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   SG München, 10.03.2022 - S 46 SO 625/19   

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https://dejure.org/2022,44170
SG München, 10.03.2022 - S 46 SO 625/19 (https://dejure.org/2022,44170)
SG München, Entscheidung vom 10.03.2022 - S 46 SO 625/19 (https://dejure.org/2022,44170)
SG München, Entscheidung vom 10. März 2022 - S 46 SO 625/19 (https://dejure.org/2022,44170)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • BAYERN | RECHT

    Krankenversicherung, Bewilligung, Leistungen, Verwaltungsakt, Schadensersatzanspruch, Bescheid, Leistungsausschluss, Leistungsanspruch, Leistungsbewilligung, Zahlungsanspruch, Schuldbeitritt, Arbeit, Verwaltungsverfahren, Nachweis, vertragliche Nebenpflicht, ohne ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

    Auszug aus SG München, 10.03.2022 - S 46 SO 625/19
    In diesen Verträgen wird lediglich ein Rahmen für die generelle Leistungserbringung und Vergütung gesetzt, kein Anspruch im Einzelfall begründet (laut BSG Normverträge, BSG, Urteil vom 08.03.2017, B 8 SO 20/15 R, Rn. 20).

    Die Vereinbarungen nach §§ 75 SGB XII sind öffentlich-rechtliche Verträge und deshalb grundsätzlich §§ 53 SGB X anwendbar (BSG, Urteil vom 08.03.2017, B 8 SO 20/15 R, Rn. 20).

  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Auszug aus SG München, 10.03.2022 - S 46 SO 625/19
    Nach der Rechtsprechung des BSG entsteht im Rahmen des sog. sozialhilferechtlichen Dreieckverhältnisses (grundlegend BSG, Urteil vom 28.10.2008, B 8 SO 22/07 R) ein Zahlungsanspruch eines Einrichtungsträgers (oder eines ambulanten Dienstes) dann, wenn durch Bewilligung gegenüber dem Hilfeempfänger ein Schuldbeitritt zur zivilrechtlichen Zahlungsverpflichtung des Hilfeempfängers gegenüber der Einrichtung bzw. dem Dienst erfolgt.
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus SG München, 10.03.2022 - S 46 SO 625/19
    Unmittelbar aus den Vereinbarungen nach §§ 75 ff SGB XII ergibt sich kein Zahlungsanspruch (BSG, Urteil vom 20.09.2012, B 8 SO 20/11 R, Rn. 12).
  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 8/13 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus SG München, 10.03.2022 - S 46 SO 625/19
    Ein Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) gemäß § 61 SGB X i.V.m. §§ 677 ff BGB kann nicht bestehen, weil diese Regelungen nach der Risikozuordnung der §§ 75 ff SGB X im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis grundsätzlich nicht anwendbar sind (BSG, Urteil vom 25.09.2014, B 8 SO 8/13 R, Rn. 20; abweichende Sonderregelungen vgl. Palandt, BGB, 76. Auflage 2017, § 677 Rn. 7a).
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