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   VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694   

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VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694 (https://dejure.org/2023,26416)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29.03.2023 - B 4 K 21.694 (https://dejure.org/2023,26416)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 29. März 2023 - B 4 K 21.694 (https://dejure.org/2023,26416)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; GO Art. 24 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4; WAS. § 13 Abs. 1; WAS. § 19 Abs. 1; WAS. § 19a Abs. 1; WAS. § 24 Abs. 1; WAS. § 25 Abs. 1
    Einbau eines Wasserzählers mit Funkmodul

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 07.03.2022 - 4 CS 21.2254

    Einbau von Funkwasserzähler zulässig

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 07.03.2022 zurück (Az. 4 CS 21.2254).

    Demensprechend hat sich die Verfügung in Nr. 1 des angefochtenen Bescheids nicht durch Zeitablauf erledigt (vgl. auch BayVGH, B.v. 07.03.2022 - 4 CS 21.2254 - juris Rn. 19 im zugehörigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes).

    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen im zwischen denselben Beteiligten ergangenen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 07.03.2022 im Verfahren Az. 4 CS 21.2254 (Rn. 27 ff.), macht sich diese zu eigen und sieht insoweit von einer gesonderten Darstellung der Entscheidungsgründe ab (§ 117 Abs. 5 VwGO entsprechend).

    Nach dem Wortlaut des Gesetzes kommt es für die Frage, ob "mehrere Einheiten" vorliegen, nicht auf die - häufigeren Veränderungen unterliegenden - Nutzungsverhältnisse an, sondern auf die bauliche Situation (vgl. BayVGH, B.v. 07.03.2022 - 4 CS 21.2254 - Rn. 35).

  • VerfGH Bayern, 26.04.2022 - 5-VII-19

    Einsatz und Betrieb elektronischer Wasserzähler durch gemeindliche

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694
    Ergänzend werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs verwiesen, der sich in seiner Entscheidung vom 26.04.2022 (Az. Vf. 5-VII-19) im Rahmen einer Popularklage mit dem Betrieb elektronischer Wasserzähler mit und ohne Funkmodul befasst habe.

    Insgesamt erweist sich die Verwendung fernauslesbarer Funkwasserzähler nach Auffassung des Gerichts somit als angemessen (vgl. zum Ganzen auch BayVerfGH, E.v. 26.04.2022 - Vf. 5-VII-19 - juris).

    Das Gericht teilt insoweit die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof vertretene Auffassung, dass keine hinreichenden Erkenntnisse dafür vorliegen, dass von elektronischen Funkwasserzählern relevante Einwirkungen auf die menschliche Gesundheit oder auf das psychische Wohlbefinden ausgehen (vgl. BayVerfGH, E.v. 26.04.2022 - Vf. 5-VII-19 - juris Rn. 94 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • VG Cottbus, 04.02.2022 - 4 K 1191/19

    Datenerfassung und Verarbeitung durch einen Wasserzähler mit Funkmodul.

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694
    Zudem ist in § 5 Abs. 2 bis 8 der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (HeizkostenV) für Warmwasser- und Wärmezähler deren Fernablesbarkeit vorgeschrieben (vgl. zum Ganzen VG Cottbus, U.v. 04.02.2022 - 4 K 1191/19 - juris Rn. 112).
  • BGH, 21.04.2010 - VIII ZR 97/09

    Zum Anspruch auf Austausch von Wasserzählern gegenüber einem

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694
    Dem Beklagten steht als Einrichtungsträger hierbei kraft Bundesrechts das alleinige Recht zu, die Art des Wasserzählers zu bestimmen (vgl. BGH, U.v. 21.04.2010 - VIII ZR 97/09 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 25.11.2021 - 6 B 7.21

    Gebühr für die Vollstreckung eines Platzverweises; Erledigungsbegriff des

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der die erkennende Kammer folgt, kann auch ein - wie hier - durch Zeitablauf gegenstandslos gewordenes Ge- oder Verbot weiterhin nachteilige Rechtswirkungen für den Betroffenen entfalten, wenn es die Grundlage für noch rückgängig zu machende Vollstreckungsmaßnahmen etwa in Gestalt eines Zwangsgelds (U.v. 20.06.2013 - 8 C 17.12 - juris Rn. 19) oder für einen Kostenbescheid bildet (B.v. 25.11.2021 - 6 B 7.21 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 18.07.1997 - 22 B 97.268

    Derjenige, gegen den gewichtige Indizien sprechen, kann zu

    Auszug aus VG Bayreuth, 29.03.2023 - B 4 K 21.694
    Die Zwangsgeldandrohung ist insofern ein Leistungsbescheid (Art. 31 Abs. 3 Satz 2, Art. 23 Abs. 1 VwZVG), der für den Beklagten einen Rechtsgrund für das Behaltendürfen des betreffenden Betrages darstellt (vgl. z.B. BayVGH, U.v. 18.07.1997 - 22 B 97.268 - juris Rn. 21).
  • VG Bayreuth, 04.08.2021 - B 4 S 21.963

    Zwangsgeldandrohung zur Durchsetzung einer Duldungsverpflichtung zum Einbau eines

    Am 11.06.2021 haben die Antragsteller gegen den Bescheid vom 12.05.2021 Klage zum Verwaltungsgericht Bayreuth (B 4 K 21.694) erhoben sowie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der Gerichtsakte des Klageverfahrens (B 4 K 21.694) sowie der vorgelegten Behördenakte Bezug genommen (§ 117 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO).

    Nach § 80 Abs. 5 VwGO ist die aufschiebende Wirkung der Klage (B 4 K 21.694) der Antragsteller gegen die Nrn. 3 bis 5 des Bescheides vom 12.05.2021 nicht anzuordnen.

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