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   VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17   

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VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17 (https://dejure.org/2018,25625)
VG Hannover, Entscheidung vom 09.07.2018 - 6 A 5325/17 (https://dejure.org/2018,25625)
VG Hannover, Entscheidung vom 09. Juli 2018 - 6 A 5325/17 (https://dejure.org/2018,25625)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Eine "begründete Furcht" vor Verfolgung liegt vor, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 -, BVerwGE 146, 67, Rn. 19).

    Dem Kläger zu 1. kommt bei der Beurteilung der Frage, ob ihm (weiterhin) mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsgefahren im Irak drohen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 7.11 - juris Rn. 12) die Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU (sog. Qualifikationsrichtlinie) zugute.

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Die Kläger haben einen Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, was nach § 34 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AsylG der Bezeichnung des Staates Irak in der Abschiebungsandrohung entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8/07 - BVerwGE 129, 251).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Dem Kläger zu 1. kommt bei der Beurteilung der Frage, ob ihm (weiterhin) mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit Verfolgungsgefahren im Irak drohen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23.12 - juris Rn. 32; Urteil vom 01.03.2012 - 10 C 7.11 - juris Rn. 12) die Beweiserleichterung nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EU (sog. Qualifikationsrichtlinie) zugute.
  • OVG Niedersachsen, 28.07.2014 - 9 LB 2/13

    Feststellung eines Abschiebungsverbots gegenüber einem afghanischen

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Bei der Beurteilung der Frage, ob stichhaltige Gründe gegen die Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung sprechen, sind insbesondere die Schwere der drohenden Rechtsgutverletzungen und das Ausmaß der drohenden Gefahr zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 19; Nds. OVG, Urteil vom 28.07.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 30).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 2 LB 91/17

    Beantragung der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft durch einen syrischen

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Dabei entspricht die zunächst zum nationalen Recht entwickelte Rechtsdogmatik zur Frage der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" auch dem neueren europäischen Recht (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 29).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Dabei entspricht die zunächst zum nationalen Recht entwickelte Rechtsdogmatik zur Frage der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit" auch dem neueren europäischen Recht (BVerwG, Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, BVerwGE 140, 22; Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2017 - 2 LB 91/17, BeckRS 2017, 118678, Rn. 29).
  • BVerwG, 05.05.2009 - 10 C 21.08

    Beweiserleichterung; Beweislastumkehr; Familienflüchtlingsschutz;

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Der unanfechtbaren Anerkennung des Stammberechtigten, die nach § 26 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 AsylG für die Gewährung von Familienflüchtlingsschutz erforderlich ist, steht dabei die rechtskräftige gerichtliche Verpflichtung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Anerkennung des Stammberechtigten gleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.2009 - 10 C 21/08, NVwZ 2009, S. 1308).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Bei der Beurteilung der Frage, ob stichhaltige Gründe gegen die Wiederholung einer gleichartigen Verfolgung sprechen, sind insbesondere die Schwere der drohenden Rechtsgutverletzungen und das Ausmaß der drohenden Gefahr zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.04.2009 - 10 C 11.08 - juris Rn. 19; Nds. OVG, Urteil vom 28.07.2014 - 9 LB 2/13 - juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Der Nachweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie liegt der Gedanke zugrunde, dass es einem vor seiner Ausreise unmittelbar von Verfolgung bedrohten Ausländer nicht zuzumuten ist, das Risiko einer Verfolgungswiederholung zu tragen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1873/12 - juris Rn. 26; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2017 - 15a K 5929/16.A - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Hannover, 09.07.2018 - 6 A 5325/17
    Zu begutachten ist hierbei die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden in seinen Heimatstaat (BVerwG, Urteil vom 06.03.1990 - 9 C 14.89 -, juris).
  • VG Freiburg, 12.12.2017 - A 6 K 5424/17

    Asyl Türkei; Schutz für Lehrer an einer Gülen-Schule

  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2017 - 15a K 5929/16

    Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung, Vorverfolgung, inländische Fluchtalternative

  • VG Hannover, 09.05.2018 - 6 A 6953/16

    Dohuk; Faidah; Ninawa; Umstrittene Gebiete; Vorverfolgung bejaht; Yeziden;

  • VG Hannover, 07.08.2019 - 6 A 1240/17

    Ausländische Streitkräfte; Ausländische Unternehmen; bestimmte soziale Gruppe;

    Zwar stellen Mitarbeiter ausländischer Streitkräfte oder (Sicherheits-) Unternehmen im Irak eine bestimmte soziale Gruppe im Sinne des § 3 b Abs. 1 Nr. 4 AsylG dar (grundlegend: VG Hannover, Urteil vom 21.3.2018 - 6 A 6714/16, juris Rn. 58 ff.; VG Hannover, Urteil vom 2.7.2018 - 6 A 7926/16, juris LS, Rn. 32 ff.; Urteil vom 9.7.2018 - 6 A 5325/17, juris LS).
  • VG Hannover, 10.07.2019 - 6 A 2610/17

    Ausreise; Irak; religiöse Verfolgung; Sippenhaft; Sunnit; sunnitische Araber;

    All diese Handlungen knüpften nach Aussage des Klägers, der sich auf Informationen seiner männlichen Verwandten berief, an ihre sunnitische Konfession an, wobei die (schiitischen) Verfolger auf den Vaters des Klägers auch deshalb aufmerksam wurden, weil er als Jurist irakische Sicherheitskräfte ausgebildet und in dieser Funktion auch mit Angehörigen ausländischer Streitkräfte zusammengearbeitet hatte (siehe zu der insofern bestehenden Gefährdungslage ausführlich: VG Hannover, Urteil vom 21.3.2018 - 6 A 6714/16, juris LS, Urteil vom 2.7.2018 - 6 A 7926/16, LS; Urteil vom 9.7.2018 - 6 A 5325/17, juris LS, Rn. 31).
  • VG Hannover, 03.12.2019 - 6 A 3202/17

    Erbil; Gericht; inländische Fluchtalternative; Irak; Kurdische Autonomieregion;

    Schließlich belegen die dem Einzelrichter vorliegenden Erkenntnismittel, dass Anhänger des IS in den Jahren 2014 und 2015 in der Provinz Erbil militärisch aktiv waren (siehe zum Folgenden: VG Hannover, Urteil vom 09.07.2018 - 6 A 5325/17, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 17.03.2021 - A 17 K 6323/18

    Irak: Klage abgewiesen; Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung wegen

    westlichen bzw. internationalen (Sicherheits-) Unternehmen einen nicht mehr veränderbaren Hintergrund darstellt und die irakische Gesellschaft (ehemalige) Mitarbeiter dieser Unternehmen als gesellschaftlichen Fremdkörper bzw. als Kollaborateure betrachtet (hierzu ausführlich VG Hannover, Urteil vom 09.07.2018 - 6 A 5325/17 - , juris Leitsatz und Rn. 38); dass gerade in Bagdad viele Entführungen auf das Konto krimineller Gruppen bzw. im Sinne von "War­ lords" agierender Milizen zurückgehen, die oft über Stammesverbindungen eng mit der Politik verwoben sind und ggf. wichtige offizielle Positionen im irakischen Sicherheitsapparat (z.B. der Polizei) bekleiden, also in der Lage sind, kriminelles und ideologisches Handeln zu kombinieren (VG Hannover, Urteil vom 10.10.2019 - 6 A 4392/17 - , juris Rn. 36), steht der Einordnung als Verfolgung im Sinne des § 3 AsylG nicht entgegen, da im Irak eine "trennscharfe" Differen­ zierung zwischen in reiner Bereicherungsabsicht vorgenommenen Straftaten ei­ nerseits und konfessionell oder politisch motivierten Verfolgungshandlungen an­ dererseits vielfach nur schwer vorzunehmen ist.
  • VG Hannover, 02.02.2022 - 6 A 3924/17

    Irak: Flüchtlingseigenschaft wegen Bedrohung durch schiitische Miliz, aufgrund

    Im Falle des Klägers stehen zur Überzeugung des Gerichts fest, dass er die Voraussetzungen einer Verfolgung wegen der Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe, hier der Mitarbeiter ausländischer Streitkräfte oder (Sicherheits-) Unternehmen im Irak erfüllt (vgl. zur Frage der Gruppenverfolgung ausführlich Urt. der Kammer v. 21.3.2018 - 6 A 6714/16, juris Rn. 58 ff.; 2.7.2018 - 6 A 7926/16, juris LS, Rn. 32 ff.; 9.7.2018 - 6 A 5325/17, juris LS).
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