Rechtsprechung
   RG, 19.06.1931 - II B 10/31   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1931,493
RG, 19.06.1931 - II B 10/31 (https://dejure.org/1931,493)
RG, Entscheidung vom 19.06.1931 - II B 10/31 (https://dejure.org/1931,493)
RG, Entscheidung vom 19. Juni 1931 - II B 10/31 (https://dejure.org/1931,493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1931,493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Über die Zuständigkeit des Reichsgerichts (nach § 28 FGG.) beim Zusammentreffen einer Handelsregistersache mit einer Grundbuchsache. 2. Gibt es, entsprechend der Vorschrift des § 306 HGB., eine liquidationslose Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 133, 102
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55

    Zwangsunterbringung durch Vormund

    Wie das Reichsgericht in RGZ 133, 102 [105] überzeugend dargelegt hat, genügt es, daß dieser Beschluß eine Angelegenheit betrifft, die nach den Vorschriften über die nichtstreitige Gerichtsbarkeit zu entscheiden ist, sofern für die Entscheidung rechtsgesetzliche Vorschriften in Betracht kommen, auch wenn es sich um eine nichtstreitige Angelegenheit handelt, zu deren Erledigung die Gerichte durch landesrechtliche Vorschriften berufen sind.
  • BGH, 13.07.1951 - IV ZB 24/51

    Wertpapierbereinigung. Erbengemeinschaft

    Der Zweck des § 28 Abs. 2 FGG ist aber gerade die Währung der Rechtseinheit bei der letztinstanzlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiet der nicht-streitigen bürgerlichen Rechtspflege (RGZ 133, 102).
  • BGH, 11.11.1953 - IV ZB 67/53

    Rechtsmittel

    Dem steht nicht entgegen, daß die Entscheidung, von der es abweichen will, in einer Grrundbuchsache ergangen ist (RGZ 133, 102).
  • BGH, 25.11.1966 - V ZB 15/66

    Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit unter Ausschluss der

    Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Reichsgerichts vom 19. Juni 1931 (RGZ 133, 102) gehindert und hat daher nach § 79 Abs. 2 BGB die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht