Rechtsprechung
   VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22 HAL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,10709
VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22 HAL (https://dejure.org/2022,10709)
VG Halle, Entscheidung vom 26.04.2022 - 1 B 223/22 HAL (https://dejure.org/2022,10709)
VG Halle, Entscheidung vom 26. April 2022 - 1 B 223/22 HAL (https://dejure.org/2022,10709)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,10709) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verbot von T-Shirts mit dominantem "Z"-Symbol auf einer Demonstration

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 04.06.2021 - 10 CS 21.1590

    Erfolglose Beschwerde in einem versammlungsrechtlichen Verfahren (Änderung der

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).

    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfG, Beschluss vom 21. November 2020 - 1 BvQ 135/20 - juris; Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Ein bloßer Verdacht oder Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 223, 341/81 - BVerfGE 69, 315; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 - juris).

    Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versammlungsfreiheit darf die Behörde insbesondere bei dem Erlass von Auflagen insoweit keine zu geringen Anforderungen an die Gefahrenprognose stellen, zumal ihr bei irriger Einschätzung die Möglichkeit einer späteren Auflösung der Versammlung nach § 13 Abs. 4 VersG LSA verbleibt (vgl. zu allem VG Halle, Beschlüsse vom 30. Juni 2020 - 5 B 313/20 HAL und vom 28. September 2018 - 3 B 422/18 HAL mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 233/81 und 341/81 - BVerfGE 69, 315, 342 ff).

  • BVerfG, 30.08.2020 - 1 BvQ 94/20

    Eilantrag gegen das Verbot einer Dauermahnwache in Berlin abgelehnt

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    In ihrer idealtypischen Ausformung sind Demonstrationen die gemeinsame körperliche Sichtbarmachung von Überzeugungen, bei der die Teilnehmer in der Gemeinschaft mit anderen eine Vergewisserung dieser Überzeugungen erfahren und andererseits nach außen - schon durch die bloße Anwesenheit, die Art des Auftretens und die Wahl des Ortes - im eigentlichen Sinne des Wortes Stellung nehmen und ihren Standpunkt bezeugen (BVerfG, Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).

    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfG, Beschluss vom 21. November 2020 - 1 BvQ 135/20 - juris; Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).

  • BVerfG, 05.12.2020 - 1 BvQ 145/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Untersagung einer Versammlung mit ca. 20.000

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Denn das Grundrecht der Versammlungsfreiheit schützt, wie bereits oben erwähnt, grundsätzlich auch die Art und Weise der Kundgabe einer Meinung und damit die freie Wahl der Kundgabemittel (vgl. zu allem auch: BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2020 - 1 BvQ 145/20 - juris).

    Es bestehen keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass bei Durchführung der angemeldeten Versammlung ohne Beachtung der angefochtenen Auflagen eine Verletzung von überragend wichtigen Rechtsgütern wie das Leben und die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) der 21 angemeldeten Versammlungsteilnehmer selbst oder außenstehender Dritter zu besorgen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2020 - 1 BvQ 145/20, a. a. O.).

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Rechtsgüterkollisionen ist im Rahmen versammlungsrechtlicher Verfügungen durch Auflagen oder Modifikationen der Durchführung der Versammlung Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2001 - 1 BvR 1190/90 - juris).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Der Begriff der "unmittelbaren Gefährdung" der öffentlichen Sicherheit in § 13 Abs. 1 VersG LSA stellt besondere Anforderungen an die zeitliche Nähe des Schadenseintritts und damit auch strengere Anforderungen an den Wahrscheinlichkeitsgrad in dem Sinne, dass ein zum Eingriff berechtigender Sachverhalt (erst) vorliegt, wenn der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit, d. h. "fast mit Gewissheit" zu erwarten ist (vgl. zur früher entsprechenden Regelung des § 15 Abs. 1 VersG: BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2008 - 6 C 21.07 - juris).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Ein bloßer Verdacht oder Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Mai 1985 - 1 BvR 223, 341/81 - BVerfGE 69, 315; Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 2793/04 - juris).
  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Damit die Bürger selbst entscheiden können, wann, wo und unter welchen Modalitäten sie ihr Anliegen am wirksamsten zur Geltung bringen können, gewährleistet Art. 8 Abs. 1 GG nicht nur die Freiheit, an einer öffentlichen Versammlung teilzunehmen oder ihr fern zu bleiben, sondern umfasst zugleich ein Selbstbestimmungsrecht über die Durchführung der Versammlung als Aufzug, die Auswahl des Ortes und die Bestimmung der sonstigen Modalitäten der Versammlung (BVerfG, Beschluss vom 12. Dezember 2012 - 1 BvR 2794/10 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).
  • BVerfG, 21.11.2020 - 1 BvQ 135/20

    Erfolgloser Eilantrag betreffend die Untersagungsverfügung bezüglich einer

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sind nur zum Schutz gleichgewichtiger anderer Rechtsgüter unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfG, Beschluss vom 21. November 2020 - 1 BvQ 135/20 - juris; Beschluss vom 30. August 2020 - 1 BvQ 94/20 - juris; BayVGH, Beschluss vom 4. Juni 2021 - 10 CS 21.1590 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.09.2022 - 3 M 69/22

    Fahrtenbuchauflage - Bestreiten des Erhalts von Anhörungsbögen zur

    Auszug aus VG Halle, 26.04.2022 - 1 B 223/22
    Dem hier gefundenen Ergebnis steht der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 21. April 2022 (Az.: 3 M 69/22) nicht entgegen, weil das Oberverwaltungsgericht von offenen Erfolgsaussichten des dortigen Eilverfahrens ausgegangen war und eine vom Verfahrensausgang unabhängige Folgenabwägung zu Lasten des Antragstellers vorgenommen hatte.
  • VG Halle, 28.09.2018 - 3 B 422/18

    Versammlung in Köthen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht