Rechtsprechung
RG, 19.06.1931 - II B 10/31 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Über die Zuständigkeit des Reichsgerichts (nach § 28 FGG.) beim Zusammentreffen einer Handelsregistersache mit einer Grundbuchsache. 2. Gibt es, entsprechend der Vorschrift des § 306 HGB., eine liquidationslose Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 133, 102
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.03.1955 - IV ZB 23/55
Zwangsunterbringung durch Vormund
Wie das Reichsgericht in RGZ 133, 102 [105] überzeugend dargelegt hat, genügt es, daß dieser Beschluß eine Angelegenheit betrifft, die nach den Vorschriften über die nichtstreitige Gerichtsbarkeit zu entscheiden ist, sofern für die Entscheidung rechtsgesetzliche Vorschriften in Betracht kommen, auch wenn es sich um eine nichtstreitige Angelegenheit handelt, zu deren Erledigung die Gerichte durch landesrechtliche Vorschriften berufen sind. - BGH, 13.07.1951 - IV ZB 24/51
Wertpapierbereinigung. Erbengemeinschaft
Der Zweck des § 28 Abs. 2 FGG ist aber gerade die Währung der Rechtseinheit bei der letztinstanzlichen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiet der nicht-streitigen bürgerlichen Rechtspflege (RGZ 133, 102). - BGH, 11.11.1953 - IV ZB 67/53
Rechtsmittel
Dem steht nicht entgegen, daß die Entscheidung, von der es abweichen will, in einer Grrundbuchsache ergangen ist (RGZ 133, 102). - BGH, 25.11.1966 - V ZB 15/66
Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit unter Ausschluss der …
Es sieht sich daran jedoch durch den Beschluß des Reichsgerichts vom 19. Juni 1931 (RGZ 133, 102) gehindert und hat daher nach § 79 Abs. 2 BGB die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.