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   OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19 (https://dejure.org/2019,51455)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.10.2019 - 4 L 43/19 (https://dejure.org/2019,51455)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 4 L 43/19 (https://dejure.org/2019,51455)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 18b S 1 WHG, § 4 Abs 1 S 1 WHG, § 13 Abs 1 WHG 2009, § 10 Abs 4 AbwAG NW, § 10 Abs 3 AbwAG NW
    Errichtung und Betreiben von Abwasseranlagen; Definition der Benutzungsbedingung im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 WHG a.F.; Bedeutung von verbindlichen Festsetzungen einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Verrechnung nach dem AbwAG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 17.10.1975 - IV C 66.72

    Baugenehmigungsbehörde - Nachbarschützendes Baurecht - Verwaltungsrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit und damit für die Rechtsverbindlichkeit einer solchen Zusage ist aber, dass sie in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht erteilt worden ist, dass vornehmlich das zugesagte Verhalten seinerseits rechtmäßig ist (so BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1975 - IV C 66.72 -, zit. nach JURIS).

    Weiterhin muss nicht abschließend entschieden werden, ob nach dem Wortlaut der Niederschrift und den sonstigen Umständen ein hinreichender rechtlicher Bindungswille des Beklagten vorlag (vgl. dazu Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 38 Rdnr. 21, 23, m.w.N.; Fehling/Kastner/Störmer, Verwaltungsrecht, 4. A., § 38 Rdnr. 6, 8) und ob die von dem Kläger als maßgebend angesehenen Erklärungen grundsätzlich von einem Bediensteten abgegeben worden sind, der nach seiner Stellung in der Behörde zu derartigen Erklärungen befugt war (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Oktober 1975 - IV C 66.72 -, zit. nach JURIS; vgl. auch Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 2. A., § 38 Rdnr. 96, m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 09.09.2014 - 9 A 16/13

    Anforderungen an das Betreiben einer Abwasseranlage

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    a) Die Kläranlage A-Stadt entsprach zum maßgeblichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Zuführungsanlagen in den Jahren 2008 und 2009 (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. Juni 2005 - 9 A 3615/03 - VG Magdeburg, Urt. v. 9. September 2014 - 9 A 16/13 -, jeweils zit. nach JURIS) nicht i.S.d. § 10 Abs. 4 AbwAG in der bis 28. Februar 2010 geltenden Fassung - AbwAG a.F. - den Anforderungen des § 18b WHG in der vom 21. August 2002 bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung - WHG a.F. -.

    Die Rechtsprechung, dass wasserrechtlichen Erlaubnissen und Genehmigungen regelmäßig keine Feststellungswirkung für die abwasserabgabenrechtliche Beurteilung zukomme und § 10 Abs. 4 AbwAG auf die einer wasserrechtlichen Erlaubnis zugrunde liegenden Voraussetzungen abstelle (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 13. Dezember 2000 - 9 A2055/99 - VG Magdeburg, Urt. v. 9. September 2014 - 9 A 16/13 -, jeweils zit. nach JURIS), steht dem nicht entgegen.

  • BVerwG, 04.04.2012 - 4 C 8.09

    Luftrechtliche Planfeststellung; Flughafenausbau; Planfeststellungsbeschluss;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    (1) Nach dem insoweit maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 4. April 2012 - 4 C 8/09 u.a. -, zit. nach JURIS; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 9. A., § 38 Rdnr. 21) konnte der Kläger schon nicht davon ausgehen, dass mit den Erklärungen in der Niederschrift die Vornahme einer Verrechnung gem. § 10 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 AbwAG zugesagt wurde.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    (3) Es kann danach offen bleiben, ob aus der Niederschrift überhaupt hinreichend deutlich wird, welche Behörde die Zusicherung bzw. die Zusage gegeben und wer für sie gehandelt hat (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1995 - 11 C 29.93 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    Schlüssige Gegenargumente liegen vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufgezeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    Außergewöhnliche Umstände, die es rechtfertigen, das Vertrauen des Betroffenen in die Erfüllung einer fehlerhaften Zusage zu schützen, namentlich dass die Nichteinhaltung der Zusage zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Betroffenen führen würde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 1966 - VI C 72/63 -, DVBl. 1966, 428, 432), sind nicht gegeben.
  • VG Halle, 25.03.2014 - 4 A 16/11

    Klage gegen erhöhte Abwasserabgabe wegen Grenzwertüberschreitung bleibt erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    Der Einholung eines Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des VG Halle (Urt. v. 25. März 2014 - 4 A 16/11 -, zit. nach JURIS) und des OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 9. November 2005 - 9 A 2917/02 -, zit. nach JURIS) zu der Frage, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Betrieb der Kläranlage nicht mehr eingehalten sind, bedurfte es nicht, weil diese Abwasserbehandlungsanlage schon allein deswegen nicht den Anforderungen des § 18b WHG a.F. bzw. des § 60 Abs. 1 WHG entsprach, weil die in der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14. Dezember 2005 festgesetzte Kapazität unstreitig überschritten worden ist.
  • BVerwG, 06.08.2001 - 4 VR 23.01

    Planungsrechtliche Streitigkeiten im Vorwege des Baubeginns der Ostseeautobahn A

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    b) Der Niederschrift vom 15. April 2013 lässt sich entgegen der Auffassung des Klägers weder eine Zusicherung i.S.d. § 11 Abs. 2 AG AbwAG LSA i.V.m. § 1 Abs. 1 Satz 1 VwVfG LSA, § 38 Abs. 1 VwVfG auf Vornahme einer Verrechnung entnehmen noch eine wirksame Zusage außerhalb des Anwendungsbereiches des § 38 Abs. 1 VwVfG (vgl. dazu allgemein BVerwG, Beschl. v. 6. August 2001 - 4 VR 23/01 -, zit. nach JURIS, m.w.N.), dass eine Verrechnung dann erfolgen könne, wenn durch eine klärtechnische Berechnung eine ausreichende Kapazität der Kläranlage nachgewiesen werde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - 9 A 2917/02

    Abwasserabgabe und Fremdwasser

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    Der Einholung eines Sachverständigengutachtens auf der Grundlage der vom Kläger zitierten Rechtsprechung des VG Halle (Urt. v. 25. März 2014 - 4 A 16/11 -, zit. nach JURIS) und des OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 9. November 2005 - 9 A 2917/02 -, zit. nach JURIS) zu der Frage, ob die allgemein anerkannten Regeln der Technik beim Betrieb der Kläranlage nicht mehr eingehalten sind, bedurfte es nicht, weil diese Abwasserbehandlungsanlage schon allein deswegen nicht den Anforderungen des § 18b WHG a.F. bzw. des § 60 Abs. 1 WHG entsprach, weil die in der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 14. Dezember 2005 festgesetzte Kapazität unstreitig überschritten worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2005 - 9 A 3615/03

    Verrechnung der Abwasserabgabe

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2019 - 4 L 43/19
    a) Die Kläranlage A-Stadt entsprach zum maßgeblichen Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Zuführungsanlagen in den Jahren 2008 und 2009 (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. Juni 2005 - 9 A 3615/03 - VG Magdeburg, Urt. v. 9. September 2014 - 9 A 16/13 -, jeweils zit. nach JURIS) nicht i.S.d. § 10 Abs. 4 AbwAG in der bis 28. Februar 2010 geltenden Fassung - AbwAG a.F. - den Anforderungen des § 18b WHG in der vom 21. August 2002 bis zum 28. Februar 2010 geltenden Fassung - WHG a.F. -.
  • VG Ansbach, 30.06.2010 - AN 15 K 10.00630

    Richtlinien für Zuwendungen für Kleinkläranlagen (RZKKA)

  • VG Aachen, 06.05.2021 - 4 K 134/19

    Asyl; Dublin; Spanien; Menschenhandel; Opfer von Menschenhandel

    Am 16. Januar 2019 hat die Klägerin die vorliegende Klage erhoben und zugleich einen einstweiligen Rechtsschutzantrag (4 L 43/19.A) gestellt.

    Mit Beschluss vom 6. Februar 2019 im Verfahren 4 L 43/19.A hat die Kammer den einstweiligen Rechtsschutzantrag der Klägerin abgelehnt.

    Unter Berücksichtigung dieser Kriterien ist zunächst festzustellen, dass die frühestens ab dem Zeitpunkt des Übernahmeersuchens vom 10. Oktober 2018 laufende Frist zuerst durch das am 16. Januar 2019 fristgerecht eingeleitete einstweilige Rechtschutzverfahren unterbrochen und mit Bekanntgabe des Beschlusses vom 6. Februar 2019 (4 L 43/19.A) erneut in voller Länge in Gang gesetzt wurde.

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