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   SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10   

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SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10 (https://dejure.org/2012,41328)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05.04.2012 - S 15 AL 531/10 (https://dejure.org/2012,41328)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 05. April 2012 - S 15 AL 531/10 (https://dejure.org/2012,41328)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R

    Arbeitslosenversicherung - Ende des Versicherungspflichtverhältnisses auf Antrag

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10
    23 Die Kammer geht im Anschluss an die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.03.2011 (B 12 AL 2/09 R) davon aus, dass (sowohl der Beginn wie) das Ende der Weiterversicherung nach § 28a SGB III von Gesetzes wegen und daher grundsätzlich ohne Rücksicht darauf eintritt, ob die Beklagte dies durch einen entsprechenden Bescheid feststellt.

    Die Kammer schließt sich daher der Rechtsprechung des BSG in dieser Frage aus eigener Überzeugung an (vgl. zum Beginn der Versicherung nach § 28a SGB III: BSG, 03.06.1999 - B 12 AL 1/08 R - und zum Ende der Versicherungspflicht: BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R; außerdem LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10).

    Die gesetzgeberische Ausgestaltung der Beendigungsregelung dürfte auch die Heranziehung der Grundsätze über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch ausschließen (vgl. BSG, 30.03.2011, a.a.O.); jedenfalls ist ein Beratungsfehler der Beklagten nicht erkennbar, und zwar schon deswegen, weil der Kläger - fahrlässig - der zuständigen Stelle die zum Ende der Weiterversicherung führenden Umstände nicht mitgeteilt hatte, so dass für die Beklagte kein Anlass bestand, ihn über die Notwendigkeit einer erneuten Antragstellung zu belehren.

    Vielmehr war diese nicht gehindert, das Ende durch (deklaratorischen) Verwaltungsakt festzustellen (vgl. BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R -, wo ein entsprechender Bescheid ebenfalls unbeanstandet geblieben ist).

  • LSG Schleswig-Holstein, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10

    Arbeitslosenversicherung - Selbständiger - Beendigung der freiwilligen

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10
    Die Formulierung des Klageantrags in diesem Sinne (erst) in der mündlichen Verhandlung und auf Anregung des Gerichts nach § 106 Abs. 1 SGG ist jedenfalls im Wege der - sachdienlichen - Klageänderung möglich (§ 99 Abs. 1 SGG), sofern es sich nicht ohnehin nur um die sachgerechte Auslegung und Formulierung des von Anfang an erkennbaren Begehrens des unvertretenen Klägers handeln sollte (vgl. dazu LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10).

    Die Kammer schließt sich daher der Rechtsprechung des BSG in dieser Frage aus eigener Überzeugung an (vgl. zum Beginn der Versicherung nach § 28a SGB III: BSG, 03.06.1999 - B 12 AL 1/08 R - und zum Ende der Versicherungspflicht: BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R; außerdem LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10).

    c) Durch den Bezug von Arbeitslosengeld ab 10.10.2009 und die Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit ab diesem Tag ist damit die gesetzliche Rechtsfolge einer Beendigung der Weiterversicherung eingetreten, ohne dass es der Aufhebung des Bescheides vom 22.07.2009 nach § 48 SGB X bedurft hätte (vgl. für eine entsprechende Fallgestaltung LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10 - und SG Berlin, 27.03.2011, S 70 AL 4945/09).

  • BSG, 03.06.2009 - B 12 AL 1/08 R

    Arbeitslosenversicherung - Begriff der selbstständigen Tätigkeit iS von § 28a Abs

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10
    Die Kammer schließt sich daher der Rechtsprechung des BSG in dieser Frage aus eigener Überzeugung an (vgl. zum Beginn der Versicherung nach § 28a SGB III: BSG, 03.06.1999 - B 12 AL 1/08 R - und zum Ende der Versicherungspflicht: BSG, 30.03.2011 - B 12 AL 2/09 R; außerdem LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10).
  • BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82
    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10
    Der bloß deklaratorische Charakter des Bescheides dürfte daran nichts ändern (vgl. für die mit dem Anhörungsrecht verbundene Frage der Beiladung in einem Verfahren, das die Feststellung der Versicherungspflicht betraf, grdl. BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82; für die Anhörungspflicht bei einem deklaratorisch feststellenden Verwaltungsakt auch LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02 - und von Wulffen, in: ders, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 24 Rdnr. 4).
  • LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02

    Aufhebung der Versicherungspflicht zur Sächsischen Landwirtschaftlichen

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10
    Der bloß deklaratorische Charakter des Bescheides dürfte daran nichts ändern (vgl. für die mit dem Anhörungsrecht verbundene Frage der Beiladung in einem Verfahren, das die Feststellung der Versicherungspflicht betraf, grdl. BSG, 22.06.1983 - 12 RK 73/82; für die Anhörungspflicht bei einem deklaratorisch feststellenden Verwaltungsakt auch LSG Sachsen, 22.07.2003 - L 6 LW 16/02 - und von Wulffen, in: ders, SGB X, 7. Aufl. 2010, § 24 Rdnr. 4).
  • SG Berlin, 27.05.2011 - S 70 AL 4945/09

    Arbeitslosenversicherung; Fortbestand einer freiwilligen Weiterversicherung;

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 05.04.2012 - S 15 AL 531/10
    c) Durch den Bezug von Arbeitslosengeld ab 10.10.2009 und die Unterbrechung der selbständigen Tätigkeit ab diesem Tag ist damit die gesetzliche Rechtsfolge einer Beendigung der Weiterversicherung eingetreten, ohne dass es der Aufhebung des Bescheides vom 22.07.2009 nach § 48 SGB X bedurft hätte (vgl. für eine entsprechende Fallgestaltung LSG SH, 25.11.2011 - L 3 AL 24/10 - und SG Berlin, 27.03.2011, S 70 AL 4945/09).
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