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   OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15   

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https://dejure.org/2015,8493
OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15 (https://dejure.org/2015,8493)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03.03.2015 - 1 M 2/15 (https://dejure.org/2015,8493)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 03. März 2015 - 1 M 2/15 (https://dejure.org/2015,8493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabinformation über Besetzung der Richterbank wegen veröffentlichtem Geschäftsverteilungsplan des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt; Vorliegen eines Ausschließungsgrundes wegen Mitwirkung eines Richters bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Beförderung (Konkurrentenstreit), Richterablehnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorabinformation über Besetzung der Richterbank wegen veröffentlichtem Geschäftsverteilungsplan des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt; Vorliegen eines Ausschließungsgrundes wegen Mitwirkung eines Richters bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.07.2009 - 1 M 52/09

    Gleichzeitige Entscheidung des Senats in derselben Besetzung über die zu einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Soweit der Antragsteller die dienstliche Äußerung des Richters vom 5. Februar 2015 für nicht überzeugend, weil nicht nachvollziehbar hält, wird dies mit dem Verweis auf den Ausschluss der vormaligen Präsidialrichterin R'inOVG K. in einem früheren Konkurrentenverfahren (Senatsbeschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09 -) schon deshalb nicht plausibel gemacht, weil die Ri´inOVG K. im damaligen Verfahren selbst angezeigt hat, bei der Erstellung des Besetzungsberichtes unterstützend tätig geworden zu sein.

    Die Frage, ob ein Richter aus mehr als einem Grund kraft Gesetzes vom Verfahren ausgeschlossen ist oder ob er einen Anlass für die Besorgnis der Befangenheit bietet, stellt sich bei einem bereits ausgeschiedenen Richter nicht mehr (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 21. Juli 2009 - 1 M 52/09-).

  • BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69

    Begriff des "mitwirkenden" Richters

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std.
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 730/01

    Zum Richterausschluss wegen Vorbefasstheit gemäß ZPO § 41 Nr 6 - gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Ein Grund zur Besorgnis der Befangenheit ist nur dann gegeben, wenn ein Beteiligter die auf objektiv feststellbaren Tatsachen beruhende, subjektiv vernünftigerweise mögliche Besorgnis hat, ein Richter werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2001 - 1 BvR 730/01 -, NJW 2001, 3533; Entscheidung v. 26.01.1971 - 2 BvR 443/69 - BVerfGE 30, 149; BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - VI C 129.74 - BVerwGE 50, 38 in std.
  • BVerfG, 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    "Mitgewirkt" i. S. des § 54 Abs. 2 VwGO hat nicht nur derjenige Amtsträger, der unmittelbar die Entscheidung in dem eigentlichen Verwaltungsverfahren getroffen hat, das zu der gerichtlich zu überprüfenden Entscheidung geführt hat; auch eine beratende Betätigung in der Sache, die Teilnahme an Erörterungen der Sache in amtlicher Eigenschaft, z. B. als Verhandlungsleiter und die Mitwirkung an der Willensbildung einer die abschließende Entscheidung vorbereitenden Entscheidung sind im Lichte des Art. 101 Satz 2 GG dem Richter als Vorbefassung mit der Sache gem. § 54 Abs. 2 VwGO zuzurechnen (vgl. BFH, Urt. v. 25.04.1978 - VII R 7/78 - BFHE 125, 33 zu der mit § 54 Abs. 2 VwGO übereinstimmenden Vorschrift des § 51 Abs. 2 FGO; BVerfG, Beschl. v. 05.02.1996 - 1 BvR 1487/89 - NVwZ 1996, 885; BFH, Urt. v. 14.07.1988 - IV R 74/87 - juris; BVerwG, Urt. v. 15.11.1961 - VI A 1.60 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 1; BVerwG, Urt. v. 26.10.1978 - 5 CB 50.74 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 25).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.06.2006 - 1 L 4/06

    Zum Schadensersatzanspruch eines Beamten aufgrund Nichtbeförderung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Rspr.; OVG LSA, Beschl. v. 17.05.2006 - 1 L 4/06 -).
  • BVerwG, 08.02.1977 - 5 C 71.75

    Ausschluß eines Richters - Aufsichtsbehörde - Mitwirkung an Maßnahmen -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Der Begriff des "vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens" ist weit auszulegen und umfasst das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren oder andere Teilverfahren, die auf die zur Entscheidung berufene Behörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. einwirken, aber andererseits auch nur das Verfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder ergehen müsste, die vom Gericht zu überprüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.1977 - V C 071.75 - BVerwGE 52, 47; ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - juris; BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - VII C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 54 Rdnr. 8).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 AV 4.13

    Rechtsmissbräuchliches Befangenheitsgesuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Der pauschale Hinweis auf eine kollegiale Nähe und ein berufliches Miteinander, sei es als Mitglied desselben Spruchkörpers oder des Gerichts bzw. - wie hier - aufgrund der Zusammenarbeit mit einem Angehörigen eines Verfahrensbeteiligten in der Gerichtsverwaltung, ist in dieser Pauschalität, ohne Hinzutreten konkreter Anhaltspunkte für eine Voreingenommenheit, von vornherein und unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2013 - 2 AV 4.13 u. a. -, juris).
  • OLG Koblenz, 04.09.2002 - 9 WF 606/02

    Befangenheitsgesuch; Strafanzeige gegen einen Richter als Ablehnungsgrund;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Abgesehen davon, dass der abgelehnte Richter in der vorgenannten E-Mail direkt gar nicht angesprochen wird, ist allgemein anerkannt, dass das eigene Verhalten der ablehnenden Partei grundsätzlich keinen Ablehnungsgrund begründet, weil sie es sonst in der Hand hätte, einen ihr missliebigen Richter auf einfache Weise auszuschalten (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 4. September 2002 - 9 WF 606/02 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 8. August 2001 - 10 Abl 19/01 -, juris, beide m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08

    Recht der Richter; Besorgnis der Befangenheit wegen Beteiligung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2015 - 1 M 2/15
    Der Begriff des "vorausgegangenen Verwaltungsverfahrens" ist weit auszulegen und umfasst das Verwaltungsverfahren, das Widerspruchsverfahren oder andere Teilverfahren, die auf die zur Entscheidung berufene Behörde durch Stellungnahmen, Einvernehmen usw. einwirken, aber andererseits auch nur das Verfahren, in dem die gerichtliche Entscheidung ergangen ist oder ergehen müsste, die vom Gericht zu überprüfen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.02.1977 - V C 071.75 - BVerwGE 52, 47; ThürOVG, Beschl. v. 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - juris; BVerwG, Urt. v. 29.01.1965 - VII C 84.62 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 3; Redeker/von Oertzen, VwGO, 12. Aufl., § 54 Rdnr. 8).
  • OLG Dresden, 08.08.2001 - 10 Abl 19/01

    Beleidigung des Richters und Drohung mit Strafanzeige

  • BFH, 25.04.1978 - VII R 7/78

    Verwaltungsverfahren - Beratende Tätigkeit eines Richters

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 74/87

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Einkommensteuerbescheides

  • BVerwG, 26.10.1978 - V CB 50.74
  • BVerwG, 29.01.1965 - VII C 84.62
  • BVerwG, 15.11.1961 - VI A 1.60
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.03.2015 - 1 M 11/15

    Gegenvorstellung gegen Richterablehnung sowie Anhörungsrüge und Gegenvorstellung

    Der Senat hat die Gründe dafür in seinen Beschlüssen vom 3. März 2015 in den Parallelverfahren 1 M 3/15 und 1 M 2/15 ausführlich und unter Eingehen auf sämtliche Einwände des Antragstellers dargelegt.

    Ebenso ist nicht ersichtlich, dass das Ablehnungsgesuch und die Anhörungsrüge vom 2. Februar 2015 eine von den Verfahren 1 M 3/15 und 1 M 2/15 abweichende Einschätzung geboten hätten und der Verweis auf den Geschäftsverteilungsplan des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt 2015 sich - ausnahmsweise (im Verfahren 1 M 11/15) - als nicht zumutbar darstellt.

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