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   VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780   

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VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780 (https://dejure.org/2018,33586)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26.07.2018 - B 3 K 17.31780 (https://dejure.org/2018,33586)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 26. Juli 2018 - B 3 K 17.31780 (https://dejure.org/2018,33586)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 3, § 4 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5; RL 2011/95/EG Art. 4 Abs. 4
    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Kubaner

  • rewis.io

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Kubaner

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    Eine bloße Glaubhaftmachung in der Gestalt, dass der Vortrag lediglich wahrscheinlich sein muss, ist nicht ausreichend (vgl. grundlegend BVerwG, U. v. 16.04.1985, Az.: 9 C 109.84).

    Hierbei darf das Gericht jedoch hinsichtlich der Vorgänge im Verfolgerland, die zur Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder der Feststellung eines Abschiebungsverbotes führen sollen, keine unerfüllbaren Beweisanforderungen stellen, sondern muss sich in tatsächlich zweifelhaften Fragen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit begnügen, auch wenn Zweifel nicht völlig auszuschließen sind (BVerwG, U. v. 16.04.1985 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013, Az.: 10 C 23/12; VG Augsburg, U. v. 11.07.2016, Az.: Au 5 K 16.30604).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 27.16

    Aufenthaltsbeendigung; Aufhebung; Ausweisung; Befristung; Bescheidungsurteil;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    1.6 Unabhängig von der Tatsache, dass die Aufhebung des gesetzlichen - nach § 11 Abs. 2 AufenthG von der Beklagten befristeten - Einreise- und Aufenthaltsverbot aus § 11 Abs. 1 AufenthG nach § 11 Abs. 4 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde und nicht in der Entscheidungskompetenz der Beklagten steht (vgl. § 75 Nr. 12 AufenthG sowie BVerwG, U.v. 22.02.2017 - 1 C 27/16 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.04.2017 - OVG 11 N 163.16 - juris) sowie ungeachtet der Frage, ob - in Anbetracht der Klageanträge - eine (kürzere) Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch die Beklagte nach § 11 Abs. 2 AufenthG überhaupt Gegenstand des Klageverfahrens ist, zumal eine bloße Aufhebung der Befristung im Rahmen einer Anfechtungsklage zu einem unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot führen würde, sind Gründe, die gegen die Rechtmäßigkeit der von der Beklagten festgesetzten Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots sprechen, nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    Dabei muss der den bestehenden Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht haben, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei ihrer Rückkehr ins Heimatland oder in die von dem bewaffneten Konflikt betroffene Region allein durch ihre dortige Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. dazu auch BVerwG, U. v. 14.07.2009, Az.: 10 C 9.08; U. v. 24.06.2008, Az.: 10 C 43.07).
  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    Dabei muss der den bestehenden Konflikt kennzeichnende Grad willkürlicher Gewalt ein so hohes Niveau erreicht haben, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass eine Zivilperson bei ihrer Rückkehr ins Heimatland oder in die von dem bewaffneten Konflikt betroffene Region allein durch ihre dortige Anwesenheit tatsächlich Gefahr liefe, einer solchen Bedrohung ausgesetzt zu sein (vgl. dazu auch BVerwG, U. v. 14.07.2009, Az.: 10 C 9.08; U. v. 24.06.2008, Az.: 10 C 43.07).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.2013 - A 12 S 2023/11

    Verfolgungssicherheit der in die Türkei zurückkehrenden kurdischen Asylbewerber

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U. v. 27.08.2013, Az.: A 12 S 2023/11; Hess. VGH, U. v. 04.09.2014, Az.: 8 A 2434/11.A).
  • VGH Hessen, 04.09.2014 - 8 A 2434/11

    Afghanistan Gefährdungslage in Herat

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    Daran fehlt es in der Regel, wenn der Schutzsuchende im Lauf des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe nicht nachvollziehbar erscheinen, und auch dann, wenn er sein Vorbringen im Laufe des Verfahrens steigert, insbesondere wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgeblich bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst sehr spät in das Verfahren einführt (VGH BW, U. v. 27.08.2013, Az.: A 12 S 2023/11; Hess. VGH, U. v. 04.09.2014, Az.: 8 A 2434/11.A).
  • VG Augsburg, 11.07.2016 - Au 5 K 16.30604

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, U. v. 20.02.2013, Az.: 10 C 23/12; VG Augsburg, U. v. 11.07.2016, Az.: Au 5 K 16.30604).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 11 N 163.16

    Anforderungen an die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots;

    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    1.6 Unabhängig von der Tatsache, dass die Aufhebung des gesetzlichen - nach § 11 Abs. 2 AufenthG von der Beklagten befristeten - Einreise- und Aufenthaltsverbot aus § 11 Abs. 1 AufenthG nach § 11 Abs. 4 AufenthG im Ermessen der Ausländerbehörde und nicht in der Entscheidungskompetenz der Beklagten steht (vgl. § 75 Nr. 12 AufenthG sowie BVerwG, U.v. 22.02.2017 - 1 C 27/16 - juris und OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 28.04.2017 - OVG 11 N 163.16 - juris) sowie ungeachtet der Frage, ob - in Anbetracht der Klageanträge - eine (kürzere) Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots durch die Beklagte nach § 11 Abs. 2 AufenthG überhaupt Gegenstand des Klageverfahrens ist, zumal eine bloße Aufhebung der Befristung im Rahmen einer Anfechtungsklage zu einem unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot führen würde, sind Gründe, die gegen die Rechtmäßigkeit der von der Beklagten festgesetzten Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots sprechen, nicht ersichtlich.
  • VG Ansbach, 24.09.2015 - AN 3 K 14.30542
    Auszug aus VG Bayreuth, 26.07.2018 - B 3 K 17.31780
    Dass kubanische Staatsangehörige, die die inzwischen 24 Monate erlaubten Auslandsaufenthalt ohne Verlängerung verstreichen lassen, keine Rückkehrberechtigung mehr erhalten und damit in den Status eines "Emigranten" (Exilkubaner) wechseln, ist im Asylverfahren unbeachtlich, da der Verlust der Rückkehrberechtigung generell an den Ablauf der Rückkehrfrist und nicht an die in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale anknüpft (VG Ansbach a.a.O. und U.v. 14.09.2015 - AN 3 K 14.30542).
  • VG Ansbach, 11.10.2017 - AN 3 K 17.31863

    Kein Anspruch auf internationalen Schutz und Abschiebungsverbot für kubanischen

  • VGH Bayern, 18.06.2020 - 15 ZB 20.30954

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer kubanischen Staatsangehörigen

    Die Klägerin sieht den Berufungszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nach ihren Ausführungen im Schriftsatz vom 6. Mai 2020 als erfüllt an, weil das Verwaltungsgericht aus ihrer Sicht zu Unrecht die Entscheidungen VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340 und VG Bayreuth, U.v. 26.7.2018 - B 3 K 17.31780 als Grundlage für seine Annahme herangezogen habe, dass die Asylantragstellung in Deutschland sowie eine verspätete Rückkehr nach Kuba keine beachtliche Verfolgung in Kuba auslösten.

    Der grundsätzlichen These des Verwaltungsgerichts, dass der Verlust der Rückkehrberechtigung nach Kuba nach einem Fristablauf von 24 Monaten keine Verfolgung darstelle, da der Verlust der Rückkehrberechtigung generell an den Ablauf der Rückkehrfrist und nicht an die in § 3 Abs. 1 AsylG genannten Merkmale anknüpfe (so VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340 - juris Rn. 39; VG Bayreuth, U.v. 26.7.2018 - B 3 K 17.31780 - juris Rn. 41; vgl. auch BayVGH, U.v. 12.7.2000 - 7 B 98.34682 - juris Rn. 28 sowie - hierauf Bezug nehmend - Seite 4 des angefochtenen Bundesamtsbescheids vom 22. April 2017), ist die Klägerin im Berufungszulassungsverfahren nicht substantiiert entgegengetreten.

    bb) Mit ihrer Einwendung, dass das Verwaltungsgericht zu Unrecht die Entscheidungen VG Ansbach, U.v. 9.1.2019 - AN 17 K 18.31340 und VG Bayreuth, U.v. 26.7.2018 - B 3 K 17.31780 als Grundlage für seine Annahme herangezogen habe, wonach die Asylantragstellung in Deutschland sowie eine verspätete Rückkehr nach Kuba (unter Verstoß gegen das gesetzliche Verbot, sich mehr als zwei Jahre bzw. mehr als 24 Monate im Ausland aufzuhalten) keine beachtliche Verfolgung in Kuba auslösten [s.o. a) ], vermag die Klägerin eine Verletzung ihres Anspruchs auf rechtliches Gehör nicht zu begründen.

  • VG Weimar, 23.06.2021 - 5 K 949/18

    Kuba: Flüchtlingseigenschaft wegen zugeschriebener Überzeugung als

    Anderes könne aber für solche Personen gelten, die bereits vor ihrer Ausreise aus Kuba politisch aktiv gewesen seien oder sich im Ausland kritisch gegenüber der kubanischen Regierung geäußert hätten (vgl. VG Ansbach, Urteil vom 11.08.2016 - AN 3 K 15.30852 -, juris; VG Ansbach, Urteil vom 28.09.2020 - AN 17 K 20.30219 -Juris; VG Bay reuth, Urteil vom 26.07.2018 -B 3 K 17.31780 -Juris).
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