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   SG Stralsund, 19.04.2013 - S 8 EG 1/12   

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https://dejure.org/2013,43211
SG Stralsund, 19.04.2013 - S 8 EG 1/12 (https://dejure.org/2013,43211)
SG Stralsund, Entscheidung vom 19.04.2013 - S 8 EG 1/12 (https://dejure.org/2013,43211)
SG Stralsund, Entscheidung vom 19. April 2013 - S 8 EG 1/12 (https://dejure.org/2013,43211)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 2 Abs 1 BEEG, § 2 Abs 1 S 1 Nr 4 EStG, Art 14 HBeglG 2011, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Elterngeld - Einkommensermittlung - Auslandsentsendung im Bemessungszeitraum - keine im Inland zu versteuernden Einkünfte - Haushaltsbegleitgesetz 2011 - unechte Rückwirkung - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83

    Einkommensteuerrecht

    Auszug aus SG Stralsund, 19.04.2013 - S 8 EG 1/12
    In diese grundrechtliche Bewertung fließen dabei die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 72, 200 (242)).
  • BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97

    Schiffbauverträge

    Auszug aus SG Stralsund, 19.04.2013 - S 8 EG 1/12
    Die Rechtssicherheit wird beeinträchtigt, wenn der Gesetzgeber durch rückwirkende Änderung oder Erlass von Gesetzen die Rechtslage nachträglich anders gestaltet, als der Bürger bei seinem Verhalten zugrunde legen durfte (vgl. etwa BVerfG in DVBl. 1998, 465).
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus SG Stralsund, 19.04.2013 - S 8 EG 1/12
    Erst wenn diese Abwägung ein Überwiegen des Vertrauensinteresses ergibt, folgt daraus ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip, der zur Verfassungswidrigkeit führt (BVerfGE 43, 291 (391)).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus SG Stralsund, 19.04.2013 - S 8 EG 1/12
    Eine echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgeschlossene, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift, wenn also die Rechtsfolgen für einen vor der Verkündung liegenden Zeitpunkt eintreten sollen (vgl. BVerfGE 30, 367 (386)).
  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

    Auszug aus SG Stralsund, 19.04.2013 - S 8 EG 1/12
    Unechte Rückwirkung entfaltet eine Rechtsnorm dagegen, wenn sie zwar nicht auf vergangene, sondern auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte oder Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt, damit aber zugleich eine Rechtsposition nachträglich entwertet (vgl. BVerfGE 51, 356 (362)).
  • BSG, 09.02.1994 - 14/14b REg 10/93

    Anspruch eines Ausländers auf Gewährung von Erziehungsgeld - Erfordernis des

    Auszug aus SG Stralsund, 19.04.2013 - S 8 EG 1/12
    Fehlen ausdrückliche Übergangs- oder Überleitungsvorschriften, ist die Lücke nach den Grundsätzen des intertemporalen Verwaltungsrechts zu schließen: Neues Recht wird unmittelbar mit seinem Inkrafttreten wirksam und erfasst uneingeschränkt zumindest solche Sachverhalte, die erstmals nach seinem Geltungsbeginn eintreten (vgl. BSG, Urteil vom 09.021994, Az.: 14/14b Reg 10/93).
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