom 18.06.2002 - 2 R 9/01 - sowie Beschlüsse vom 27.08.1999 - 2 Q 17/99 - und 27.02.2018 - 2 A 451/17 -, unter Hinweis auf die Urteile vom 25.02.1992 - 2 R 78/89 -, BRS 54 Nr. 207, und vom 09.08.1985 - 2 R 91/84 -, SKZ 1986, 116; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 20.08.1980 - 4 B 67.80 -, BRS 36 Nr. 93).

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