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   RG, 13.02.1925 - II 52/24   

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https://dejure.org/1925,21
RG, 13.02.1925 - II 52/24 (https://dejure.org/1925,21)
RG, Entscheidung vom 13.02.1925 - II 52/24 (https://dejure.org/1925,21)
RG, Entscheidung vom 13. Februar 1925 - II 52/24 (https://dejure.org/1925,21)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wann ist der Anfechtungsklage des § 271 HGB. der Erfolg deshalb zu versagen, weil der angefochtene Beschluß der Generalversammlung nicht auf dem gerügten Formverstoße beruht? 2. Hat ein Verstoß gegen § 274 Abs. 2 HGB. die Anfechtbarkeit des Statutenänderungsbeschlusses zur ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktienrechtliche Anfechtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 110, 194
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 09.11.1972 - II ZR 63/71

    Fehlerhafte Vereinswahlen

    Dieser Beweis ist z.B. schon dann gescheitert, wenn eine der Abstimmung vorausgehende Aussprache vorgesehen war und sich im Einzelfall nicht ausschließen läßt, daß die nicht eingeladenen Mitglieder, wären sie erschienen, die Stimmabgabe auch der anderen Mitglieder in einer dem tatsächlichen Ergebnis entgegengesetzten Richtung wesentlich beeinflußt hätten (vgl. RGZ 110, 194, 196 ff; 103, 6).
  • BGH, 28.11.1988 - II ZR 96/88

    Listenwahl von Delegierten zu einem Kreisparteitag

    Vielmehr ist es Sache der Beklagten, den sicheren Nachweis zu führen, daß die beanstandete Wahl nicht auf diesem Mangel beruhen kann (vgl. dazu RGZ 90, 206, 208; 103, 6, 7 ff.; 110, 194, 197; BGHZ 59, 369, 375).
  • BGH, 17.12.1973 - II ZR 47/71

    Anfechtung innerparteilicher Wahlen

    War das Blockwahlverfahren unzulässig, so ist weiter entscheidend, ob der Verstoß für das Ergebnis der vom Kläger angefochtenen Wahlen ursächlich war (vgl. RGZ 90, 206, 208; 103, 6, 7 ff.; 110, 194, 197; BGHZ 59, 369, 375 = NJW 73, 235).
  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 96/70

    Abfindung eines ausgeschlossenen Gesellschafters - Erklärung der Nichtigkeit

    Sie entfällt daher, wenn klar zu Tage liegt, daß der Beschluß bei ordnungsmäßiger Einberufung und Durchführung der Versammlung gleichfalls zustande gekommen wäre (RGZ 92, 409, 411 f; 110, 194, 197); die Möglichkeit, daß der durch den Mangel betroffene Gesellschafter das Beschlußergebnis hätte beeinflussen können, muß also nicht nur unwahrscheinlich sein, sondern bei vernünftiger Beurteilung unter keinen Umständen in Betracht kommen (RG JW 1931, 2961).
  • AG Hamm, 03.04.2019 - VR 2130

    Verein, mehrgliedriger Vorstand, Vorstandssitzung, Einladung, Beschlussfähigkeit,

    Schon die hier nicht ausschließbare Möglichkeit ursächlicher Verknüpfung schafft der Anfechtung Raum (vgl. RGZ 90, 206 [208]; 110, 194 [196 f.]) - vgl. dazu (Kammergericht (1. ZS.), Beschluß vom 13.7.1971 - 1 W 1305/71/ OLGZ 1971, 480, beck-online).
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