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   SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22 ER   

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SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22 ER (https://dejure.org/2022,35028)
SG Freiburg, Entscheidung vom 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22 ER (https://dejure.org/2022,35028)
SG Freiburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2022 - S 9 SO 3201/22 ER (https://dejure.org/2022,35028)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin zu den Eingliederungshilfeleistungen im Wege der einstweiligen Anordnung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91 Abs 1 SGB 9 2018, § 91 Abs 2 SGB 9 2018, § 90 Abs 5 SGB 9 2018, § 6 SGB 9 2018, § 14 SGB 9 2018
    Schwerbehindertenrecht - Eingliederungshilfe - persönliche Assistenz für ein an Diabetes erkranktes Kind in einer Kindertagesstätte - möglicher Anspruch auf zweckidentische Leistungen im Rahmen der Beihilfe oder privaten Krankenversicherung - keine Nachrangigkeit der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 5 C 26.98

    Hilfe für junge Volljährige; Junge Volljährige, Hilfe für -; Vor- und Nachrang

    Auszug aus SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22
    Maßgeblich für eine Zuordnung der Assistenz als Leistung der Eingliederungshilfe oder als von den Krankenkassen zu erbringende Leistung müsse in diesem Zusammenhang das Ziel der jeweiligen Leistung sein (BVerwG, Urt. v. 23.09.1999, Az. 5 C 26/98, Rn. 13 nach ).
  • BSG, 19.05.2009 - B 8 SO 32/07 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22
    Weder ist § 14 SGB IX heranzuziehen, denn dieser regelt nur die Zuständigkeitsklärung bei mehreren in Betracht kommenden Rehabilitationsträgern, noch kommt es auf den vorrangigen Leistungszweck an, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (nur) für die Abgrenzung verschiedener Reha-Leistungsgruppen (jetzt § 5 SGB IX) maßgeblich ist (vgl. insbesondere zur Konkurrenz von Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur medizinischen Rehabilitation BSG, Urt. v. 28.08.2018, Az. B 8 SO 5/17 R u.v. 19.05.2009, Az. B 8 SO 32/07 R, beide in ).
  • BSG, 28.08.2018 - B 8 SO 5/17 R

    Erstattung von Kosten für eine Petö-Block-Therapie

    Auszug aus SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22
    Weder ist § 14 SGB IX heranzuziehen, denn dieser regelt nur die Zuständigkeitsklärung bei mehreren in Betracht kommenden Rehabilitationsträgern, noch kommt es auf den vorrangigen Leistungszweck an, der nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (nur) für die Abgrenzung verschiedener Reha-Leistungsgruppen (jetzt § 5 SGB IX) maßgeblich ist (vgl. insbesondere zur Konkurrenz von Leistungen zur sozialen Teilhabe und zur medizinischen Rehabilitation BSG, Urt. v. 28.08.2018, Az. B 8 SO 5/17 R u.v. 19.05.2009, Az. B 8 SO 32/07 R, beide in ).
  • LSG Thüringen, 16.05.2017 - L 6 KR 1571/15

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Krankenbeobachtung während des

    Auszug aus SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22
    So können jedenfalls gesetzlich krankenversicherte Kinder, die an Diabetes mellitus Typ I leiden, einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V in Form der Krankenbeobachtung während des Schulbesuchs haben (vgl. Thüringer LSG, Beschl. v. 16.05.2017, Az. L 6 KR 1571/15 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.04.2017, Az. L 8 SO 50/16 B ER, beide in ), und es liegt nahe, einen solchen Anspruch unter denselben Voraussetzungen auch für den Besuch von Kindertageseinrichtungen anzunehmen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.04.2017 - L 8 SO 50/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beiladung der Krankenkasse - Schulbegleitung für

    Auszug aus SG Freiburg, 05.12.2022 - S 9 SO 3201/22
    So können jedenfalls gesetzlich krankenversicherte Kinder, die an Diabetes mellitus Typ I leiden, einen Anspruch auf häusliche Krankenpflege gemäß § 37 Abs. 2 SGB V in Form der Krankenbeobachtung während des Schulbesuchs haben (vgl. Thüringer LSG, Beschl. v. 16.05.2017, Az. L 6 KR 1571/15 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 24.04.2017, Az. L 8 SO 50/16 B ER, beide in ), und es liegt nahe, einen solchen Anspruch unter denselben Voraussetzungen auch für den Besuch von Kindertageseinrichtungen anzunehmen.
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