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   VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970   

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VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970 (https://dejure.org/2018,32195)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10.01.2018 - B 6 S 17.970 (https://dejure.org/2018,32195)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 10. Januar 2018 - B 6 S 17.970 (https://dejure.org/2018,32195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 59, § 60; SDÜ Art. 18, Art. 20, Art. 21; SGK Art. 6; EG-VisaVO Art. 1 Abs. 2 S. 1
    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen voraussichtlichen Verstoßes gegen § 50 Abs. 3 S. 2 AufenthG

  • rewis.io

    Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung wegen voraussichtlichen Verstoßes gegen § 50 Abs. 3 S. 2 AufenthG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Freiburg, 01.02.2016 - 7 K 2404/15

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Abschiebungsandrohung nach Vietnam;

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970
    Vorliegend kann offen bleiben, ob § 50 Abs. 3 und § 59 AufenthG richtlinienkonform so auszulegen sind, dass gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rückführungsrichtlinie, sofern die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, eine Abschiebungsandrohung - die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie - erst nach einer erfolglosen Aufforderung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - der Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rückführungsrichtlinie - oder zusammen mit dieser erlassen werden darf oder ob es sogar ausreicht, wenn in der Abschiebungsandrohung der Mitgliedstaat, in dem der Drittstaatsangehörige aufenthaltsberechtigt ist, als Hauptzielland der Abschiebung gemäß § 59 Abs. 2 AufenthG bezeichnet wird (zum Meinungsstand vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16, Rn. 11 ff, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14, Rn. 28 ff, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15, Rn. 17, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.08.2015 - 18 B 635/14

    Begehren einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit;

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970
    Vorliegend kann offen bleiben, ob § 50 Abs. 3 und § 59 AufenthG richtlinienkonform so auszulegen sind, dass gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rückführungsrichtlinie, sofern die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, eine Abschiebungsandrohung - die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie - erst nach einer erfolglosen Aufforderung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - der Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rückführungsrichtlinie - oder zusammen mit dieser erlassen werden darf oder ob es sogar ausreicht, wenn in der Abschiebungsandrohung der Mitgliedstaat, in dem der Drittstaatsangehörige aufenthaltsberechtigt ist, als Hauptzielland der Abschiebung gemäß § 59 Abs. 2 AufenthG bezeichnet wird (zum Meinungsstand vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16, Rn. 11 ff, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14, Rn. 28 ff, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15, Rn. 17, juris).
  • VG Düsseldorf, 26.04.2016 - 22 L 1069/16

    Abschiebungsandrohung; Drittstaatsangehöriger; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970
    Vorliegend kann offen bleiben, ob § 50 Abs. 3 und § 59 AufenthG richtlinienkonform so auszulegen sind, dass gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rückführungsrichtlinie, sofern die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, eine Abschiebungsandrohung - die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie - erst nach einer erfolglosen Aufforderung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - der Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rückführungsrichtlinie - oder zusammen mit dieser erlassen werden darf oder ob es sogar ausreicht, wenn in der Abschiebungsandrohung der Mitgliedstaat, in dem der Drittstaatsangehörige aufenthaltsberechtigt ist, als Hauptzielland der Abschiebung gemäß § 59 Abs. 2 AufenthG bezeichnet wird (zum Meinungsstand vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16, Rn. 11 ff, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14, Rn. 28 ff, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15, Rn. 17, juris).
  • VG Hamburg, 14.01.2015 - 17 K 1758/14

    Abschiebungsandrohung eines Drittstaatsangehörigen mit spanischem

    Auszug aus VG Bayreuth, 10.01.2018 - B 6 S 17.970
    Vorliegend kann offen bleiben, ob § 50 Abs. 3 und § 59 AufenthG richtlinienkonform so auszulegen sind, dass gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Rückführungsrichtlinie, sofern die sofortige Ausreise des Drittstaatsangehörigen nicht aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit geboten ist, eine Abschiebungsandrohung - die Rückkehrentscheidung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Rückführungsrichtlinie - erst nach einer erfolglosen Aufforderung gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 AufenthG - der Verpflichtung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Rückführungsrichtlinie - oder zusammen mit dieser erlassen werden darf oder ob es sogar ausreicht, wenn in der Abschiebungsandrohung der Mitgliedstaat, in dem der Drittstaatsangehörige aufenthaltsberechtigt ist, als Hauptzielland der Abschiebung gemäß § 59 Abs. 2 AufenthG bezeichnet wird (zum Meinungsstand vgl. OVG NRW, Beschluss vom 25.08.2015 - 18 B 635/14, Rn. 14, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - 22 L 1069/16, Rn. 11 ff, juris; VG Hamburg, Urteil vom 14.01.2015 - 17 K 1758/14, Rn. 28 ff, juris; VG Freiburg (Breisgau), Beschluss vom 01.02.2016 - 7 K 2404/15, Rn. 17, juris).
  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 8 K 5605/20

    Unerlaubte Ausübung einer Beschäftigung; Recht zum Kurzaufenthalt; Erfüllung der

    Das Recht zum Kurzaufenthalt aus Art. 21 Abs. 1 SDÜ dürfte auch bereits unmittelbar mit Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach §§ 15, 17 Abs. 1 AufenthVO bzw. nach Art. 6 Abs. 1 lit. e) SGK erlöschen (BGH, Urteil vom 08.03.2017 - 5 StR 333/16 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10.12.2019 - 3 B 288/19 -, juris Rn. 5; VG Bayreuth, Beschluss vom 10.01.2018 - B 6 S 17.970 -, juris Rn. 25; VG Stuttgart, Urteil vom 20.06.2013 - 11 K 638/13 -, juris Rn. 30; VG München, Urteil vom 27.07.2010 - M 10 K 09.3655 -, juris Rn. 28 ff.; Samel , in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 4 AufenthG Rn. 17; zweifelnd VG Düsseldorf, Beschluss vom 04.06.2012 - 22 L 613/12 -, juris Rn. 32 ff.; zur Frage, ob der nationale Verordnungsgeber in § 17 Abs. 1 AufenthV zur Beschränkung des Art. 21 Abs. 1 SDÜ berechtigt ist, s. Bitzigeio , Kriminalistik 2019, 305, 307) und nicht aus Gründen der Rechtssicherheit eine entsprechende behördliche Entscheidung voraussetzen (so aber Dollinger , in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 50 AufenthG Rn. 6).
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