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   VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21   

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VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21 (https://dejure.org/2021,34181)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23.08.2021 - 17 E 2904/21 (https://dejure.org/2021,34181)
VG Hamburg, Entscheidung vom 23. August 2021 - 17 E 2904/21 (https://dejure.org/2021,34181)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Pressemitteilung)

    Eilantrag der AfD gegen bestimmte Aussagen im Verfassungsschutzbericht 2020 erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eilantrag der AfD gegen bestimmte Aussagen im Verfassungsschutzbericht 2020 erfolgreich - AfD hat Anspruch auf Pressemitteilung durch die Hansestadt Hamburg

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    Dieses gewährleistet das Selbstbestimmungsrecht über die eigene Außendarstellung sowie, damit verbunden, den Schutz des sozialen Geltungsanspruchs, der sogenannten "äußeren Ehre" als des Ansehens in den Augen anderer (BVerwG, Urt. v. 21.5.2008, 6 C 13/07, juris, Rn. 16).

    Voraussetzung für eine solche Berichterstattung ist jedoch, dass die Tatsachenbehauptungen, auf die die Berichterstattung gestützt ist, der Wahrheit entsprechen; eine überwiegende Wahrscheinlichkeit oder gar eine bloße Glaubhaftmachung genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 21.5.2008, 6 C 13/07, juris, Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2018 - 5 A 1698/15

    Erlaubnis der Berichterstattung in dem Verfassungsschutzbericht bei Vorliegen von

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    Mit Blick auf die Aufgabe des Verfassungsschutzberichts, über Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung zu informieren, ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn sich die Behörde auch auf Auswertungen von Verlautbarungen und Aktivitäten vor Beginn des Berichtszeitraums stützt (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7.8.2018, 5 A 1698/15, juris, Rn. 75).

    Bei der Anknüpfung an vor Beginn des Berichtzeitraums liegende Anhaltspunkte ist allerdings zu beachten, dass deren Aussagewert umso geringer sein wird, je weiter diese in der Vergangenheit liegen (OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7.8.2018, 5 A 1698/15, juris, Rn. 77).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.06.2021 - 1 N 96.20

    Verfassungsschutzberichte des Bundes (2016-2019); Identitären Bewegung

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    Die Identitäre Bewegung wird vom Bundesamt für Verfassungsschutz seit 2019 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.6.2021, OVG 1 N 96/20, juris).
  • BVerwG, 26.06.2013 - 6 C 4.12

    Verfassungsschutzbericht des Bundes; Bürgerbewegung pro Köln; Verdachtsfall;

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    der Hauptsache zu löschen und nicht erneut zu verbreiten, die (mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmende) Rechtsverletzung hinsichtlich ihrer in der Vergangenheit bereits eingetretenen Folgen noch nicht vollständig beseitigt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.6.2013, 6 C 4/12, juris Rn. 26), hat die Antragstellerin zu 2) zudem einen Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin in einer Pressemitteilung mitteilt, dass ihr die weitere Verbreitung dieser Angabe gerichtlich einstweilen untersagt worden ist.
  • BVerfG, 31.03.2003 - 2 BvR 1779/02

    Zur Frage der Vorwegnahme der Hauptsache im Fall eines Eilantrags gem § 114

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    Eine - nur in Ausnahmefällen zulässige - Vorwegnahme der Hauptsache liegt nur dann vor, wenn die begehrte vorläufige Entscheidung faktisch einer endgültigen gleichkäme (vgl. hierzu und zum Folgenden BVerfG, Beschl. v. 31.3.2003, 2 BvR 1779/02, juris, Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2017 - 4 B 786/17

    Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Presse bzw. der Öffentlichkeit

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    Dabei kann in aller Regel davon ausgegangen werden, dass die öffentliche Hand angesichts ihrer verfassungsrechtlichen Bindung an Recht und Gesetz (Art. 20 Abs. 3 GG) verwaltungsgerichtliche Entscheidungen beachtet und es einer Vollstreckung nur ausnahmsweise bedürfen wird (vgl. hierzu und zum Folgenden OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.10.2017, 4 B 786/17, juris, Rn. 47).
  • VGH Hessen, 03.03.2021 - 7 B 190/21

    Beschwerde der AfD wegen Verfassungsschutzbericht 2019 erfolgreich

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    Er verpflichtet zur Herstellung des früheren Zustands und setzt voraus, dass durch einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht ein rechtswidriger Zustand geschaffen wurde, der fortdauert (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 3.3.2021, 7 B 190/21, juris, Rn. 22).
  • OVG Hamburg, 14.04.2021 - 5 Bs 67/21

    Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske im Freien für Spaziergänger und Jogger

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    Dabei dient das einstweilige Rechtsschutzverfahren nach § 123 VwGO grundsätzlich nur der vorläufigen Regelung eines Rechtsverhältnisses; einem Antragsteller soll regelmäßig nicht bereits das gewährt werden, was er nur in einem Hauptsacheverfahren erreichen kann (hierzu und zum Folgenden: OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2021, 5 Bs 67/21, juris, Rn. 13).
  • VG Ansbach, 17.12.2019 - AN 4 E 19.02363

    Verdachtsberichterstattung über Amtswalter

    Auszug aus VG Hamburg, 23.08.2021 - 17 E 2904/21
    Soweit die Antragstellerin zu 2) (darüberhinausgehend) die Verpflichtung der Antragsgegnerin begehrt, durch Pressemitteilung bekanntzugeben, dass die streitgegenständliche Angabe rechtswidrig ist, steht dem das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache entgegen; würde die Antragsgegnerin antragsgemäß im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die begehrte Richtigstellung vorzunehmen, würde sich die Hauptsache insoweit wegen Zweckerreichung erledigen (vgl. VG Ansbach, Beschl. v. 17.12.2019, An 4 E 19.02363, juris, Rn. 20).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 207/20

    AfD: Einstufung des sog. Flügels

    Gemessen daran hält das Gericht mit Blick auf die gesetzliche Einschätzung des erforderlichen Einwirkens auf Behörden im öffentlich-rechtlichen Bereich in § 172 VwGO die Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000 EUR zur Wahrung wirkungsvollen Rechtsschutzes für angemessen und ausreichend, vgl. auch VG Hamburg Beschluss vom 23. August 2021 - 17 E 2904/21, BeckRS 2021, 23667 Rn. 44.
  • VG München, 17.04.2023 - M 30 E 22.4913

    AfD - Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Beobachtung durch das Bayerische

    (gg) Zwar macht das BayVSG keine Vorgaben, wie aktuell Erkenntnisse sein müssen, damit Maßnahmen des Verfassungsschutzes auf sie gestützt werden können, jedoch ist der zeitliche Aspekt bei der Bewertung und Gewichtung der Anhaltspunkte zu berücksichtigen, wobei davon auszugehen ist, dass der Aussagewert umso geringer sein dürfte, je weiter Anhaltspunkte in der Vergangenheit liegen (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2020 - 10 CE 19.2517 - juris Rn. 28; VG Hamburg, B.v. 23.8.2021 - 17 E 2904/21 - beck online Rn. 35).
  • VG Berlin, 02.02.2024 - 1 L 340.23

    Verfassungsschutzschutzbericht des Bundes: Vorerst keine Änderungen von Passagen

    Anders als in dem von der Antragstellerin zitierten Beschluss des VG Hamburg vom 23. August 2021 (17 E 2904/21, BeckRS 2021, 23667) steht hier nicht die Frage der Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen in früheren Jahren im Raum, sondern die grundlegende politische Haltung von Vertretern des ehemaligen Flügels, die damit für einen Teil der Antragstellerin stehen.
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 325/21

    Verfassungsschutz und AfD: Mitgliederzahl des sog. Flügels

    Gemessen daran hält das Gericht mit Blick auf die gesetzliche Einschätzung des erforderlichen Einwirkens auf Behörden im öffentlich-rechtlichen Bereich in § 172 VwGO die Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu EUR 10.000 zur Wahrung wirkungsvollen Rechtsschutzes für angemessen und ausreichend, vgl. auch VG Hamburg Beschluss vom 23. August 2021 - 17 E 2904/21, BeckRS 2021, 23667 Rn. 44.
  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1166/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Beobachtung und deren

    Die gegenüber der Antragstellerin begangene Rechtsverletzung wird durch die bloße Löschung hinsichtlich ihrer - in der Vergangenheit bereits eingetretenen Folgen - nicht vollständig beseitigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.11.2021 - OVG 1 S 121/21 -, juris, Rn. 13 bis 15; VG Hamburg Beschl. v. 23.08.2021 - 17 E 2904/21, BeckRS 2021, 23667, beck-online).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2021 - 1 S 121.21

    Alternative für Deutschland (AfD) - Flügel-Anhänger - Verfassungsschutzbericht

    Die Rechtsprechung sieht in Hauptsacheverfahren regelmäßig ein Recht auf Richtigstellung im nächsten Verfassungsschutzbericht vor (vgl. z.B. OVG Münster, Urteil vom 7. August 2018 - 5 A 1698/15 - juris Rn. 145; BVerwG, Urteil vom 26. Juni 2013 - BVerwG 6 C 4.12 - juris Rn. 26; VG Berlin, Urteil vom 12. November 2020 - 1 K 606.17 - juris Rn. 51) und hat in einstweiligen Rechtsschutzverfahren, insbesondere mit Blick auf nahe bevorstehende Wahlen, auch eine Pflicht der Verfassungsschutzbehörde angenommen, kurzfristig eine entsprechende Pressemitteilung herauszugeben (vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 23. August 2021 - 17 E 2904/21 - BeckRS 2021, 23667, Rn. 43; VGH Kassel, Beschluss vom 3. März 2021 - 7 B 190/21 - juris Rn. 32).
  • VG Wiesbaden, 14.11.2023 - 6 L 1174/22

    Eilantrag des hessischen Landesverbandes der AfD gegen Bekanntmachung ihres

    Die gegenüber der Antragstellerin begangene Rechtsverletzung wird durch die bloße Löschung hinsichtlich ihrer - in der Vergangenheit bereits eingetretenen Folgen - nicht vollständig beseitigt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15.11.2021 - OVG 1 S 121/21 -, juris, Rn. 13 bis 15; VG Hamburg Beschl. v. 23.08.2021 - 17 E 2904/21, BeckRS 2021, 23667, beck-online).
  • VG Hamburg, 27.06.2023 - 17 K 5081/20

    Zur Einordnung des Islamischen Zentrums Hamburg e.V. (IZH) als Organisation des

    Denn für die Verbreitung unwahrer grundrechtsrelevanter Behauptungen gibt es regelmäßig keinen Grund, der den mit der Berichterstattung einhergehenden Grundrechtseingriff rechtfertigen könnte (BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998, 1 BvR 1531/96, Juris Rn. 52; speziell zu Verfassungsschutzberichten: BVerwG, Urt. v. 21.5.2008, 6 C 13/07, Juris Rn. 22; VGH Mannheim, Urt. v. 24.11.2006, 1 S 2321/05, Juris Rn. 26; OVG Bremen, Beschl. v. 23.1.2018, 1 B 238/17, Juris Rn. 13; VG Hamburg, Beschl. v. 23.8.2023, 17 E 2904/21, n.v.).
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