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   RG, 29.11.1918 - Rep. III. 277/18   

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https://dejure.org/1918,188
RG, 29.11.1918 - Rep. III. 277/18 (https://dejure.org/1918,188)
RG, Entscheidung vom 29.11.1918 - Rep. III. 277/18 (https://dejure.org/1918,188)
RG, Entscheidung vom 29. November 1918 - Rep. III. 277/18 (https://dejure.org/1918,188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unterliegt das einem Dienstverpflichteten gegebene Ruhegehaltsversprechen der Formvorschrift des § 761 BGB.?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ruhegehaltsversprechen für einen Dienstverpflichteten

  • opinioiuris.de

    Ruhegehaltsversprechen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 94, 157
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 258/05

    Rechte des Pflichtteilsberechtigten bei nachträglicher Entgeltlichkeit einer

    Danach steht seit langem fest, dass der Erblasser seine Gegenleistung für ihm erbrachte Dienste auch nachträglich in den genannten Grenzen erhöhen kann (BGH, Urteil vom 15. März 1989 - IVa ZR 338/87 - NJW-RR 1989, 706 unter 1; RGZ 75, 325, 327; 94, 157, 159).
  • BGH, 15.03.1989 - IVa ZR 338/87

    Erfüllung der Ehegattenunterhaltspflicht durch Mitarbeit im Betrieb des anderen

    Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage liegt, wie das Berufungsgericht zutreffend hervorhebt, seit langem fest (RGZ 72, 188; 75, 325; 94, 157).
  • BGH, 22.03.1995 - VIII ZR 191/93

    Auslegung von Urkunden im Urkundenprozeß; Beweislast hinsichtlich der Echtheit

    Dies ergibt sich schon daraus, daß eine - die Unentgeltlichkeit ausschließende - Verknüpfung des Leistungsversprechens mit einer Gegenleistung auch nachträglich, d.h. auch dann vereinbart werden kann, wenn die Gegenleistung bereits voll erbracht ist (BGH, Urteil vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 171/84 = WM 1986, 977, 978 unter II 2 b = NJW-RR 1986, 1135 [BGH 21.05.1986 - IVa ZR 171/84]; RGZ 94, 157, 159 und 322, 323 f; 75, 325, 327).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Wesentlich ist hierbei, daß dieses Grundrecht lediglich nach Maßgabe des Vertrages unabhängig und losgelöst von den sonstigen Beziehungen und Verhältnissen der Parteien gewährt wird" (RG-Urteil vom 29. November 1918 III 277/18, RGZ 94, 157, 158; ausführlich hierzu Reinhart, Zum Begriff der Leibrente im bürgerlichen Recht, in: Festschrift für Eduard Wahl, 1973, S. 261 ff.).
  • OLG Köln, 05.10.2005 - 2 U 19/05

    Geltendmachung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs; Nachträgliche Umwandlung

    In späteren Entscheidungen (RGZ 75, 325, 327 und 94, 157, 159) hat es - unter Bezugnahme auf die letztgenannte Stelle (RGZ 72, 188, 192) - ausgeführt, sogar für ursprünglich nach beiderseitiger Absicht unentgeltlich geleistete Dienste könne nachträglich Entgeltlichkeit mit rückwärts greifender Wirkung ausgemacht werden.
  • BGH, 10.07.1981 - V ZR 79/80

    Widerruf einer Grundstücksschenkung wegen groben Undanks - Übertragung des

    Hierbei ist verkannt, daß es nach dem Vortrag des Beklagten um den stufenweisen Vollzug einer bereits im Jahre 1965 vereinbarten Gegenleistung für seine Tätigkeit in der Firma geht und die Frage der nachträglichen Umwandlung einer unentgeltlichen Zuwendung in eine entgeltliche (vgl. dazu einerseits RGZ 72, 188, 191 f; 75, 325, 327; 94, 157, 159; Larenz, Schuldrecht Besonderer Teil 12. Aufl. § 47 I, S. 169; MünchKomm/Kollhosser § 516 Rdn. 18 f, Lüderitz, StudK BGB 2. Aufl. § 516 Anm. 2 a und andererseits BFH BStBl 1957 III, 449, 450 f; Staudinger/Reuss, BGB § 516 Rdn. 15) sich daher gar nicht stellt.
  • BGH, 23.03.1956 - VI ZR 193/55

    Rechtsmittel

    Mit Recht ist das Berufungsgericht auch davon ausgegangen daß es für einen Leibrentenvertrag kennzeichnend ist, dem Versprechensempfänger ein die jeweiligen Bezüge auslösendes selbständiges Grundrecht zu gewähren, "unabhängig und losgelöst von sonstigen Beziehungen und Verhältnissen der Parteien" (RGZ 94, 157 [158]; RG JW 1936, 3453; RArbG 11, 331 [334]).
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