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   RG, 10.12.1903 - 5096/03   

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https://dejure.org/1903,326
RG, 10.12.1903 - 5096/03 (https://dejure.org/1903,326)
RG, Entscheidung vom 10.12.1903 - 5096/03 (https://dejure.org/1903,326)
RG, Entscheidung vom 10. Dezember 1903 - 5096/03 (https://dejure.org/1903,326)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist der gemäß § 81 Abs. 2 St.P.O. bestellte Verteidiger notwendiger Verteidiger im Sinne des § 140 das. und daher zur Hauptverhandlung zu laden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 37, 21
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 09.02.2015 - 2 Ws 12/15

    Notwendige Verteidigung: Begrenzung der Pflichtverteidigerbestellung auf die

    Das folgt bereits aus dem schon erörterten Fehlen von Vorschriften der Strafprozessordnung über ein Erlöschen der Wirkung einer Verteidigerbestellung mit Ausnahme der angeführten Regelungen der §§ 143 und 140 Abs. 3 S. 1 StPO (so bereits RGSt 37, 21, 23 f.).
  • BGH, 03.08.1965 - 1 StR 144/65

    Strafbarkeit wegen Unzucht zwischen Männern - Strafbarkeit homosexueller

    Dieser war also im vorbereitenden Verfahren mehr als zwei Monate ohne Verteidiger, obwohl die Verteidigung für das gesamte weitere Verfahren nach § 140 Abs. 1 Nr. 6, § 81 Abs. 1 und 2 StPO notwendig war (vgl. RGSt 37, 21; BGH LM Nr. 3 zu § 140 StPO).
  • BGH, 13.04.1965 - 1 StR 77/65

    Revision wegen Durchführung eines wesentlichen Teils der Hauptverhandlung in

    Die Mitwirkung eines Verteidigers in der Hauptverhandlung war schon deshalb notwendig, weil dem Beschwerdeführer während des vorbereitenden Verfahrens nach §§ 81 Abs. 2, 140 Abs. 1 Nr. 6 StPO ein Verteidiger hatte bestellt werden müssen und weil daher auch das weitere Verfahren nicht ohne Teilnahme einer, Verteidigers durchgeführt werden durfte (RGSt 37, 21; BGH NJW 1952, 797 Nr. 28).
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