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RG, 26.04.1912 - Rep. II. 515/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Gilt § 181 BGB. auch für familienrechtliche Rechtsgeschäfte? 2. Ist § 311 BGB. auch bei dem Verkauf eines fremden Vermögens anwendbar?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Selbstkontrahieren des Vertreters; Vermögensübertragungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 79, 282
Wird zitiert von ...
- LG Braunschweig, 28.10.1999 - 8 T 1161/99
Eintragung eines Ehevertrags in das Güterrechtsregister ohne Anwesenheit beider …
Dies gilt selbst dann, wenn die Vertretung nicht durch einen Dritten, sondern durch den anderen Ehegatten erfolgt ( § 181 BGB ; vgl. RGZ 79, 282, 283).