Rechtsprechung
VG Bayreuth, 31.10.2019 - B 1 K 18.30385 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AsylG § 3; AsylG § 4; AufenthG § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7
Kein Verbot der Abschiebung nach Georgien aus gesundheitlichen Gründen - rewis.io
Kein Verbot der Abschiebung aus gesundheitlichen Gründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 31.10.2019 - B 1 K 18.30385
- VGH Bayern, 20.12.2019 - 15 ZB 19.34271
Wird zitiert von ... (2)
- VG Bayreuth, 31.10.2019 - B 1 K 19.30598
Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für aus Georgien zu ihren Eltern …
Gegen diesen Bescheid wurde Klage beim Veraltungsgericht Bayreuth erhoben (Az.: B 1 K 18.30385).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird gemäß § 117 Abs. 3 Satz 2 VwGO auf den Inhalt der Gerichts- und Behördenakten des vorliegenden Verfahrens sowie des beigezogenen Klageverfahrens der Eltern der Klägerinnen (Az.: B 1 K 18.30385) Bezug genommen.
Die hiergegen erhobene Klage (Az.: B 1 K 18.30385) hat das Verwaltungsgericht Bayreuth - nach gemeinsamer mündlicher Verhandlung zusammen mit dem vorliegenden Verfahren - mit Urteil vom 29.10.2019 abgewiesen.
- VGH Bayern, 20.12.2019 - 15 ZB 19.34267
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels ausreichendem Vorbringens eines …
Im Verfahren 15 ZB 19.34271 beschränkten sich die dortigen Kläger unter Vorlage von ärztlichen Attesten in ihrer Antragsbegründung auf den Vortrag, das gegen sie ergangene erstinstanzliche Urteil vom 31. Oktober 2019 (Az. B 1 K 18.30385) gehe von falschen Tatsachen aus und sei darüber hinaus rechtsfehlerhaft.Ebenso wie beim jüngeren Bruder der Klägerinnen sei auch bei ihrem Vater (Kläger zu 1 in den Verfahren B 1 K 18.30385 und 15 ZB 19.34271) die Feststellung eines Abschiebungshindernisses veranlasst.