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   StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309   

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https://dejure.org/2001,21993
StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309 (https://dejure.org/2001,21993)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13.02.2001 - P.St. 1309 (https://dejure.org/2001,21993)
StGH Hessen, Entscheidung vom 13. Februar 2001 - P.St. 1309 (https://dejure.org/2001,21993)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG
    (StGH Wiesbaden: Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch Abweisung einer Klage auf vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages aus Sonderkündigungsrecht iSv BGB § 549 Abs 1 S 2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs und des Willkürverbots durch Abweisung einer Klage auf vorzeitige Kündigung eines Mietvertrages aus Sonderkündigungsrecht iSv BGB § 549 Abs 1 S 2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 05.04.2000 - P.St. 1302-, ZMR 2000, 437 ).

    Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV-) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Gegenstand des Verfahrens in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei einer Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 19.07.1999 -P.St.1409-, ZMR 1999, 682 und vom 16.01.2001 - P.St 1358 - Urteil vom 05.04.2000-P.St 1302-, ZMR 2000, 437 ).

    Die von der Garantie rechtlichen Gehörs umfasste Befugnis eines Verfahrensbeteiligten, sich zur Rechtslage zu äußern, begründet allerdings für das Gericht im Grundsatz keine Pflicht, auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen oder ein Rechtsgespräch zu führen (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000 -P.St.1302-, a.a.0.).

    Nur in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein rechtlicher Hinweis des Gerichts geboten (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000-P.St.1302-, ZMR 2000, 437 ; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309
    Nur in dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht, ist verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein rechtlicher Hinweis des Gerichts geboten (vgl. StGH, Urteil vom 05.04.2000-P.St.1302-, ZMR 2000, 437 ; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).
  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkürverbot; Prüfungsmaßstab; Subsidiarität;

    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309
    Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV-) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Gegenstand des Verfahrens in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei einer Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 19.07.1999 -P.St.1409-, ZMR 1999, 682 und vom 16.01.2001 - P.St 1358 - Urteil vom 05.04.2000-P.St 1302-, ZMR 2000, 437 ).
  • StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1409
    Auszug aus StGH Hessen, 13.02.2001 - P.St. 1309
    Das durch Art. 3 der Verfassung des Landes Hessen (kurz: Hessische Verfassung - HV-) in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Gegenstand des Verfahrens in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht, seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen der Beteiligten bei einer Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschlüsse vom 19.07.1999 -P.St.1409-, ZMR 1999, 682 und vom 16.01.2001 - P.St 1358 - Urteil vom 05.04.2000-P.St 1302-, ZMR 2000, 437 ).
  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2069

    1. Die Antragsberechtigung "jeder Person" (Art. 131 Abs. 3 HV, § 19 Abs. 2 Nr. 9

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (StGH, Beschlüsse vom 13.02.2001 - P.St. 1309 -, …
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