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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15   

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https://dejure.org/2015,30714
OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15 (https://dejure.org/2015,30714)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.09.2015 - 2 L 113/15 (https://dejure.org/2015,30714)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. September 2015 - 2 L 113/15 (https://dejure.org/2015,30714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG 1992, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 54 Abs 1 VwGO, § 138 Nr 1 VwGO, § 45 Abs 1 ZPO
    Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter selbst

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme eines Verfahrensmangels bei Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter selbst trotz Nichtvorliegens eines Rechtsmissbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Annahme eines Verfahrensmangels bei Ablehnungsgesuch durch den abgelehnten Richter selbst trotz Nichtvorliegens eines Rechtsmissbrauchs

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 29.01.2014 - 7 C 13.13

    Befangenheit; Ablehnungsgesuch; Selbstentscheidung.

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15
    Damit wird vermieden, dass der Abgelehnte zum Richter in eigener Sache wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.01.2014 - BVerwG 7 C 13.13 -, juris RdNr. 4).

    Soweit das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig, insbesondere rechtsmissbräuchlich ist, kann ohne Beachtung dieser Verfahrensgarantie unter Mitwirkung des abgelehnten Richters selbst entschieden werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.01.2014 - BVerwG 7 C 13.13 - a.a.O. RdNr. 5 m.w.N.).

    Ist dies hingegen, wenn auch nur in geringfügigem Umfang, geboten, scheidet die Ablehnung als unzulässig grundsätzlich aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 -, juris RdNr. 21; Beschl. v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 - a.a.O. RdNr. 30; BVerwG, Beschl. v. 29.01.2014 - BVerwG 7 C 13.13 - a.a.O. RdNr. 5).

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15
    Im Falle einer solchen unzulässigen Selbstentscheidung ist immer davon auszugehen, dass auch die dem Ablehnungsgeruch folgende Sachentscheidung mit dem Makel eines Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG behaftet ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 -, juris RdNr. 37).

    Ist dies hingegen, wenn auch nur in geringfügigem Umfang, geboten, scheidet die Ablehnung als unzulässig grundsätzlich aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 -, juris RdNr. 21; Beschl. v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 - a.a.O. RdNr. 30; BVerwG, Beschl. v. 29.01.2014 - BVerwG 7 C 13.13 - a.a.O. RdNr. 5).

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein Ablehnungsgesuch grundsätzlich unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfen werden, wenn nicht ein einzelner Richter, sondern alle Mitglieder eines Spruchkörpers oder eines Gerichts abgelehnt werden (BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - BVerwG 6 C 129.74 -, juris RdNr. 7).

    Jedoch kann ein Ablehnungsgesuch je nach den Umständen des einzelnen Sachverhalts auch dann hinreichend individualisiert sein, wenn es sich unterschiedslos gegen alle Angehörigen eines Spruchkörpers richtet, etwa wenn die Befangenheit aus konkreten, in einer Kollegialentscheidung enthaltenen Anhaltspunkten hergeleitet wird (BVerwG, Urt. v. 05.12.1975 - BVerwG 6 C 129.74 - a.a.O. RdNr. 8).

  • OVG Thüringen, 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15
    Diese Vorschrift erfasst nur die Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen oder mit Erfolg abgelehnten Richters (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99 -, juris RdNr. 7).

    Ein Gericht ist dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.09.1987 - BVerwG 9 CB 59.87 -, juris RdNr. 2; ThürOVG, Beschl. v. 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99 - a.a.O. RdNr. 8).

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15
    Ist dies hingegen, wenn auch nur in geringfügigem Umfang, geboten, scheidet die Ablehnung als unzulässig grundsätzlich aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07 -, juris RdNr. 21; Beschl. v. 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11 - a.a.O. RdNr. 30; BVerwG, Beschl. v. 29.01.2014 - BVerwG 7 C 13.13 - a.a.O. RdNr. 5).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 5 B 16.13

    Besorgnis der Befangenheit; Missbrauch des Ablehnungsrechts

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15
    Zwar ist von einem offenbaren Missbrauch des Ablehnungsgesuchs insbesondere in den Fällen auszugehen, in denen ein zurückgewiesener Antrag auf Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit gegen denselben Richter ohne neue Gesichtspunkte lediglich wiederholt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.03.2013 - BVerwG 5 B 16.13 -, juris RdNr. 3).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 9 CB 59.87

    Herleitung der Rüge der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts aus

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2015 - 2 L 113/15
    Ein Gericht ist dann nicht vorschriftsmäßig besetzt, wenn ein Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vorliegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.09.1987 - BVerwG 9 CB 59.87 -, juris RdNr. 2; ThürOVG, Beschl. v. 13.11.2002 - 3 ZKO 259/99 - a.a.O. RdNr. 8).
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