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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18   

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OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18 (https://dejure.org/2019,480)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.01.2019 - 1 M 145/18 (https://dejure.org/2019,480)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. Januar 2019 - 1 M 145/18 (https://dejure.org/2019,480)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbruch; Ausschreibung; Beamte; Beförderung; Besetzungsverfahren; sachlicher Grund; Missbrauch; Pflicht; Regelbeurteilung; Abbruch eines Beförderungsstellenbesetzungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2 ; LBG LSA § 9 S. 1
    Glaubhaftmachung eines ein Anordnungsgrundes im Fall des Abbruches eines Stellenbesetzungsverfahrens; Beendigung eines Besetzungsverfahren durch einen wirksamen Abbruch; Vorliegen neuer Regelbeurteilungen zeitlich nach einer als rechtswidrig erkannten Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 430
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2017 - 1 M 70/17

    Anordnungsgrund und -anspruch bei auf Fortführung eines

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Es bleibt offen, ob im Fall des Abbruches eines Stellenbesetzungsverfahrens ein Anordnungsgrund i. S. v. § 123 Abs. 1 VwGO glaubhaft gemacht werden kann (vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris).(Rn.3).

    Es ist bereits fraglich, ob die Antragstellerin vorliegend den erforderlichen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht hat ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, juris ).

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst insbesondere damit keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung ("Neubescheidung") unverändert bleibt ( BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 BvR 2076/16 -, juris [Rn. 26 f.] ).

    Im Hinblick auf das Gebot effektiven Rechtsschutzes im Auswahlverfahren nach Art. 33 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG erscheint es zwar denkbar, dass etwa die Reduzierung des Bewerberfeldes mit der Folge einer nicht hinreichenden Anzahl leistungsstarker Bewerber keinen für einen Abbruch des Auswahlverfahrens erforderlichen Sachgrund darstellt, wenn der Dienstherr das ursprüngliche Bewerberfeld gezielt mit der Absicht der Herbeiführung der gewünschten Abbruchmöglichkeit des zu wiederholenden Auswahlverfahrens reduziert ( so BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2017, a. a. O. [Rn. 27]) .

  • BVerwG, 03.12.2014 - 2 A 3.13

    Abbruch; Aufgabenbereich; Ausschreibung; Auswahlverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 17 ff. [m. w. N.] ).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Für die Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung für die Vergabe eines höherwertigen Amtes oder Dienstpostens kommt es auf die Sachlage zum Zeitpunkt der Ausgangsentscheidung - regelmäßig in Gestalt des Auswahlvermerkes - an ( BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 2 VR 2.16 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2018 - 1 M 111/18

    Chancenlosigkeit eines Beamten im Fall einer erneuten Auswahlentscheidung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d. h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden ( OVG LSA, Beschluss vom 28. September 2018 - 1 M 111/18 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.04.2017 - 1 M 38/17

    Stadt Zeitz darf Beigeordnete ernennen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Denn Art. 33 Abs. 2 GG schützt den unterlegenen Bewerber nicht vor der Zulassung konkurrierender Bewerber und gewährt Art. 33 Abs. 2 GG (i. V. m. Art. 19 Abs. 4 GG) keinen subjektiven Anspruch auf Zulassung Dritter zum Auswahlverfahren ( OVG LSA, Beschluss vom 6. April 2017 - 1 M 38/17 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 2/15

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Vorsitzenden Richters am

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Hieraus resultierend darf der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung daher grundsätzlich nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen, sondern hat überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung der Beamten zu berücksichtigen ( siehe hierzu im Einzelnen: OVG LSA, Beschluss vom 6. März 2015 - 1 M 2/15 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2014 - 1 M 58/14

    Berufung zum Professor; Nachweis besonderer Leistungen bei der Anwendung oder

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Daraus folgt, dass bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Dienstherrn in der Zwischenzeit erstellte Regelbeurteilungen, die mithin nicht nur von besonderer Bedeutung sind, sondern zugleich die mittlerweile aktuellsten Auswahlgrundlagen darstellen und den Regelbeurteilungszeitraum erfassende etwaige Anlassbeurteilungen inkorporieren, zwingend der erneuten Auswahlentscheidung zugrunde zu legen sind ( siehe: OVG LSA, Beschluss vom 1. Juli 2014 - 1 M 58/14 -, juris ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2009 - 1 M 2/09

    Beförderungskonkurrenz von Beamten (hier: Vergleichbarkeit dienstlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Regelbeurteilung erfassen nämlich die für alle Beamten gleichmäßig zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung ( BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2001 - 2 C 41.00 - juris; OVG LSA Beschluss vom 16. Januar 2009 - 1 M 2/09 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2010 - 1 M 125/10

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2019 - 1 M 145/18
    Regelmäßig sind dies die - bezogen auf den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung - "aktuellsten" Beurteilungen, wobei der Dienstherr im Rahmen ordnungsgemäßer Personalbewirtschaftung dafür zu sorgen hat, dass die Beamten grundsätzlich regelmäßig dienstlich beurteilt werden, da die dienstliche Beurteilung mit ihrer auf das innegehabte Amt bezogenen Bewertung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vor allem dem Vergleich zwischen den für die Besetzung eines Beförderungsdienstpostens oder für die Verleihung eines Beförderungsamtes in Betracht kommenden Beamten dient ( OVG LSA Beschluss vom 16. Oktober 2010 - 1 M 125/10 -, juris [m. w. N.] ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2011 - 1 M 65/11

    Beförderungskonkurrenz; gesetzliche Regelbeurteilungspflicht; Anlassbeurteilung

  • BVerwG, 18.07.2001 - 2 C 41.00

    Anlassbeurteilung, Beurteilung, Beurteilungsgespräch, Beurteilungsrichtlinien,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.01.2007 - 1 M 1/07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.2020 - 2 B 10849/20

    Beamtenbeförderungsentscheidung ohne jegliche Feststellung von Leistung, Eignung

    Da das Verfahren die Verleihung eines anderen Amts mit einem höheren Endgrundgehalt betrifft, ist der Streitwert gemäß § 52 Abs. 6 Satz 4 GKG auf die Hälfte des sich aus Satz 1 der Vorschrift ergebenden Betrags zu reduzieren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, S. 15 des Beschlussabdrucks; sowie Beschlüsse vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 -, BVerwGE 147, 20 ff.; und vom 19. Dezember 2014 - 2 VR 1.14 -, juris Rn. 43; OVG RP, Beschluss vom 23. Dezember 2013 - 2 B 11209/13.OVG -, AS 42, 108 [115 ff.]; NdsOVG, Beschlüsse vom 16. Mai 2013 - 5 ME 92/13 -, vom 25. August 2014 - 5 ME 116/14 -, NVwZ-RR 2014, 941; und vom 7. Januar 2020 - 5 ME 153/19 -, juris, Rn. 59; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2020 - 1 M 55/20

    Eignung von dienstlichen Beurteilungen als Grundlage für den Bewerbervergleich

    Sie vermögen auch Aufschluss darüber zu geben, ob ein Bewerber bei einer Beurteilung im Hinblick auf die Besetzung eines Beförderungsamtes bevorteilt oder benachteiligt wird ( BVerwG, Urteil vom 21. August 2003 - 2 C 14.02 -, juris; OVG LSA, Beschluss 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, und Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 M 174/11 -, jeweils juris [m. w. N.] ).

    Dementsprechend, d. h. verfassungsrechtlich aus Art. 33 Abs. 2 GG folgend und zugleich aus der einfachgesetzlich in § 21 Abs. 1 Satz 1 LBG LSA normierten Regelbeurteilungspflicht resultierend darf der Dienstherr bei seiner Auswahlwahlentscheidung nicht ausschließlich die jeweils "aktuell(st)en" Anlassbeurteilungen zugrunde legen, sondern hat - wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt - überdies zumindest die letzte Regelbeurteilung zu berücksichtigen ( OVG LSA, Beschluss 3. Januar 2019, a. a. O. ).

    Demgegenüber soll die Regelbeurteilung - für alle Beamten bzw. Richter gleichmäßig - die zu beurteilenden Merkmale nicht nur punktuell, sondern in ihrer zeitlichen Entwicklung und unabhängig von einer konkreten Verwendungsentscheidung erfassen ( zum Vorstehenden: OVG LSA, Beschluss 3. Januar 2019, a. a. O. [m. w. N.] ).

    Der sich danach ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2020 - 1 M 44/20

    Notwendigkeit der Aktualität von Regelbeurteilungen im Zeitpunkt der

    Dementsprechend hat der beschließende Senat bereits in anderem Zusammenhang entschieden, dass das Vorliegen neuer Regelbeurteilungen zeitlich nach einer als rechtswidrig erkannten Auswahlentscheidung einen sachlichen Grund für eine Neuausschreibung der vakanten Stelle darstellen kann und bei einer erneuten Auswahlentscheidung des Dienstherrn in der Zwischenzeit erstellte Regelbeurteilungen, die nicht nur von besonderer Bedeutung sind, sondern zugleich die mittlerweile aktuellsten Auswahlgrundlagen darstellen und den Regelbeurteilungszeitraum erfassende etwaige Anlassbeurteilungen inkorporieren, zwingend der erneuten Auswahlentscheidung zugrunde zu legen sind ( OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 6 ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war im Hinblick auf die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu reduzieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2020 - 1 M 21/20

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens mangels laufbahnrechtlicher

    Die Höhe des Streitwertes erfolgt in einstweiligen Rechtsschutzverfahren auf Fortführung des Stellenbesetzungsverfahrens auf der Grundlage von § 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG (juris: GKG 2004) i. V. m. §§ 47, 52 Abs. 1 und 6 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 bis 4 GKG (juris: GKG 2004) und nicht nach § 52 Abs. 2 GKG (juris: GKG 2004) (Aufrechterhaltung der Senatsrechtsprechung: Beschlüsse vom 4. Juli 2017 - 1 M 70/17 -, vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 - und vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 - wie OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 - und 2. Mai 2019 - 5 ME 68/19 -, juris 37; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 B 87/18 -;entgegen BVerwG, Beschlüsse vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - und vom 10. Dezember 2018 - 2 VR 4.18 - BayVGH, Beschluss vom 5. April 2019 - 3 CE 19.314 -, OVG Münster, Beschlüsse vom 5. März 2019 - 1 E 22/19 - und vom 14. Juni 2019 - 1 B 346/19 - OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Juni 2019 - 4 S 8.19 -).(Rn.23).

    3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris ).

    - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12, und vom 16. Januar 2020 - 1 M 132/19 -, juris Rn. 12; auf gleicher Linie: OVG Niedersachsen, Beschlüsse vom 7. Mai 2018 - 5 ME 41/18 -, juris Rn. 34, und vom 2. Mai 2019 - 5 ME 68/19 -, juris 37; OVG Bremen, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 2 B 87/18 -, juris Rn. 32 ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war im Hinblick auf die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu reduzieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.01.2021 - 1 M 136/20

    Umkehr der Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der

    Für das Vorliegen dieser gesetzlichen Beförderungsvoraussetzung im hier maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris [m. w. N.] ) der Antragsgegnerin ist zwar grundsätzlich der Antragsteller darlegungs- und beweispflichtig; die Darlegungs- und Beweislast kehrt sich im vorliegenden Fall indes ausnahmsweise zu Lasten der Antragsgegnerin um.

    Der sich daraus ergebende Betrag war nicht im Hinblick auf ein bloßes Neubescheidungsbegehren zu halbieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

  • VGH Bayern, 05.04.2019 - 3 CE 19.314

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abbruch des Auswahlverfahrens für

    Daraus folgt, dass bei einer wiederholten Auswahlentscheidung in der Zwischenzeit erstellte Regelbeurteilungen zwingend zu Grunde zu legen sind (etwa OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 6).

    Der Bewerbungsverfahrensanspruch umfasst daher auch im Rahmen einer wiederholten Auswahlentscheidung keinen Anspruch darauf, dass das ursprüngliche Bewerberfeld unverändert bleibt (BVerfG, B.v. 25.1.2017 - 2 BvR 2076/16 - juris Rn. 26; OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 8).

    Eine Halbierung des Streitwerts scheidet ungeachtet des Umstandes, dass es sich um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, schon deshalb aus, weil allein der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung für das Begehren auf Fortführung des abgebrochenen Auswahlverfahrens in Betracht kommt (BVerwG, B.v. 10.12.2018 - 2 VR 4.18 - juris Rn. 23; BayVGH, B.v. 5.2.2019 a.a.O. Rn. 36; anders OVG LSA, B.v. 3.1.2019 - 1 M 145/18 - juris Rn. 12).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2019 - 1 M 29/19

    Mindestfrist im Statusamt als Beförderungsverbot

    Im Hinblick auf den sowohl in dem Auswahlvermerk als auch von dem Verwaltungsgericht in Bezug genommenen und hier einschlägigen Kabinettsbeschluss vom 12. Dezember 1995 ( vgl.: LT-Drs. 7/1091 vom 3. Januar 2017, Seite 2, https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/starweb/PADOKA/servlet.starweb ), der die Mindestwartezeit prinzipiell auf zwei Jahre verlängert hat, durfte die Antragstellerin im maßgeblichen Zeitpunkt der Auswahlentscheidung ( vgl. hierzu: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris [m. w. N.] ) am 9. Oktober 2018 nicht befördert werden.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - 1 B 346/19

    Erforderlichkeit eines sachlichen Grundes für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Mai 2016- 2 VR 2.15 -, juris, Rn. 18, und Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, juris, Rn. 19; ferner etwa OVG NRW, Beschluss vom 12. Juli 2018- 1 B 1160/17 -, juris, Rn. 23, und OVG S.-A., Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris, Rn. 4.
  • VG Halle, 31.03.2020 - 5 B 162/19

    Fortsetzung eines Bewerbungsverfahrens

    Überwiegende Aussichten in der Hauptsache bestehen hingegen nur dann, wenn der geltend gemachte Anspruch mit größter Wahrscheinlichkeit begründet ist und aller Voraussicht nach auch im Hauptsacheverfahren bestätigt werden wird (vgl. OVG Magdeburg, Beschlüsse vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 - juris und vom 5. Januar 2007 - 1 M 1/07 - juris m.w.N.).

    Der Antragsteller hat schon keinen Anordnungsgrund glaubhaft gemacht (schon für Beförderungsverfahren zweifelnd OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Januar 2019 a.a.O. Rn. 3).

    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt in Beförderungsverfahren darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Januar 2019 a.a.O. Rn. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2020 - 1 M 132/19

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens zum Erhalt einer hinreichenden Anzahl

    Die Rechtmäßigkeit des Abbruchs setzt darüber hinaus voraus, dass die Bewerber hiervon rechtzeitig und in geeigneter Form Kenntnis erlangen und der wesentliche Abbruchgrund schriftlich dokumentiert wird ( siehe zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 2014 - 2 A 3.13 -, BVerwGE 151, 14 = juris Rn. 17 ff. [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris ).

    Der sich daraus ergebende Betrag war im Hinblick auf die begehrte Vorwegnahme der Hauptsache nicht zu reduzieren ( vgl.: OVG LSA, Beschluss vom 3. Januar 2019 - 1 M 145/18 -, juris Rn. 12 ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2021 - 1 M 12/21

    Beförderungskonkurrenz um das Amt eines Generalstaatsanwaltes von Beamten R 3 Z

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.01.2021 - 1 M 143/20

    Zur effektiven Durchsetzung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes bedarf es

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2020 - 1 M 77/20

    Fortführung eines Stellenbesetzungsverfahrens; formell fehlerhafter Abbruch, wenn

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.10.2022 - 1 M 102/22

    (Bewerbungskonkurrenz um das Amt eines Wehrleiters einer Freiwilligen Feuerwehr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 1 M 79/22

    Zum Beförderungsverbot des § 22 Abs. 2 Nr. 4 LBG LSA (Wartezeit/Stehzeit)- Recht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.07.2020 - 2 B 10681/20

    Konkurrentenstreitverfahren in der Justizverwaltung; maßgeblicher Zeitpunkt für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2021 - 1 M 90/21

    Beförderungsauswahlentscheidung; Beurteilungsvorschriften; dienstliche

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.01.2021 - 2 B 11368/20

    Stellenbesetzung im Integrationsministerium gestoppt

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2022 - 1 M 78/22

    Beförderungsverbot des § 22 Abs. 2 Nr. 3 BG ST 2009 wegen fehlender Bewährung auf

  • VG Magdeburg, 23.08.2023 - 5 B 48/23

    Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.07.2021 - 1 M 39/21

    Rechtswidrigkeit eines reinen Anlassbeurteilungssystems für alle Lehrkräfte

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2021 - 1 M 17/21

    Organisationsgrundentscheidung; Dokumentationspflicht; Tragfähigkeit einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.05.2021 - 1 M 32/21

    Wahrnehmung von eines höherwertigen Dienstpostens als laufbahnrechtliche

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.04.2021 - 1 M 16/21

    Ernennungskonkurrenz um eine W2-Professur; Berufungskommission;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2020 - 1 M 110/20

    Öffentliches Dienstrecht: Zum Zeitpunkt, wann eine Organisationsgrundentscheidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2021 - 6 B 1240/20

    Untersagung der Besetzung einer Stelle als stellvertretender Dienstgruppenleiter

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.07.2023 - 1 M 37/23

    Beamtenbeförderung; fehlende Dienstleistung für das angestrebte Beförderungsamt

  • VGH Bayern, 13.11.2020 - 3 CE 20.2213

    Verwirkung der prozessualen Antragsbefugnis bei Abbruch eines

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2020 - 1 M 123/20

    Konkurrenz bei der Zulassung zur Aufstiegsausbildung in die Laufbahngruppe 2 des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2020 - 1 M 45/20

    Unterlassungsverfügungen nach § 123 Abs. 1 VwGO im dienstrechtlichen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2020 - 1 M 63/20

    Verwirkung eines Anspruchs auf Nichtumsetzung einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.05.2021 - 1 M 33/21

    Verspäteter einstweiliger Rechtsschutz gemäß § 123 Abs. 1 VwGO gegen Abbruch

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.03.2020 - 1 O 22/20

    Streitwert bei Abbruch eines Auswahlverfahrens

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.08.2023 - 1 M 59/23

    Mindestnote als Beförderungsvoraussetzung

  • VG München, 30.05.2023 - M 5 E 23.2092

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Abbruch des Besetzungsverfahrens,

  • VG Magdeburg, 27.06.2023 - 5 B 218/23

    Vorläufige Verhinderung der Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz;

  • VG Potsdam, 25.11.2021 - 1 L 192/21
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