Rechtsprechung
   VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,41704
VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17 A (https://dejure.org/2021,41704)
VG Berlin, Entscheidung vom 27.08.2021 - 20 K 515.17 A (https://dejure.org/2021,41704)
VG Berlin, Entscheidung vom 27. August 2021 - 20 K 515.17 A (https://dejure.org/2021,41704)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,41704) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Obwohl § 60 Abs. 7 AufenthG grundsätzlich nur einzelfallbezogene, individuell bestimmte Gefährdungssituationen erfasst, wird die Sperrwirkung des Satzes 6 durchbrochen, wenn dies zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43/07 -, juris Rn. 32 m.w.N. sowie vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14/10 -, juris Rn. 11 und 20).

    Ein solcher Ausnahmefall liegt aber nur vor, wenn der Ausländer bei einer Rückkehr einer extremen Gefahrenlage ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. September 2011, a.a.O., Rn. 21 ff. und vom 29. Juni 2010 - BVerwG 10 C 10/09 -, juris Rn. 13 ff.).

    Auch unter Berücksichtigung der jüngsten Machtübernahme durch die Taliban und der Erkrankung des Klägers lässt sich nicht feststellen, dass ihm bei einer Rückkehr in Afghanistan mit der notwendigen hohen Wahrscheinlichkeit eine derartige Extremgefahr droht, in der er gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (zu diesem Maßstab vgl. BVerwG, Urteil vom 8. September 2011, a.a.O., Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2020 - A 11 S 2042/20

    Abschiebungsverbot für einen leistungsfähigen, erwachsenen afghanischen Mann

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Für die Frage der Existenzsicherung eines Rückkehrers, in dessen Person keine besonders begünstigenden Umstände vorliegen, haben sie allerdings keine nachhaltige Bedeutung (s. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VGH A 11 S 2042/20 -, juris Rn. 111).

    Derartige begünstigende Umstände können insbesondere dann gegeben sein, wenn der Schutzsuchende in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk hat, er nachhaltige finanzielle oder materielle Unterstützung durch in oder außerhalb Afghanistans lebende Dritte erfährt oder über ausreichendes eigenes oder sonstiges Vermögen verfügt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2020, a.a.O., Rn. 105, 118).

    Hingegen sind - vor dem Hintergrund, dass die Existenz eines Netzwerks gerade für Rückkehrer aus dem westlichen Ausland eine noch größere Rolle als schon vor Ausbruch der Pandemie spielt - eine besondere Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit oder fachliche Qualifikation des Betroffenen in der Regel keine Umstände, die für sich allein bewirken, dass er im Fall einer Abschiebung nach Afghanistan in der Lage wäre, dort aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zumindest am Rande des Existenzminimums nachhaltig zu sichern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2020, a.a.O.; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2020, a.a.O., Rn. 136; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020, a.a.O., Rn. 52 ff.).

  • VG Berlin, 17.01.2019 - 23 K 181.18
    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Eine solche schwere Straftat kann insbesondere etwa angenommen werden, wenn ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 AufenthG vorliegt (vgl. VG München, Urteil vom 1. Dezember 2016 - VG M 4 K 16.31646 -, juris Rn. 29 f.; VG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2019 - VG 23 K 181.18 A - juris Rn. 21 sowie VG Trier, Urteil vom 16. Januar 2020 - VG 10 K 1424/19.TR -, juris Rn. 25).

    Zumindest soll die gleiche Schwere der Straftat wie bei einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG (vgl. Röcker, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, § 25 Rn. 44) vorliegen, also eine Straftat, die zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität angehört, den Rechtsfrieden empfindlich stört und geeignet ist, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2019, a.a.O., Rn. 21 sowie VG Trier, a.a.O., Rn. 25).

    Im konkreten Fall kann für diese Beurteilung je auf die Tatausführung, das verletzte Rechtsgut, die Schwere des eingetretenen Schadens sowie die von dem Straftatbestand vorgesehene Strafandrohung abgestellt werden (vgl. VG Berlin, Urteil vom 17. Januar 2019, a.a.O. unter Verweis auf Ziff. 25.3.8.2.1 AufenthG-VV; VG München, Beschluss vom 2. September 2019 - VG M 22 S 19.32826 -, juris Rn. 21).

  • OVG Bremen, 24.11.2020 - 1 LB 351/20

    Afghanistan: Berufung abgewiesen; Abschiebungsverbot wegen fehlender Möglichkeit

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Bei dieser Erkenntnislage und angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingung in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie, mit deren Besserung alsbald nicht zu rechnen ist, geht die Kammer derzeit auch für alleinstehende und leistungsfähige erwachsene Männer davon aus, dass die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK regelmäßig erfüllt sind, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember, a.a.O., Rn. 105 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2020 - OVG 13 A 11421/19 -, juris Rn. 136; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020 - OVG 1 LB 351/20 -, juris Rn. 28; an der bisherigen Rechtsprechung festhaltend Bayerischer VGH, Urteil vom 26. Oktober 2020 - VGH 13a B 20.31087 -, juris Rn. 42 ff.).

    Hingegen sind - vor dem Hintergrund, dass die Existenz eines Netzwerks gerade für Rückkehrer aus dem westlichen Ausland eine noch größere Rolle als schon vor Ausbruch der Pandemie spielt - eine besondere Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit oder fachliche Qualifikation des Betroffenen in der Regel keine Umstände, die für sich allein bewirken, dass er im Fall einer Abschiebung nach Afghanistan in der Lage wäre, dort aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zumindest am Rande des Existenzminimums nachhaltig zu sichern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2020, a.a.O.; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2020, a.a.O., Rn. 136; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020, a.a.O., Rn. 52 ff.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 13 A 11421/19

    Keine Rückkehrgefährdung von jungen männlichen afghanischen Staatsangehörigen

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Bei dieser Erkenntnislage und angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingung in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie, mit deren Besserung alsbald nicht zu rechnen ist, geht die Kammer derzeit auch für alleinstehende und leistungsfähige erwachsene Männer davon aus, dass die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK regelmäßig erfüllt sind, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember, a.a.O., Rn. 105 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2020 - OVG 13 A 11421/19 -, juris Rn. 136; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020 - OVG 1 LB 351/20 -, juris Rn. 28; an der bisherigen Rechtsprechung festhaltend Bayerischer VGH, Urteil vom 26. Oktober 2020 - VGH 13a B 20.31087 -, juris Rn. 42 ff.).

    Hingegen sind - vor dem Hintergrund, dass die Existenz eines Netzwerks gerade für Rückkehrer aus dem westlichen Ausland eine noch größere Rolle als schon vor Ausbruch der Pandemie spielt - eine besondere Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit oder fachliche Qualifikation des Betroffenen in der Regel keine Umstände, die für sich allein bewirken, dass er im Fall einer Abschiebung nach Afghanistan in der Lage wäre, dort aus eigener Kraft seinen Lebensunterhalt zumindest am Rande des Existenzminimums nachhaltig zu sichern (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2020, a.a.O.; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2020, a.a.O., Rn. 136; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020, a.a.O., Rn. 52 ff.).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Die Abschiebung eines Ausländers ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) insbesondere dann mit Art. 3 EMRK unvereinbar, wenn stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass der Betroffene im Fall seiner Abschiebung der ernsthaften Gefahr ("real risk") der Todesstrafe, der Folter oder der unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt wäre(vgl. hierzu EGMR, Urteile vom 23. März 2016, , EGMR Nr. 43611/11, hudoc Rn. 110 m.w.N. und vom 28. Juni 2011, , EGMR Nr. 8319/07 u.a., hudoc Rn. 212).

    Sie kann aber ausnahmsweise auch aus der allgemeinen Sicherheits- oder humanitären Lage im Herkunftsland folgen, wobei dies nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht kommt, in denen humanitäre Gründe einer Aufenthaltsbeendigung "zwingend" entgegenstehen (vgl. EGMR, Urteil vom 29. Januar 2013, , EGMR Nr. 60367/10, hudoc Rn. 75, und Urteil vom 28. Juni 2011, a.a.O., Rn. 218, 278: "in very exceptional cases" bzw. "in the most extreme cases"; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2013 - BVerwG 10 C 15/12 -, juris Rn. 22 ff.).

  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Dies ist im Sinne einer widerlegbaren tatsächlichen Vermutung zu verstehen (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5/09 -, juris Rn. 23).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer solchen Behandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5/09 -, juris Rn. 22), d.h. die für eine derartige Behandlung sprechenden Umstände müssen ein größeres Gewicht haben als die dagegen sprechenden Tatsachen.

  • KAGH, 28.10.2019 - K 12/19
    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Unter dem 4. März 2020 verurteilte das Amtsgericht Berlin-Tiergarten den nach mehrfachem Absehen von Strafverfolgung als Intensivtäter geführten Kläger - inzwischen rechtskräftig - zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen, wegen Körperverletzung in zwei Fällen, wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Beleidigung, wegen Diebstahls in zwei Fällen sowie wegen sexueller Belästigung in zwei Fällen (AG 433 Ls 12/19).

    In diesem einen Fall war es nur dem Zufall zu verdanken, dass der Geschädigte nicht sehr schwer, möglicherweise sogar lebensgefährlich oder gar tödlich verletzt worden ist (s. das strafgerichtlichen Urteil des AG Berlin-Tiergarten vom 4. März 2020 - AG 433 Ls 12/19 -, UA S. 10).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Obwohl § 60 Abs. 7 AufenthG grundsätzlich nur einzelfallbezogene, individuell bestimmte Gefährdungssituationen erfasst, wird die Sperrwirkung des Satzes 6 durchbrochen, wenn dies zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke erforderlich ist (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2008 - BVerwG 10 C 43/07 -, juris Rn. 32 m.w.N. sowie vom 8. September 2011 - BVerwG 10 C 14/10 -, juris Rn. 11 und 20).
  • VGH Bayern, 26.10.2020 - 13a B 20.31087

    Kein Anspruch auf Feststellung eines nationalen Abschiebungsverbots bezogen auf

    Auszug aus VG Berlin, 27.08.2021 - 20 K 515.17
    Bei dieser Erkenntnislage und angesichts der gravierenden Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingung in Afghanistan infolge der COVID-19-Pandemie, mit deren Besserung alsbald nicht zu rechnen ist, geht die Kammer derzeit auch für alleinstehende und leistungsfähige erwachsene Männer davon aus, dass die hohen Anforderungen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK regelmäßig erfüllt sind, wenn zur Überzeugung des Gerichts feststeht, dass in seiner Person keine besonderen begünstigenden Umstände vorliegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember, a.a.O., Rn. 105 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30. November 2020 - OVG 13 A 11421/19 -, juris Rn. 136; OVG Bremen, Urteil vom 24. November 2020 - OVG 1 LB 351/20 -, juris Rn. 28; an der bisherigen Rechtsprechung festhaltend Bayerischer VGH, Urteil vom 26. Oktober 2020 - VGH 13a B 20.31087 -, juris Rn. 42 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

  • EuGH, 10.06.2021 - C-901/19

    Wird bei den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten subsidiärer Schutz

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • EuGH, 13.09.2018 - C-369/17

    Eine Person kann nicht von der Gewährung subsidiären Schutzes ausgeschlossen

  • EGMR, 23.03.2016 - 43611/11

    F.G. v. SWEDEN

  • BVerwG, 16.02.2010 - 10 C 7.09

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; funktionaler Zusammenhang;

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • EGMR, 29.01.2013 - 60367/10

    S.H.H. v. THE UNITED KINGDOM

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2017 - 11 S 1555/16

    Verbrauch des Ausweisungsinteresse; Serienstraftaten; Wiederholungsprognose bei

  • VGH Bayern, 12.04.2021 - 10 B 19.1716

    Anforderungen an die Wiederholungsgefahr bei der Ausweisung eines im Bundesgebiet

  • VG Trier, 16.01.2020 - 10 K 1424/19

    Ausschluss von der Gewährung des subsidiären Schutzes wegen eines besonders

  • VG München, 01.12.2016 - M 4 K 16.31646

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • VG München, 02.09.2019 - M 22 S 19.32826

    Gesamtfreiheitsstrafe, Schutzstatus, Aussetzungsinteresse, aufschiebende Wirkung,

  • VG Braunschweig, 25.08.2023 - 1 A 320/21

    Asyl; Freiheitsstrafe; Körperverletzung; Sexuelle Nötigung; Sexueller Missbrauch;

    Eine schwere Straftat kann insbesondere angenommen werden, wenn ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse nach § 54 Abs. 1 AufenthG vorliegt (vgl. VG Berlin, Urt. v. 27.8.2021 - 20 K 515/17 A -, juris; VG Augsburg, Urt. v. 20.5.2020 - Au 4 K 20.30222 -, juris; VG Trier, Urt. v. 16.1.2020 - 10 K 1424/19.TR -, juris; VG München, Beschl. v. 2.9.2019 - M 22 S 19.32826 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht