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   VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14   

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https://dejure.org/2014,14382
VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14 (https://dejure.org/2014,14382)
VG Berlin, Entscheidung vom 18.03.2014 - 22 L 66.14 (https://dejure.org/2014,14382)
VG Berlin, Entscheidung vom 18. März 2014 - 22 L 66.14 (https://dejure.org/2014,14382)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 123 Abs 1 VwGO, § 43a Abs 3 Nr 2 Halbs 2 WiPrO, § 43a Abs 3 Nr 4 WiPrO, § 43 Abs 2 S 1 WiPrO
    Genehmigungsantrag, gerichtet auf die Vereinbarkeit der Übernahme des Vorsitzes eines Verwaltungsrats einer Aktiengesellschaft mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.08.1997 - 1 C 1.96

    Berufsrecht - Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Inkompatibilität der

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Soweit die Gestaltung der Berufsausübung mit Risiken für die Unabhängigkeit und die Eigenverantwortlichkeit des vereidigten Wirtschaftsprüfers behaftet ist, wie z.B. bei Vertretern oder Angestellten von Wirtschaftsprüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder ähnlichen Institutionen, sind Vorkehrungen getroffen, die Einbußen an Selbständigkeit entgegenwirken sollen (vgl. §§ 44 ff. WPO; vgl. zum Ganzen Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -, juris Rn. 18).

    Nach der oben zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung müssen die aus Zweifeln an der Verlässlichkeit des Wirtschaftsprüferwesens resultierenden - naturgemäß nur schwer greifbaren - Nachteile nicht konkret erfasst und nachgewiesen werden, sondern es reicht aus, dass der Gesetzgeber auf der Grundlage allgemeiner Erfahrungen von einer entsprechenden Einstellung des Publikums ausgehen darf (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 - juris).

    Die Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme ist durch das Bundesverwaltungsgericht wiederholt geprüft und bejaht worden (vgl. grundlegend Urteil vom 26. August 1997 - 1 C 1.96 -).

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Diese dienen dem öffentlichen Interesse an einem verlässlichen, das Vertrauen der beteiligten Kreise genießenden Wirtschaftsprüferwesen als einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. dazu im Einzelnen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79.85 u.a. -, BVerfGE 87, 287, 316; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 15.04 -, juris Rn. 31 m.w.N.).

    Die hervorgehobene Rolle, die dem Wirtschaftsprüfer im Rechts- und Wirtschaftsleben nach den gesetzgeberischen Zielvorstellungen zukommt, zeigt sich auch an dem Umstand der Vereidigung (§ 17 WPO) sowie der Verpflichtung, ein Siegel zu führen (§ 48 WPO; vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 BvR 1773.96 - BVerfGE 98, 49 ; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 a.a.O.).

  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ergibt sich, dass nationale Maßnahmen, die die Ausübung der durch den Vertrag garantierten grundlegenden Freiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, vier Voraussetzungen erfüllen müssen: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Rn. 32 und vom 30.11.1995, C-55/94, Gebhard, bei juris Rn. 37).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ergibt sich, dass nationale Maßnahmen, die die Ausübung der durch den Vertrag garantierten grundlegenden Freiheiten behindern oder weniger attraktiv machen können, vier Voraussetzungen erfüllen müssen: Sie müssen in nichtdiskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Ziels zu gewährleisten, und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. Urteile vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Kraus, Slg. 1993, I-1663, Rn. 32 und vom 30.11.1995, C-55/94, Gebhard, bei juris Rn. 37).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Diese dienen dem öffentlichen Interesse an einem verlässlichen, das Vertrauen der beteiligten Kreise genießenden Wirtschaftsprüferwesen als einem besonders wichtigen Gemeinschaftsgut (vgl. dazu im Einzelnen Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 4. November 1992 - 1 BvR 79.85 u.a. -, BVerfGE 87, 287, 316; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 - BVerwG 6 C 15.04 -, juris Rn. 31 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1773/96

    Sozietätsverbot

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Die hervorgehobene Rolle, die dem Wirtschaftsprüfer im Rechts- und Wirtschaftsleben nach den gesetzgeberischen Zielvorstellungen zukommt, zeigt sich auch an dem Umstand der Vereidigung (§ 17 WPO) sowie der Verpflichtung, ein Siegel zu führen (§ 48 WPO; vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 8. April 1998 - 1 BvR 1773.96 - BVerfGE 98, 49 ; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17. August 2005 a.a.O.).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 6.12

    Steuerberater; Berufspflichten; Berufsbild; Inkompatibilität; Genehmigung; Regel;

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Sein organschaftliches Handeln als Verwaltungsrat für die Gesellschaft teilt notwendig den gewerblichen Charakter der unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft selbst, die als solche mit dem eingangs beschriebenen Geschäftsfeld als börsennotiertes Unternehmen wirtschaftliche Interessen verfolgen wird (vgl. zu den Voraussetzungen für die Annahme gewerblichen Charakters Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. September 2012 - 8 C 6.12 - Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.2012 - 8 C 26.11

    Rechtsweg; Verwaltungsakt; Steuerberater; Steuerberatungsgesellschaft;

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Denn dem berechtigten Rechtsschutzinteresse des Antragstellers an der Klärung der - von der Antragsgegnerin mit weiterem Schreiben vom 16. Januar 2014 verneinten - Frage, ob die von ihm beabsichtigte Tätigkeit mit seinen Berufspflichten vereinbar ist, würde eine Feststellungsklage nach § 43 Abs. 1 VwGO bzw. ein Feststellungsantrag im vorliegenden Verfahren gerecht werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. September 2012 - 8 C 26.11 - Rn. 18f).
  • EuGH, 15.07.2010 - C-70/09

    Hengartner und Gasser - Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Sofern diese Vorschriften überhaupt auf die Tätigkeit des Antragstellers als Wirtschaftprüfer in Deutschland anwendbar sein sollten (zum Geltungsumfang des FZA vgl. EuGH, Urteil vom 15. Juli 2010 - C-70/09 -, juris Rn.41f), würden auch insoweit die Einschränkungen gelten, die für die Tätigkeit im Staat der Niederlassung bzw. Dienstleistung gelten.
  • VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14

    Wirtschaftprüfer als Vorsitzender des Verwaltungsrats einer Schweizer

    Auszug aus VG Berlin, 18.03.2014 - 22 L 66.14
    Die Beteiligten streiten in der Hauptsache (VG 22 K 67.14) darüber, ob die Übernahme des Vorsitzes des Verwaltungsrats einer Schweizer Aktiengesellschaft mit dem Beruf des Wirtschaftsprüfers vereinbar ist.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 12 B 14.10

    Vereidigter Buchprüfer; Widerruf der Bestellung; unvereinbare gewerbliche

  • BVerwG, 14.02.2012 - 8 B 79.11

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • VG Berlin, 28.05.2009 - 16 K 18.09

    Widerruf der Bestellung eines Wirtschaftsprüfer

  • VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14

    Wirtschaftprüfer als Vorsitzender des Verwaltungsrats einer Schweizer

    Seinen zugleich gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Beklagte bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache zu verpflichten, ihm die Genehmigung zur Ausübung der Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats in einer Schweizer Aktengesellschaft zu erteilen, soweit eine andere Person als Bevollmächtigter des Verwaltungsrats ernannt wird, hilfsweise: ihm die Genehmigung zur Ausübung der Funktion als Vorsitzender des Verwaltungsrats in einer Schweizer Aktengesellschaft zu erteilen, wies die Kammer durch Beschluss vom 18. März 2014 als unzulässig zurück - VG 22 L 66.14 - und führte zur Begründung aus, dass es für das Genehmigungsbegehren an einer Rechtsgrundlage fehle und ein Feststellungsantrag nicht gestellt worden sei.
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