Rechtsprechung
VG Freiburg, 15.11.2017 - 1 K 3188/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 80 Abs 1 VwVG BW, § 14 Abs 1 RVG, § 80 Abs 3 VwVG BW
Durchsetzung eines Bescheidungsurteils; Kostenlast- und Kostenfestsetzungsentscheidung; Antragserfordernis bei Kostenfestesetzung im Vorverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LVwVfG § 80; RVG § 14 Abs. 1; VwGO § 172
Abhilfe; Bescheidungsurteil; Kostenentscheidung; Kostenfestsetzung; Kostenlastentscheidung; Kostengrundentscheidung; Rahmengebühr; Vollstreckung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.03.1986 - 4 B 44.86
Widerspruchsverfahren - Kostenerstattung - Rechtsanwalt
Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2017 - 1 K 3188/17
Innerhalb dieses Rahmens hat die Behörde gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 LVwVfG keine Befugnis, zu einer anderen Bestimmung zu gelangen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.03.1986 - 4 B 44/86 - NJW 1986, 2128 zur damaligen Rechtslage). - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 1042/02
Vollstreckung eines Bescheidungsurteils - Zufahrt zu Wohngrundstück
Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2017 - 1 K 3188/17
Einem Bescheidungsurteil kommt eine Behörde nur dann nicht nach, wenn sie gar keine Neubescheidung eines Antrags vornimmt oder wenn sie sich mit einer Neubescheidung - anders als hier - gänzlich außerhalb der Rechtsauffassung des Gerichts bewegt, wie sie in den Entscheidungsgründen des verwaltungsgerichtlichen Urteils niedergelegt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.07.2002 - 5 S 1042/02 - VBlBW 2003, 162). - VG Meiningen, 16.02.2016 - 2 V 399/15
Androhung eines Zwangsgeldes gegen eine Behörde wegen unzureichender Umsetzung …
Auszug aus VG Freiburg, 15.11.2017 - 1 K 3188/17
Die Frage, ob eine Behördenentscheidung, die die Bindungswirkung eines Bescheidungsurteils beachtet, aus anderen Gründen rechtswidrig ist, muss einem erneuten Erkenntnisverfahren vorbehalten bleiben (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 16.02.2016 - 2 V 399/15 Me - juris).
- VG Düsseldorf, 06.09.2018 - 3 M 123/18
Luftreinhalteplan Düsseldorf: Dieselfahrverbot kann nicht im …
vgl. nur Verwaltungsgericht Freiburg/Br., Urteil vom 15. November 2017 - 1 K 3188/17 -, juris Ls. 1 und 2 sowie Rn. 26 m. w. N.; Pietzner/Möller in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Kommentar, Stand der 33. Erg.lfg.vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Juli 2002 - 5 S 1042/02 -, juris Rn. 10 und (dem folgend) Verwaltungsgericht Freiburg/Br., Urteil vom 15. November 2017 - 1 K 3188/17 -, juris Rn. 26.
- VG Freiburg, 16.05.2023 - 1 K 1037/22
Festsetzung der Kosten für ein Vorverfahren
Mit Urteil vom 15.11.2017 - 1 K 3188/17 - gab das Gericht der Klage teilweise statt.Die Akten der Beklagten (ein Heft) sowie die Gerichtsakten der Verfahren1 K 1097/14, 1 K 358/17 und 1 K 3188/17 liegen dem Gericht vor und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung und der Entscheidung.
Auszugehen ist davon, dass § 80 Abs. 1 LVwVfG und § 80 Abs. 3 LVwVfG das Verfahren regeln, das zur Erstattung der Aufwendungen im Vorverfahren führt (vgl. hierzu und zum folgenden VG Freiburg, Urteil vom 15.11.2017 - 1 K 3188/17 - juris).
a) Vorab ist darauf zu hinzuweisen, dass schon die im Urteil des Gerichts vom 15.11.2017 - 1 K 3188/17 - (juris) dargestellten Gesichtspunkte dafür sprechen, dass es Sache des Erstattungsberechtigten ist, einen entsprechenden bescheidungsfähigen Antrag zu stellen.
- VG Freiburg, 04.01.2018 - 5 K 1202/15
Erstattung von Kosten des Verwaltungs- und Widerspruchsverfahrens
In diesem Fall wäre die Deutsche Post AG gemäß § 72 VwGO von Amts wegen verpflichtet gewesen, bereits im Abhilfebescheid vom 28.01.2015, der begrifflich falsch als Widerspruchsbescheid bezeichnet ist, sowohl eine Kostengrundentscheidung im Sinne von § 80 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zugunsten des Klägers als auch eine Entscheidung gemäß § 80 Abs. 2 VwVfG darüber zu treffen, ob die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren notwendig war (… vgl. BVerwG, Urt. v. 20.05.1987, a.a.O.;… Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 80 Rn. 7 und 37, m.w.N.; siehe auch VG Freiburg, Urt. v. 15.11.2017 - 1 K 3188/17 -, juris, m.w.N. ).