Rechtsprechung
VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 9 S 18.01821 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BauNVO § 4, § 12 Abs. 2, § 22 Abs. 2 S. 1; BauGB § 34 Abs. 2; BayBO Art. 6 Abs. 2, Art. 59 Abs. 1
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Tiefgarage - rewis.io
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Tiefgarage
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.04.2012 - 4 B 42.11
Zum Begriff des Doppelhauses im System der offenen Bauweise
Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 9 S 18.01821
Zwar ist fraglich, ob die erteilten Abweichungen überhaupt notwendig waren, wenn es sich hier um eine Hausgruppe im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO handelte und die vorspringenden Bauteile nicht ein solches Ausmaß besitzen, dass sie das gegenseitige Austauschverhältnis zwischen Nachbarn im Hinblick auf die jeweilige Grenz- und grenznahe Bebauung überschreiten, so dass von einem Gesamtbaukörper entsprechend der Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 10.4.2012 - 4 B 42/11 - juris, vgl. auch BayVGH, B.v. 20.8.2018 - 2 ZB 16.912 - juris) auszugehen wäre. - VGH Bayern, 26.07.2011 - 14 CS 11.535
Nachbarrechtsstreit
Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 9 S 18.01821
Hat dagegen die Anfechtungsklage des Nachbarn mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Erfolg, so ist das im Rahmen der Interessenabwägung ein starkes Indiz für ein überwiegendes Interesse des Bauherrn an der sofortigen Vollziehung der ihm erteilten Baugenehmigung (vgl. BayVGH, B.v. 26.7.2011 - 14 CS 11.535 - juris Rn. 18). - VGH Bayern, 20.08.2018 - 2 ZB 16.912
Kein Einfügen iSv § 34 Abs. 1 S. 1 BauGB - Ausbrechen aus Hausgruppe
Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 9 S 18.01821
Zwar ist fraglich, ob die erteilten Abweichungen überhaupt notwendig waren, wenn es sich hier um eine Hausgruppe im Sinne des § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO handelte und die vorspringenden Bauteile nicht ein solches Ausmaß besitzen, dass sie das gegenseitige Austauschverhältnis zwischen Nachbarn im Hinblick auf die jeweilige Grenz- und grenznahe Bebauung überschreiten, so dass von einem Gesamtbaukörper entsprechend der Doppelhausrechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 10.4.2012 - 4 B 42/11 - juris, vgl. auch BayVGH, B.v. 20.8.2018 - 2 ZB 16.912 - juris) auszugehen wäre. - VGH Bayern, 09.09.2009 - 2 CS 09.1977
Parkliftanlage; TA Lärm; Nachbar; unbegründete Beschwerde
Auszug aus VG Ansbach, 24.01.2019 - AN 9 S 18.01821
Sie müsse deshalb keine Abstandsflächen einhalten und sei auch nicht rücksichtslos zu Lasten des Antragstellers, dies gelte auch für die Geräuschentwicklung (unter Hinweis auf BayVGH, B.v. 9.9.2009 - 2 CS 09.1977).