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   SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23   

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SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23 (https://dejure.org/2023,11122)
SG Gießen, Entscheidung vom 15.05.2023 - S 14 AL 4/23 (https://dejure.org/2023,11122)
SG Gießen, Entscheidung vom 15. Mai 2023 - S 14 AL 4/23 (https://dejure.org/2023,11122)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • ZIP 2023, 1604
  • NZI 2023, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R

    Insolvenzgeldanspruch - erneutes Insolvenzereignis - Insolvenzplanverfahren -

    Auszug aus SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23
    Von andauernder Zahlungsunfähigkeit sei vielmehr im Einzelfall solange auszugehen, wie der Schuldner wegen eines nicht nur vorübergehenden mangels an Zahlungsmitteln nicht in der Lage ist, seine fälligen Geldschulden im Allgemeinen zu erfüllen (BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R).

    Nachdem das BSG in einem Urteil vom 29.05.2008 (B 11a AL 57/06) noch offenließ, ob auf die Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit auch dann abzustellen ist, wenn die Überwachung der Planerfüllung bereits aufgehoben worden oder von Anfang an keine Planüberwachung angeordnet worden ist, hat es nach anfänglich abweichender zweitinstanzlicher Entscheidung (Sächsisches LSG, Urteil vom 09.03.2011 - L 1 AL 241/06) festgestellt, dass dies jedenfalls auch dann gelte, wenn vor der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens ein Insolvenzplanverfahren ohne Überwachung der Planerfüllung (vollständig) durchgeführt worden ist (BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R).

    Denn würde man, wie dies im Ergebnis die Beklagte getan hat, allein eine formale Betrachtungsweise zugrunde legen und bei fortbestehender Planüberwachung unabhängig von der tatsächlichen Ausgestaltung dieses Plans unweigerlich fortbestehende Zahlungsunfähigkeit annehmen, widerspräche dies insbesondere der Entscheidung des BSG vom 06.12.2012 (B 11 AL 10/11 R).

  • BSG, 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des

    Auszug aus SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23
    Ein neues arbeitsförderungsrechtlich relevantes Insolvenzereignis tritt nach der st. Rspr. des BSG nicht ein, solange die auf einem bestimmten Insolvenzereignis beruhende Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers andauert (exemplarisch: Urteile vom 06.12.2012 - B 11 AL10/11 R und vom 17.03.2015 - B 11 AL 9/14 R).

    Die Gefahr des Wiederauflebens von Zahlungsverpflichtungen, auf welche die Insolvenzgläubiger im Rahmen der Aufstellung des Insolvenzplans verzichtet haben, falls die Vereinbarungen des Insolvenzplans nicht erfüllt werden (vgl. § 255 InsO) und welche das BSG unter anderem in seiner Entscheidung vom 17.03.2015 (B 11 AL 9/14 R) argumentativ herangezogen hat, bestand im Falle des hiesigen Insolvenzplans nicht.

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 57/06 R

    Insolvenzgeldanspruch - neues Insolvenzereignis - Überwachung des

    Auszug aus SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23
    Nachdem das BSG in einem Urteil vom 29.05.2008 (B 11a AL 57/06) noch offenließ, ob auf die Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit auch dann abzustellen ist, wenn die Überwachung der Planerfüllung bereits aufgehoben worden oder von Anfang an keine Planüberwachung angeordnet worden ist, hat es nach anfänglich abweichender zweitinstanzlicher Entscheidung (Sächsisches LSG, Urteil vom 09.03.2011 - L 1 AL 241/06) festgestellt, dass dies jedenfalls auch dann gelte, wenn vor der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens ein Insolvenzplanverfahren ohne Überwachung der Planerfüllung (vollständig) durchgeführt worden ist (BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R).
  • LSG Sachsen, 09.03.2011 - L 1 AL 241/06

    Anspruch auf Gewährung von Insolvenzgeld bei Eintritt eines erneuten

    Auszug aus SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23
    Nachdem das BSG in einem Urteil vom 29.05.2008 (B 11a AL 57/06) noch offenließ, ob auf die Wiedererlangung der Zahlungsfähigkeit auch dann abzustellen ist, wenn die Überwachung der Planerfüllung bereits aufgehoben worden oder von Anfang an keine Planüberwachung angeordnet worden ist, hat es nach anfänglich abweichender zweitinstanzlicher Entscheidung (Sächsisches LSG, Urteil vom 09.03.2011 - L 1 AL 241/06) festgestellt, dass dies jedenfalls auch dann gelte, wenn vor der Eröffnung eines zweiten Insolvenzverfahrens ein Insolvenzplanverfahren ohne Überwachung der Planerfüllung (vollständig) durchgeführt worden ist (BSG, Urteil vom 06.12.2012 - B 11 AL 10/11 R).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RAr 10/88

    Betriebseinstellung als neues Insolvenzereignis

    Auszug aus SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei der Frage nach dem Bestehen eines Anspruchs auf Insolvenzgeld im Falle des Aufeinanderfolgens mehrerer Insolvenzereignisse im Grundsatz das zeitlich erste für den Insolvenzgeldanspruch maßgeblich (st. Rspr. des BSG, grundlegend: Urteile vom 17.12.1975 - 7 RAr 17/75 und vom 17.05.1989 - 10 RAr 10/88).
  • BSG, 17.12.1975 - 7 RAr 17/75
    Auszug aus SG Gießen, 15.05.2023 - S 14 AL 4/23
    Nach der Rechtsprechung des BSG ist bei der Frage nach dem Bestehen eines Anspruchs auf Insolvenzgeld im Falle des Aufeinanderfolgens mehrerer Insolvenzereignisse im Grundsatz das zeitlich erste für den Insolvenzgeldanspruch maßgeblich (st. Rspr. des BSG, grundlegend: Urteile vom 17.12.1975 - 7 RAr 17/75 und vom 17.05.1989 - 10 RAr 10/88).
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