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   VG Hamburg, 04.10.2023 - 5 K 3996/23   

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VG Hamburg, 04.10.2023 - 5 K 3996/23 (https://dejure.org/2023,27677)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04.10.2023 - 5 K 3996/23 (https://dejure.org/2023,27677)
VG Hamburg, Entscheidung vom 04. Oktober 2023 - 5 K 3996/23 (https://dejure.org/2023,27677)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hamburg

    § 40 Abs 1 S 1 VwGO, § 13 GVG
    Rechtsweg bei Streit über Ausgestaltung von Rechtsbeziehungen hinsichtlich eines bereits eröffneten Kontos bei einer Sparkasse

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2016 - 1 S 1386/16

    Eröffnung eines Girokontos; politische Partei; Bank; Sparkasse; Rechtsweg

    Auszug aus VG Hamburg, 04.10.2023 - 5 K 3996/23
    Zwar liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dann vor, wenn eine politische Partei gegen eine Sparkasse einen auf § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG gestützten Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos geltend macht und das "Ob" der Kontoeröffnung Streitgegenstand ist (VGH Mannheim, Beschl. v. 7.11.2016, 1 S 1386/16, juris Rn. 4 und 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.4.2002, 1 So 35/02, juris Rn. 4).

    Darüber, ob die Klägerin und Antragstellerin als Rechtssubjekt existent ist und wer sie etwaig wirksam vertritt, muss nachrangig zu der nach dem Gesetz vom Gericht vorab zu treffenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs entschieden werden (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 7.11.2016, 1 S 1386/16, juris Rn. 8).

  • OVG Hamburg, 21.12.2011 - 5 So 111/11

    Rechtsweg bei Ansprüchen nach dem Informationsfreiheitsrecht

    Auszug aus VG Hamburg, 04.10.2023 - 5 K 3996/23
    Die Abgrenzung der Rechtswege ist von der Sache her zu treffen; Ausgangspunkt für die Prüfung muss die Frage sein, welcher Art das Klagebegehren nach dem zugrundeliegenden Sachverhalt ist; maßgebend ist dabei die Rechtsnatur des erhobenen Anspruchs, wie sie sich aus dem tatsächlichen Vorbringen der klagenden Partei ergibt (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2011, 5 So 111/11, juris Rn. 8).
  • OVG Hamburg, 02.08.2017 - 4 Bs 124/17

    Unterlassene Verweisung an das zuständige Gericht

    Auszug aus VG Hamburg, 04.10.2023 - 5 K 3996/23
    Die Vorschrift findet auch im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes Anwendung (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 2.8.2017, 4 Bs 124/17, juris Rn. 15).
  • OVG Hamburg, 18.04.2002 - 1 So 35/02
    Auszug aus VG Hamburg, 04.10.2023 - 5 K 3996/23
    Zwar liegt eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit dann vor, wenn eine politische Partei gegen eine Sparkasse einen auf § 5 Abs. 1 Satz 1 PartG gestützten Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos geltend macht und das "Ob" der Kontoeröffnung Streitgegenstand ist (VGH Mannheim, Beschl. v. 7.11.2016, 1 S 1386/16, juris Rn. 4 und 7; OVG Hamburg, Beschl. v. 18.4.2002, 1 So 35/02, juris Rn. 4).
  • VG Hamburg, 15.01.2024 - 5 K 4395/23

    Sozialrechtsweg für Streitigkeit des Leistungserbringers mit der Kassenärztlichen

    Dies richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (GmS-OGB, Beschl. v. 10.4.1986, GmS-OGB 1/85, juris Rn. 10 m. w. N., BGHZ 97, 312; BVerwG, Beschl. v. 27.1.2005, 2 B 94.04, juris Rn. 10; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.11.2011, 5 So 111/11, juris Rn. 8;VG Hamburg, Beschl. v. 4.10.2023, 5 K 3996/23, juris Rn. 15).
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