Rechtsprechung
StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 133 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 28.11.2000 - 32 C 883/00
- StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (11)
- StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356
Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Dieser Grundsatz verlangt über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StGHG hinausgehend, dass ein Antragsteller alle ihm - namentlich bei den Fachgerichten - zur Verfügung stehenden zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1090]; Beschlüsse vom 15.05.2002 - P.St. 1748 - und vom 19.06.2002 - P.St. 1764 -).Da die Grundrechtsklage aus diesem Grund zur Kraftloserklärung der angegriffenen Entscheidung in vollem Umfang führt, bedarf es hinsichtlich der weiterhin vom Antragsteller erhobenen Rügen der Verletzung seines Gehörsrechts und des Willkürverbots keiner Entscheidung des Staatsgerichtshofs mehr (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1091]).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Lediglich in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte, ist verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein rechtlicher Hinweis des Gerichts geboten (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. ebenda; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfGE 86, 133 [144]). - StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302
Rechtliches Gehör
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, garantiert die Gewährleistung rechtlichen Gehörs den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302 -, WuM 2000, S. 233).
- StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1764
Außergerichtlicher Rechtsbehelf
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Dieser Grundsatz verlangt über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StGHG hinausgehend, dass ein Antragsteller alle ihm - namentlich bei den Fachgerichten - zur Verfügung stehenden zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1090]; Beschlüsse vom 15.05.2002 - P.St. 1748 - und vom 19.06.2002 - P.St. 1764 -). - StGH Hessen, 20.06.2002 - P.St. 1365
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung unzulässige Grundrechtsklage - Grundsatz der …
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Dies erfordert von einem Antragsteller auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Zulässigkeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (vgl. StGH, Beschluss vom 20.06.2002 - P.St. 1365 - ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 70, 180 [185 f.]). - StGH Hessen, 15.05.2002 - P.St. 1748
Mangels Rechtswegerschöpfung bzw wegen mangelnder Substantiierung unzulässige …
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Dieser Grundsatz verlangt über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung nach § 44 Abs. 1 Satz 1 StGHG hinausgehend, dass ein Antragsteller alle ihm - namentlich bei den Fachgerichten - zur Verfügung stehenden zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, NZM 1999, 1088 [1090]; Beschlüsse vom 15.05.2002 - P.St. 1748 - und vom 19.06.2002 - P.St. 1764 -). - BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88
Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der …
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Denn während zu der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Zivilprozessordnung von der vorherrschenden Meinung die Auffassung vertreten wurde, dass bei ohne mündliche Verhandlung im Verfahren nach § 495 a ZPO a.F. ergangenen Urteilen eine Berufung ohne Rücksicht auf die Berufungssumme in entsprechender Anwendung von § 513 Abs. 2 ZPO a.F. zur Geltendmachung einer Gehörsrüge zulässig war, lehnten die Rechtsprechung, namentlich der Bundesgerichtshof (vgl. NJW 1990, 838; FamRZ 1999, 649), und die überwiegende Literatur die Zulässigkeit einer außerordentlichen Berufung gegen ein auf mündliche Verhandlung ergangenes Urteil bei Geltendmachung einer Gehörsrüge ab (…vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 511 a Rdnr. 7 ff., 28 ff. m.w.N.). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Dies erfordert von einem Antragsteller auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Zulässigkeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (vgl. StGH, Beschluss vom 20.06.2002 - P.St. 1365 - ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. etwa BVerfGE 70, 180 [185 f.]). - BVerfG, 10.07.1996 - 2 BvR 65/95
Verletzung des Willkürverbots durch Verfahrenstrennung
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs allerdings, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfG, NJW 1997, 649; BayVerfGH, BayVBl. 1998, 350). - VerfGH Bayern, 20.01.1998 - 10-VI-95
Auszug aus StGH Hessen, 10.12.2002 - P.St. 1609
Unzumutbar ist die Einlegung eines Rechtsbehelfs allerdings, wenn dessen Zulässigkeit höchst zweifelhaft ist (vgl. BVerfG, NJW 1997, 649; BayVerfGH, BayVBl. 1998, 350). - BGH, 04.11.1998 - XII ZB 87/98
Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft
- StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1885
Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a (analog) unsubstantiierte …
2002, S. 2748 ?2752?, und vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, …Das Subsidiaritätsprinzip erfordert von einem Antragsteller auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Zulässigkeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 20.06.2002 - P.St. 1365 - und vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742 ?744?).
- StGH Hessen, 13.02.2019 - P.St. 2693
Die Rechtswegerschöpfung vor Erhebung der Grundrechtsklage setzt auch die …
2005, 2321 [2323] = juris, Rn. 36; Beschluss vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, …- StGH, Beschluss vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, …
- StGH Hessen, 12.05.2005 - P.St. 1930
Wegen fehlender Erhebung der Gehörsrüge nach ZPO § 321a unsubstantiierte …
2002, S. 2748 [2752], und vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, …Das Subsidiaritätsprinzip verlangt von einem Antragsteller auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Zulässigkeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 20.06.2002 - P.St. 1365 - und vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, a.a.O., S. 742 [744], sowie grundlegend Urteil vom 13.04.2005 - P.St. 1885 -).
- StGH Hessen, 26.01.2006 - P.St. 1952
Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz
2002, S. 2748 -2752-, und vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, …Das Subsidiaritätsprinzip erfordert von einem Antragsteller auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Zulässigkeit in der fachgerichtlichen Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 20.06.2002 - P.St. 1365 - und vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742 -744-).
- StGH Hessen, 13.12.2004 - P.St. 1842
Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes gegen …
Dieser Grundsatz verlangt - über das Erfordernis der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinausgehend -, dass ein Antragsteller sämtliche zur Verfügung stehenden und ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine grundrechtliche Beschwer abzuwenden (st. Rspr. des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 15.08.1990 - P.St. 1101 -, a.a.O. und 10.12.2002 - P.St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742 [744]). - StGH Hessen, 08.03.2006 - P.St. 1961
Anhörungsrüge; Gehörsrüge; Prüfungsgegenstand; rechtliches Gehör; Subsidiarität …
Da die Grundrechtsklage wegen der Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör zur Kraftloserklärung der angegriffenen Entscheidungen in vollem Umfang führt, bedarf es hinsichtlich der darüber hinaus vom Antragsteller erhobenen Rüge einer Verletzung des Willkürverbotes keiner Entscheidung des Staatsgerichtshofs (vgl. StGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - P.St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742 [745] = LVerfGE 13, 266 [274], jeweils m.w.N.). - StGH Hessen, 13.08.2003 - P.St. 1857
Mangels Einlegung der Anhörungsrüge nach ZPO § 321a unzulässige Grundrechtsklage …
Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Antragsteller jedoch auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Statthaftigkeit in der Rechtsprechung noch nicht eindeutig geklärt ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 20.06.2002 - P. St. 1365 - und vom 10.12.2002 - P. St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742). - StGH Hessen, 14.08.2003 - P.St. 1870
Mangels Einlegung der Anhörungsrüge nach ZPO § 321a unzulässige Grundrechtsklage …
Der Grundsatz der Subsidiarität verlangt von einem Antragsteller jedoch auch, Rechtsbehelfe vor den Fachgerichten zu ergreifen, deren Statthaftigkeit in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 20.06.2002 - P.St. 1365 - und vom 10.12.2002 - P.St. 1609 - StAnz. 2003, S. 742). - StGH Hessen, 26.01.2022 - P.St. 2867
Beschluss über eine Grundrechtsklage gegen eine Entscheidung des unzuständigen …
2005, 2321 [2323] = juris, Rn. 36; Beschluss vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, … - StGH Hessen, 11.03.2003 - P.St. 1861
Wegen Subsidiarität unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung von …
Dieser Grundsatz verlangt von einem Antragsteller, vor Anrufung des Verfassungsgerichts sämtliche ihm zumutbaren gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfe zu ergreifen, um eine grundrechtliche Beschwer abzuwenden (vgl. StGH, Beschlüsse vom 10.12.2002 - P.St. 1609 -, StAnz. 2003, S. 742, und vom 15.05.2002 - P.St. 1748 -).