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   VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13.DA   

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https://dejure.org/2015,741
VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13.DA (https://dejure.org/2015,741)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15.01.2015 - 1 K 1841/13.DA (https://dejure.org/2015,741)
VG Darmstadt, Entscheidung vom 15. Januar 2015 - 1 K 1841/13.DA (https://dejure.org/2015,741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 7 Abs 2 EGRL 88/2003, § 291 S 1 BGB, § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 289 BGB
    Isolierte Geltendmachung von Prozesszinsen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Isolierte Geltendmachung von Prozesszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 10.12

    Urlaubsanspruch; Urlaubsabgeltungsanspruch; Krankheit; Dienstunfähigkeit;

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    In Ansehung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 (2 C 10.12) hatte das beklagte Land mit Schriftsatz vom 14.05.2013 nach einem entsprechenden richterlichen Hinweis erklärt, dem Kläger einen Abgeltungsanspruch im Umfang von insgesamt 21 Urlaubstagen zuerkennen und ihn entsprechend klaglos stellen zu wollen.

    Auch ist die Geldforderung, also die erstrebte finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommener Urlaubstage, hinreichend bestimmt, denn der Umfang des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs aus Art. 7 Abs. 2 EGRL 88/2003 kann in Ansehung der ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (C - 337/10) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 (2 C 10/12) rechnerisch zweifelsfrei ermittelt werden (im Ergebnis ebenso VG Berlin, Urteil vom 14.11.2013 - 5 K 358.12 - VG Würzburg, Urteil vom 11.03.2014 - W 1 K 13.1254 - VG München, Urteil vom 25.03.2014 - M 5 K 12.1710 - siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014 - 1 A 177/14 -, alle abgedruckt bei juris).

  • EuGH, 03.05.2012 - C-337/10

    Bei Eintritt in den Ruhestand hat ein Beamter Anspruch auf eine finanzielle

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (C - 337/10) war das Verfahren wieder aufgerufen und unter dem Aktenzeichen 1 K 652/12.DA fortgesetzt worden.

    Auch ist die Geldforderung, also die erstrebte finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommener Urlaubstage, hinreichend bestimmt, denn der Umfang des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs aus Art. 7 Abs. 2 EGRL 88/2003 kann in Ansehung der ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (C - 337/10) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 (2 C 10/12) rechnerisch zweifelsfrei ermittelt werden (im Ergebnis ebenso VG Berlin, Urteil vom 14.11.2013 - 5 K 358.12 - VG Würzburg, Urteil vom 11.03.2014 - W 1 K 13.1254 - VG München, Urteil vom 25.03.2014 - M 5 K 12.1710 - siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014 - 1 A 177/14 -, alle abgedruckt bei juris).

  • BGH, 28.05.1991 - IX ZR 181/90

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei Verzögerungsauftrag; Ausschluß von

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Der Kläger des früheren Verfahrens ist deshalb nicht gehindert, erneut eine entsprechende Klage - unter Wahrung etwaiger Fristerfordernisse - zu erheben (im Ergebnis ebenso BGH, Urteil vom 28.05.1991 - IX ZR 181/90 - siehe auch OVG Berlin, Urteil vom 05.09.1986 - OVG 2 A 1.85 -, jeweils abgedruckt bei juris; Neumann in: Sodann / Ziekow, Nomos - Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Randnummer 90 zu § 161; Clausing in: Schoch / Schneider / Bier, VwGO, Kommentar, Randnummer 18 zu § 161; a.A. - allerdings ohne weitere Begründung - Kopp / Schenke, VwGO, Kommentar, Randnummer 19 zu § 161) ), denn die Wirkung übereinstimmender Erledigungserklärungen ist begrenzt auf die Beendigung des konkreten Rechtsstreits.
  • BVerwG, 27.02.2014 - 5 C 1.13

    Entschädigung; angemessene -; Entschädigungsbegehren; -anspruch; -antrag;

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Grundsätzlich verhält es sich so, dass Prozesszinsen in entsprechender Anwendung der §§ 291 Satz 1, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB dann zu zahlen sind, wenn das einschlägige Fachrecht keine abweichende Regelung trifft und die Geldforderung eindeutig bestimmt ist (so BVerwG, Urteil vom 27.02.2014 - 5 C 1/13 D - siehe in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 24.09.1987 - 2 C 27/84 -, jeweils abgedruckt bei juris).
  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 27.84

    Beamtenrecht - Ruhestand - Anfechtung - Prozesszinsen

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Grundsätzlich verhält es sich so, dass Prozesszinsen in entsprechender Anwendung der §§ 291 Satz 1, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB dann zu zahlen sind, wenn das einschlägige Fachrecht keine abweichende Regelung trifft und die Geldforderung eindeutig bestimmt ist (so BVerwG, Urteil vom 27.02.2014 - 5 C 1/13 D - siehe in diesem Zusammenhang auch Urteil vom 24.09.1987 - 2 C 27/84 -, jeweils abgedruckt bei juris).
  • VG München, 25.03.2014 - M 5 K 12.1710

    Zur Dienstunfähigkeit führende Erkrankung

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Auch ist die Geldforderung, also die erstrebte finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommener Urlaubstage, hinreichend bestimmt, denn der Umfang des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs aus Art. 7 Abs. 2 EGRL 88/2003 kann in Ansehung der ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (C - 337/10) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 (2 C 10/12) rechnerisch zweifelsfrei ermittelt werden (im Ergebnis ebenso VG Berlin, Urteil vom 14.11.2013 - 5 K 358.12 - VG Würzburg, Urteil vom 11.03.2014 - W 1 K 13.1254 - VG München, Urteil vom 25.03.2014 - M 5 K 12.1710 - siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014 - 1 A 177/14 -, alle abgedruckt bei juris).
  • OVG Berlin, 05.09.1986 - 2 A 1.85
    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Der Kläger des früheren Verfahrens ist deshalb nicht gehindert, erneut eine entsprechende Klage - unter Wahrung etwaiger Fristerfordernisse - zu erheben (im Ergebnis ebenso BGH, Urteil vom 28.05.1991 - IX ZR 181/90 - siehe auch OVG Berlin, Urteil vom 05.09.1986 - OVG 2 A 1.85 -, jeweils abgedruckt bei juris; Neumann in: Sodann / Ziekow, Nomos - Kommentar zur Verwaltungsgerichtsordnung, Randnummer 90 zu § 161; Clausing in: Schoch / Schneider / Bier, VwGO, Kommentar, Randnummer 18 zu § 161; a.A. - allerdings ohne weitere Begründung - Kopp / Schenke, VwGO, Kommentar, Randnummer 19 zu § 161) ), denn die Wirkung übereinstimmender Erledigungserklärungen ist begrenzt auf die Beendigung des konkreten Rechtsstreits.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2014 - 1 A 177/14

    Anspruch eines in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten auf

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Auch ist die Geldforderung, also die erstrebte finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommener Urlaubstage, hinreichend bestimmt, denn der Umfang des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs aus Art. 7 Abs. 2 EGRL 88/2003 kann in Ansehung der ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (C - 337/10) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 (2 C 10/12) rechnerisch zweifelsfrei ermittelt werden (im Ergebnis ebenso VG Berlin, Urteil vom 14.11.2013 - 5 K 358.12 - VG Würzburg, Urteil vom 11.03.2014 - W 1 K 13.1254 - VG München, Urteil vom 25.03.2014 - M 5 K 12.1710 - siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014 - 1 A 177/14 -, alle abgedruckt bei juris).
  • VG Würzburg, 11.03.2014 - W 1 K 13.1254

    Urlaubsabgeltung; Mindesturlaub; angesparter Urlaub; Verfallsfrist;

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Auch ist die Geldforderung, also die erstrebte finanzielle Abgeltung krankheitsbedingt nicht genommener Urlaubstage, hinreichend bestimmt, denn der Umfang des unionsrechtlichen Urlaubsabgeltungsanspruchs aus Art. 7 Abs. 2 EGRL 88/2003 kann in Ansehung der ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes vom 03.05.2012 (C - 337/10) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2013 (2 C 10/12) rechnerisch zweifelsfrei ermittelt werden (im Ergebnis ebenso VG Berlin, Urteil vom 14.11.2013 - 5 K 358.12 - VG Würzburg, Urteil vom 11.03.2014 - W 1 K 13.1254 - VG München, Urteil vom 25.03.2014 - M 5 K 12.1710 - siehe auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.03.2014 - 1 A 177/14 -, alle abgedruckt bei juris).
  • VG Stade, 14.01.2008 - 6 A 2854/05

    Verzinsung eines durch verwaltungsgerichtliche Entscheidung rechtskräftig

    Auszug aus VG Darmstadt, 15.01.2015 - 1 K 1841/13
    Vielmehr kann ein derartiger Zinsanspruch selbständig mit einer nach Abschluss des Streits um die Hauptforderung erhobenen Klage geltend gemacht werden, vorausgesetzt, die zu verzinsende Geldforderung ist - wie vorliegend - rechtshängig gewesen (vgl. hierzu VG Stade, Urteil vom 14.01.2008 - 6 A 2854/05 -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen, abgedruckt bei juris).
  • VG Berlin, 14.11.2013 - 5 K 358.12

    Abgeltung für krankheitsbedingt nicht genommenen Erholungsurlaub

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