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   VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09   

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VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09 (https://dejure.org/2009,30970)
VG Berlin, Entscheidung vom 26.08.2009 - 19 L 132.09 (https://dejure.org/2009,30970)
VG Berlin, Entscheidung vom 26. August 2009 - 19 L 132.09 (https://dejure.org/2009,30970)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem Grundstück in Berlin-Spandau; Anerkennung subjektiver Rechtspositionen juristischer Personen des öffentlichen Rechts aus ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Wohnungsbau in der Nähe des Südhafens Spandau

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Baustopp für Wohnungsbau in der Nähe des Südhafens Spandau

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Berlin, 15.05.1998 - 2 S 1.98

    Teilgebiet; Bebauungsplan; Immissionskonflikte; Baugenehmigung;

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    Ob die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegend gegeben ist - wofür im Hinblick auf den Verfahrensstand und die in dem Beschluss des Bezirksamts vom 17. Juni 2008 erfolgte Auseinandersetzung mit dem Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung Vieles spricht - kann dahinstehen, da jedenfalls die materielle Planreife weder im Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung vorgelegen hat noch zum jetzigen Zeitpunkt vorliegt (vgl. zur Möglichkeit des "Hineinwachsens" eines Bebauungsplanentwurfs in das Stadium der materiellen Planreife: OVG Berlin - Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O.).

    Unter Berücksichtigung des Veranlasserprinzips muss hierbei in aller Regel die hinzutretende Nutzung durch eine sachgerechte, nach Möglichkeit konfliktvermeidende oder -lösende planerische Ausgestaltung an die vorhandene Situation angepasst werden ( OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O.) Hierbei ist mit planungsrechtlichen Mitteln Vorsorge zu treffen, dass sich das immissionsschutzrechtliche Verursacherprinzip nicht auf den Betrieb auswirken kann (Fickert/Fieseler, BauNVO Kommentar, 11. Auflage 2008, § 1 Rdnr. 46.4).

    Hinsichtlich des bestehenden Betriebs ist von dem legal genutzten und nutzbaren vorhandenen baulichen und betrieblichen Bestand auszugehen, also von dem tatsächlich Vorhandenen nach Maßgabe des auf Grundlage der erteilten Genehmigungen rechtlich Zulässigen ( OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 - zitiert nach [...]).

    Vielmehr können die nach der jeweiligen Genehmigung eröffneten - realistischen - Variationsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden ( OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O; BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19/90 -, zitiert nach [...]).

    Die Grenze des geschützten Bestands liegt dort, wo aufgrund einer veränderten Betriebsführung die Genehmigungsfrage neu aufgeworfen wird ( OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19/90 -, a.a.O.).

    Denn für die Abwägungserheblichkeit einer Expansionsabsicht ist es als ausreichend anzusehen, dass diese - wie vorliegend - konkret ins Auge gefasst worden ist und bei realistischer Betrachtung im Rahmen einer normalen betrieblichen Entwicklung ernsthaft in Betracht kommt (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O.).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin die Anordnung der aufschiebenden Wirkung trotz eines den Eintritt der materiellen Planreife hindernden Mangels nicht angemessen, wenn bei summarischer Prüfung erwartet werden kann, dass dieser Fehler im weiteren Verlauf des Bebauungsplanverfahrens behoben werden kann und wird ( OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O.).

    Eine grundsätzlich mögliche Verlagerung der Konfliktlösung in ein benachbartes Plangebiet (vgl. hierzu OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O.) scheitert bereits an dem Umstand, dass die betroffenen Gebiete unmittelbar aufeinander treffen und ein dazwischen liegendes, zur Konfliktlösung geeignetes Plangebiet somit nicht vorhanden ist.

  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    Vielmehr können die nach der jeweiligen Genehmigung eröffneten - realistischen - Variationsmöglichkeiten voll ausgeschöpft werden ( OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O; BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19/90 -, zitiert nach [...]).

    Die Grenze des geschützten Bestands liegt dort, wo aufgrund einer veränderten Betriebsführung die Genehmigungsfrage neu aufgeworfen wird ( OVG Berlin, Beschluss vom 15. Mai 1998 - 2 S 1.98 -, a.a.O.; BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19/90 -, a.a.O.).

    Allerdings sind solche, über den betrieblichen Bestand hinausgehenden Erweiterungsinteressen im Rahmen der planerischen Abwägung überwindbar ( BVerwG, Urteil vom 14. Januar 1993 - 4 C 19/90 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.2008 - 3 S 2509/07

    Anforderungen an materielle Planreife

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    Die als materielle Planreife zu bezeichnende Planungssituation ist gegeben, wenn hinreichend voraussehbar und mit der gebotenen Sicherheit beurteilbar ist, dass der Inhalt des Entwurfs - in Gänze oder in dem relevanten Teilbereich - mit der Qualität des § 10 BauGB gültiges Ortsrecht wird, denn § 33 Abs. 1 Nr. 2 BauGB fingiert zugunsten des Bauwilligen die Gültigkeit eines noch nicht existenten Bebauungsplans und gibt bereits ein vorzeitiges Baurecht, obwohl der eigentliche Rechtssetzungsakt noch nicht erfolgt ist ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 3 S 2509/07 -, m.w.N., zitiert nach [...]; Beschluss der Kammer vom 22. Oktober 2002 - VG 19 A 235.02 -, S. 9 des Entscheidungsabdrucks; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Bd. II, Stand Januar 2009, § 33 Rdnr. 1 ff.).

    Vor diesem Hintergrund liegt die erforderliche Sicherheit der Planreife eines Vorhabens bereits dann nicht vor, wenn nach dem jeweiligen Planungsstand schlüssige und nicht gänzlich von der Hand zu weisende Zweifel bestehen, dass das Plankonzept zum einem mit dem jetzigen Inhalt, zum anderen aber auch innerhalb eines - je nach Verfahrensstand - vertretbaren und verzögerungsfreien Zeitraums in einen wirksamen Bebauungsplan nach § 10 BauGB münden wird ( VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Mai 2008 - 3 S 2509/07 -, a.a.O.).

  • OVG Berlin, 19.04.1991 - 2 B 11.88

    Bauplanungsrecht, - Nachbarklage gegen eine während der Planaufstellung erteilte

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    War die Prognose nicht gerechtfertigt, also offen, ob der Plan in Kraft treten werde, so lag keine Planreife vor und die Baugenehmigung muss, falls sich die Sach- und Rechtslage nicht zwischenzeitlich zugunsten des Bauherrn geändert hat, nicht an der zukünftigen, sondern an der gegenwärtigen bauplanungsrechtlichen Lage gemessen und bei einem Verstoß gegen nachbarschützende Vorschriften des geltenden Bebauungsrechts aufgehoben werden (OVG Berlin, NVwZ 1992, 897 f [OVG Berlin 19.04.1991 - 2 B 11/88] ; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29. Oktober 2003 - 5 S 138/03 -, zitiert nach [...]; VG München, Beschluss vom 2. Januar 2008 - M 1 SN 07.5347 -, zitiert nach [...]).

    Dazu gehört, dass der Planentwurf mit dem maßgeblichen Recht übereinstimmt, insbesondere auch den in § 1 BauGB genannten bauplanungsrechtlichen Anforderungen genügt und dass die Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans keine nachbarschützenden Rechte verletzen (OVG Berlin, NVwZ 1992, 897 f [OVG Berlin 19.04.1991 - 2 B 11/88] ; Beschluss der Kammer vom 22. Oktober 2002 - VG 19 A 235.02 -, S. 10 des Entscheidungsabdrucks; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB Kommentar, Bd. II, Stand Januar 2009, § 33 Rdnr. 39 ff).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die erkennende Kammer anschließt, tritt eine bauplanerische Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt ( BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - IV C 39.75 -, zitiert nach [...]).
  • VG Ansbach, 27.05.2009 - AN 9 K 07.02669

    Anspruch des Nachbarn auf Erlass einer Nutzungsuntersagung;

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    Auf die Bewahrung der Gebietsart hat jeder Eigentümer im festgesetzten Baugebiet - und damit auch die Antragstellerin - unabhängig von einer spürbaren Betroffenheit einen Schutzanspruch, der bereits durch die Zulassung eines einzigen mit der Gebietsfestsetzung unvereinbaren Vorhabens ausgelöst wird, weil hierdurch das nachbarrechtliche Austauschverhältnis gestört und eine Verfremdung des Gebiets eingeleitet wird (VG Ansbach, Urteil vom 27. Mai 2009 - AN 9 K 07.02669 -, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot jedoch nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969, BVerwGE 34, 301, 309) [BVerwG 12.12.1969 - IV C 105/66] .
  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    An die zu treffende Prognose ist ein strenger Maßstab anzulegen, da es zu verhindern gilt, dass der mit § 33 BauGB verbundene typische Vorgriff auf einen Bebauungsplan ins Leere geht oder aber als taktisches Mittel oder gar missbräuchlich verwendet wird, um vollendete, bauplanerisch möglicherweise nicht gewollte oder aber nicht umsetzbare Tatsachen zu schaffen ( BVerwG, Urteil vom 1. August 2002 - 4 C 5.01 -, zitiert nach [...]).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Gebot gerechter Abwägung, welches hinsichtlich abwägungsrelevanter privater Belange drittschützenden Charakter besitzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. September 1998 - 4 CN 2/98 -, zitiert nach [...]), verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung entweder überhaupt nicht stattfindet (Abwägungsausfall) oder in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss (Abwägungsdefizit).
  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG Berlin, 26.08.2009 - 19 L 132.09
    Ob dies auf die Antragstellerin zutrifft, kann jedoch dahinstehen, da der geltend gemachte Gebietsgewährleistungsanspruch nicht auf Art. 14 GG , sondern auf der Festsetzung der Art des Baugebiets im nach § 173 Abs. 3 BBauG übergeleiteten Baunutzungsplan von Berlin in der Fassung vom 28. Dezember 1960 (im Folgenden: Baunutzungsplan) beruht, der Kraft einfachgesetzlicher Regelung eine nachbarschützende Funktion zukommt (vgl. zur nachbarschützenden Funktion der Gebietsfestsetzung in nach § 173 Abs. 3 BBauG übergeleiteten städtebaulichen Plänen: BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 4 C 13/94 -, zitiert nach [...]; Fickert/Fieseler, BauNVO Kommentar, 11. Auflage 2008, § 1 Rdnr. 31).
  • BVerfG, 18.05.2009 - 1 BvR 1731/05

    Verfassungsbeschwerden gegen kartellrechtliche Verfahren unzulässig

  • BVerwG, 05.11.1999 - 4 CN 3.99

    Festsetzung einer anderen Nutzungsart für eine landwirtschaftlich genutzte Fläche

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2003 - 5 S 138/03

    Bauvorbescheid im Vorgriff auf zukünftigen Bebauungsplan - Nachbarschutz -

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.1998 - 5 S 3203/97

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung: Teilplanreife -

  • VGH Bayern, 01.07.2009 - 14 ZB 07.1727

    Zulassungsantrag; ernstliche Zweifel; Divergenz; Verfahrensfehler;

  • VG München, 02.01.2008 - M 1 SN 07.5347

    Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung; Gebot der Rücksichtnahme;

  • OVG Berlin, 18.02.2004 - 1 B 23.03
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