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   VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17   

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VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17 (https://dejure.org/2017,50687)
VG Berlin, Entscheidung vom 22.12.2017 - 28 L 614.17 (https://dejure.org/2017,50687)
VG Berlin, Entscheidung vom 22. Dezember 2017 - 28 L 614.17 (https://dejure.org/2017,50687)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Die Berechtigung des Dienstherrn, den Aussagegehalt der Noten in dieser Weise zu konkretisieren und zu verdeutlichen, ist Teil seiner Befugnis, die Notenskala und die Maßstäbe, nach denen die Noten vergeben werden, überhaupt festzulegen (BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 - juris).

    Nur dann können diese Beurteilungskriterien bei den einzelnen Beamten miteinander verglichen und in eine bestimmte Rangfolge nach der Notenskala gebracht werden (BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, juris, und Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 -, juris, Rn. 44).

    Der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte zuvor sogar 24 Beamte als taugliche Vergleichsgruppe nicht für groß genug befunden (Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, juris Rn. 20).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Sieht das Beurteilungssystem - wie hier - ein sog. Ankreuzverfahren für vorgegebene Einzelbewertungen vor, bedarf das Gesamturteil der dienstlichen Beurteilung in der Regel einer Begründung (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 30 ff.).

    Dies gilt insbesondere, wenn die in der dienstlichen Beurteilung ausgewiesenen Einzelmerkmale im Ankreuzverfahren erstellt worden sind und die Bildung des Gesamturteils so einer zusammenfassenden Wertung bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 32 f.; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 39 f.).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, kann eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung zumindest dann beanspruchen, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 22 ff. m.w.N.).

    Ein Verstoß gegen das sogenannte Entwicklungsgebot (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22. November 2012 - 2 VR 5.12 -, juris Rn. 30) liegt nicht vor.

  • BVerwG, 25.10.2011 - 1 WB 51.10

    Beurteilung; Planmäßige Beurteilung; Beurteilungsgespräch; Vergleichsgruppe;

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Nur dann können diese Beurteilungskriterien bei den einzelnen Beamten miteinander verglichen und in eine bestimmte Rangfolge nach der Notenskala gebracht werden (BVerwG, Urteil vom 24. November 2005 - 2 C 34.04 -, juris, und Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51.10 -, juris, Rn. 44).

    Eine Zahl von etwa 20 Personen in einer Vergleichsgruppe dürfte sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts am unteren Rand der noch akzeptablen Gruppengröße bewegen (BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 1 WB 51/10 -, juris Rn. 44).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16 -, Rn. 64, juris).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Sie ist auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angewiesen, um die bevorstehende Beförderung der Beigeladenen zu 1 und damit einen endgültigen Rechtsverlust zu verhindern (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - BVerwG 2 C 16.09 -, juris Rn. 31 ff.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Dies gilt insbesondere, wenn die in der dienstlichen Beurteilung ausgewiesenen Einzelmerkmale im Ankreuzverfahren erstellt worden sind und die Bildung des Gesamturteils so einer zusammenfassenden Wertung bedarf (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 - juris Rn. 32 f.; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 39 f.).
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Daher greifen die in der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für im reinen Ankreuzverfahren erstellte dienstliche Beurteilungen aufgestellten Grundsätze (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 51.16 -, juris Rn. 14) auch hier ein.
  • BVerwG, 07.03.2017 - 2 B 25.16

    Dienstliche Beurteilung; hinreichende Größe einer Vergleichsgruppe

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Die erforderliche Mindestgröße der Vergleichsgruppe ist vielmehr von den Gegebenheiten des konkreten Falles abhängig (BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 2 B 25.16 -, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 09.11.2017 - 28 L 546.17

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Beförderung

    Auszug aus VG Berlin, 22.12.2017 - 28 L 614.17
    Maßgebend für den Leistungsvergleich ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil (vgl. auch VG Berlin, Beschluss vom 9. November 2017 - 28 L 546.17 -, juris Rn. 11).
  • VG München, 22.05.2023 - M 5 E 23.786

    Stellenbesetzung, Vorsitzender Richter, Landessozialgericht, Neue

    Entsprechende Formulierungen, die eine kürzere Dauer der Wirkung einer einstweiligen Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren beinhalten, sind in der Rechtsprechung weit verbreitet (vgl. z.B. "zwei Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung über eine neue Auswahlentscheidung": HessVGH, B.v. 21.11.2017 - 1 B 1522/17 - juris; VG Berlin, B.v. 22.12.2017 - 28 L 614.17 - juris; VG Frankfurt/Main, B.v. 27.12.2010 - 9 L 1975/10.F. - juris; VGH BW, B.v. 13.11.2014 - 4 S 1641/14 - VBlBW 2015, 423, juris; "bis zu einer erneuten Auswahlentscheidung": OVG NW, B.v. 6.5.2008 - 1 B 1786/07 - juris Rn. 4 ff. mit Begründung; BayVGH, B.v. 18.4.2012 - 7 CE 12.166 - BayVBl 2012, 599, juris; OVG Berlin-BBg, B.v. 29.3.2007 - OVG 4 S 16.06 - juris; VG Ansbach - B.v. 24.4.2019 - An 2 E 19.164 - juris; VG Schleswig, B.v. 18.12.2017 - 12 B 22/17 - juris; VG München, B.v. 2.2.2021 - M 5 E 20.5212 - juris Rn. 45 ff. mit Begründung; so auch BayVGH, B.v. 1.12.2021 - 3 CE 21.2593 - DRiZ 2022, 128, juris Rn. 8).
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