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   StGH Bremen, 13.04.2017 - St 5/16   

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https://dejure.org/2017,13994
StGH Bremen, 13.04.2017 - St 5/16 (https://dejure.org/2017,13994)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13.04.2017 - St 5/16 (https://dejure.org/2017,13994)
StGH Bremen, Entscheidung vom 13. April 2017 - St 5/16 (https://dejure.org/2017,13994)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsgerichtshof PDF

    Normenkontrollverfahren zur Stellung der Beiräte durch Rücknahme beendet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • StGH Bremen, 08.07.1991 - St 2/91

    Zur Vereinbarkeit eines passiven Wahlrechts von Ausländern zu den Beiräten der

    Auszug aus StGH Bremen, 13.04.2017 - St 5/16
    Zur Begründung führt er an, dass seit der Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 8. Juli 1991 (BremStGHE 5, 36), in der das Gericht eine Annäherung der Beiräte an das Modell des Art. 145 Abs. 2 BremLV feststellt habe, der Ortsgesetzgeber die Entscheidungskompetenzen der Ortsbeiräte erheblich erweitert habe und die Stadtgemeinde Bremen Ortsbeiräten gesonderte Mittel in ihrem Haushalt zur Verfügung stelle.
  • VG München, 07.03.2019 - M 22 K 17.48782

    Rechtswidriger Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Mitgliedschaft in

    Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des OLG München vom 19. September 2017 (Az: 8 St 5/16 - im Folgenden ohne Angabe des Aktenzeichens als Urteil des OLG München vom 19.09.2017 bezeichnet) wurde der Kläger wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, deren Zwecke und deren Tätigkeiten darauf gerichtet sind, Mord oder Totschlag zu begehen, in sieben selbstständigen Fällen, davon in sechs Fällen jeweils in Tateinheit mit sonstiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen, ohne dass der Erwerb der tatsächlichen Gewalt auf einer Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz beruht und ohne das eine Anzeige nach § 12 Abs. 6 Nr. 1 oder § 26a Kriegswaffenkontrollgesetz erstattet worden ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, 211, 212, 52, 53 StGB, §§ 22a Abs. 1 Nr. 6 Kriegswaffenkontrollgesetz).
  • VG München, 07.03.2019 - M 22 K 17.47819

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts München vom 19. September 2017 (Az: 8 St 5/16 - im Folgenden ohne Angabe des Aktenzeichens als Urteil des OLG München bezeichnet) wurde der Kläger als Heranwachsender wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, deren Zwecke und deren Tätigkeiten darauf gerichtet sind, Mord oder Totschlag zu begehen, in fünf selbstständigen Fällen, davon in vier Fällen jeweils in Tateinheit mit sonstiger Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen, ohne dass der Erwerb der tatsächlichen Gewalt auf einer Genehmigung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz beruht und ohne das eine Anzeige nach § 12 Abs. 6 Nr. 1 oder § 26a Kriegswaffenkontrollgesetz erstattet worden ist, zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, 211, 212, 52, 53 StGB, §§ 22a Abs. 1 Nr. 6 Kriegswaffenkontrollgesetz i.V.m. §§ 1, 18, 105 Abs. 1 JGG).
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