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   SG Dortmund, 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19 WA   

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https://dejure.org/2021,35791
SG Dortmund, 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19 WA (https://dejure.org/2021,35791)
SG Dortmund, Entscheidung vom 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19 WA (https://dejure.org/2021,35791)
SG Dortmund, Entscheidung vom 28. Juni 2021 - S 65 KR 4406/19 WA (https://dejure.org/2021,35791)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 26.02.2019 - B 1 KR 21/17 R

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung für eine

    Auszug aus SG Dortmund, 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19
    Als eine mittelbare Information durch Dritte im Sinne der Rechtsprechung des BSG vom 26.02.2019 (B 1 KR 21/17 R) ist es auch anzusehen, wenn anstelle des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) der Sozialmedizinische Dienst (SMD) einen Versicherten auffordert, sich zum Zwecke einer Untersuchung in seinen Räumlichkeiten einzufinden.

    Zur weiteren Konkretisierung hat die Klägerin ihrem Antrag ärztliche Atteste beigefügt, in denen die begehrte Maßnahme medizinisch näher erläutert wird (zum Erfordernis der hinreichenden Bestimmtheit etwa BSG, Urteil vom 26.02.2019, Az.: B 1 KR 21/17 R, Rn. 14 - juris).

    Eine mittelbare Information des Leistungsberechtigten durch Dritte - etwa wie hier durch eine Befundanforderung des MDK - genügt nicht" (BSG, Urteil vom 26.02.2019, Az.: B 1 KR 21/17 R, Rn. 19 - juris; Urteil vom 06.11.2018, Az.: B 1 KR 20/17 R, Rn. 20 - juris).

    Das Bundessozialgericht hat zwischenzeitlich geklärt und mehrfach bestätigt, dass maßgeblich für die Berechnung der Frist nicht der Tag ist, an dem der Bescheid erstellt bzw. die behördeninterne Entscheidung getroffen wurde, maßgeblich ist vielmehr der Tag der Bekanntgabe (vgl. nur BSG, Urteil vom 26.02.2019, Az.: B 1 KR 21/17 R, Rn. 19 - juris, m.w.N.).

  • BSG, 26.05.2020 - B 1 KR 9/18 R

    Welche Ansprüche haben Versicherte, wenn sich Krankenkassen zu lange Zeit lassen?

    Auszug aus SG Dortmund, 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19
    Rechtsfolge der nicht fristgerechten Information ist - dem Wortlaut von § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V entsprechend und nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - (allein) ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse bei erfolgter Selbstbeschaffung (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2020, Az.: B 1 KR 9/18 R, Rn. 9 - juris; Urteil vom 18.06.2020, Az.: B 3 KR 14/18 R, Rn. 9 - juris).

    Nach Maßgabe des BSG besteht das durch die Genehmigungsfiktion begründete Recht zur Selbstbeschaffung auf Kosten der Krankenkasse zwar auch bei materieller Rechtswidrigkeit der selbstbeschafften Leistung, dies jedoch nur, sofern der Versicherte im Zeitpunkt der Selbstbeschaffung keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis vom Nichtbestehen des materiellen Leistungsanspruchs hat (BSG, Urteil vom 26.05.2020, Az.: B 1 KR 9/18 R, Rn. 22 ff. - juris).

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 3/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Anspruch eines Mannes auf Perücke bei

    Auszug aus SG Dortmund, 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19
    Insoweit handelt es sich gem. § 99 Abs. 3 Nr. 3 SGG bereits nicht um eine Klageänderung (vgl. nur BSG, Urteil vom 22.04.2015, Az.: B 3 KR 3/14 R, Rn. 9 - zitiert nach juris).
  • BSG, 18.06.2020 - B 3 KR 14/18 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - leistungsrechtliche Genehmigungsfiktion

    Auszug aus SG Dortmund, 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19
    Rechtsfolge der nicht fristgerechten Information ist - dem Wortlaut von § 13 Abs. 3a Satz 7 SGB V entsprechend und nach der jüngsten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - (allein) ein Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse bei erfolgter Selbstbeschaffung (vgl. BSG, Urteil vom 26.05.2020, Az.: B 1 KR 9/18 R, Rn. 9 - juris; Urteil vom 18.06.2020, Az.: B 3 KR 14/18 R, Rn. 9 - juris).
  • BSG, 06.11.2018 - B 1 KR 20/17 R

    Anspruch auf Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung im Wege der

    Auszug aus SG Dortmund, 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19
    Eine mittelbare Information des Leistungsberechtigten durch Dritte - etwa wie hier durch eine Befundanforderung des MDK - genügt nicht" (BSG, Urteil vom 26.02.2019, Az.: B 1 KR 21/17 R, Rn. 19 - juris; Urteil vom 06.11.2018, Az.: B 1 KR 20/17 R, Rn. 20 - juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2021 - L 5 KR 4214/19

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Genehmigungsfiktion - ambulante

    Auszug aus SG Dortmund, 28.06.2021 - S 65 KR 4406/19
    Auch wenn es hierauf im Ergebnis nicht ankommt, spricht zur Überzeugung der Kammer viel dafür davon auszugehen, dass eine Behandlung, deren Aufnahme in das Verzeichnis der von der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmenden Behandlungen vom zuständigen Gremium überprüft wird, nicht rechtsmissbräuchlich sein kann (so etwa Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 03.03.2021, Az.: L 5 KR 4214/19, Rn. 34 - juris).
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