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   VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12   

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VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12 (https://dejure.org/2013,21683)
VG Hannover, Entscheidung vom 11.07.2013 - 6 A 3106/12 (https://dejure.org/2013,21683)
VG Hannover, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 6 A 3106/12 (https://dejure.org/2013,21683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs 1 DSG ND; § 31 Abs 1 DSG ND; § 61 Abs 3 Nr 1 SchulG ND; § 61 Abs 3 Nr 2 SchulG ND; § 69a Abs 1 UrhG; § 69c Nr 1 UrhG; § 97 Abs 1 UrhG; § 113 Abs 1 S 4 VwGO
    Download; Schulinternet; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ordnungsmaßnahme; Fortsetzungsfeststellungsklage; Internet; Schule; Benutzung Internet; Schüler; Schulanschluss Internet; Schulnetz; Spieledownload

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZUM 2013, 989
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    Aus diesem Grund kann ein Rehabilitationsinteresse nur dann zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO führen, wenn der vor Klageerhebung erledigte Verwaltungsakt nicht nur allgemein, sondern weitreichend in die Grundrechte des Betroffenen eingegriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1999 - BVerwG 1 C 12.97 -, NVwZ 1999 S. 991; Beschluss vom 30.04.1999 - BVerwG 1 B 36.99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6; Urt. der Kammer vom 19.07.2011 - 6 A 4944/10 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de; jeweils m.w.N.), was beispielsweise für die Fälle eines Eingriffs des Staates in die Privatsphäre eines Betroffenen angenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1997 - BVerwG 1 C 2.95 -, NJW 1997 S. 2534 ff.).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    Aus diesem Grund kann ein Rehabilitationsinteresse nur dann zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO führen, wenn der vor Klageerhebung erledigte Verwaltungsakt nicht nur allgemein, sondern weitreichend in die Grundrechte des Betroffenen eingegriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1999 - BVerwG 1 C 12.97 -, NVwZ 1999 S. 991; Beschluss vom 30.04.1999 - BVerwG 1 B 36.99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6; Urt. der Kammer vom 19.07.2011 - 6 A 4944/10 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de; jeweils m.w.N.), was beispielsweise für die Fälle eines Eingriffs des Staates in die Privatsphäre eines Betroffenen angenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1997 - BVerwG 1 C 2.95 -, NJW 1997 S. 2534 ff.).
  • BVerwG, 30.04.1999 - 1 B 36.99

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Das

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    Aus diesem Grund kann ein Rehabilitationsinteresse nur dann zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO führen, wenn der vor Klageerhebung erledigte Verwaltungsakt nicht nur allgemein, sondern weitreichend in die Grundrechte des Betroffenen eingegriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1999 - BVerwG 1 C 12.97 -, NVwZ 1999 S. 991; Beschluss vom 30.04.1999 - BVerwG 1 B 36.99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6; Urt. der Kammer vom 19.07.2011 - 6 A 4944/10 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de; jeweils m.w.N.), was beispielsweise für die Fälle eines Eingriffs des Staates in die Privatsphäre eines Betroffenen angenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1997 - BVerwG 1 C 2.95 -, NJW 1997 S. 2534 ff.).
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist daher nur zulässig, wenn ein Urteil des Verwaltungsgerichts trotz eingetretener Erledigung des Klageanspruchs die Stellung des Klägers in rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Hinsicht noch konkret verbessern könnte, wenn der Kläger also mit dem angestrebten Urteil "in der Sache" noch etwas anfangen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.10.1989 - 7 B 108/89 -, NVwZ 1990 S. 360, 361 m.w.N.).
  • VG Hannover, 19.07.2011 - 6 A 4944/10

    Verdeckter Alkoholtestkauf zur Einhaltung der Vorschriften des JuSchG

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    Aus diesem Grund kann ein Rehabilitationsinteresse nur dann zur Zulässigkeit der Fortsetzungsfeststellungsklage in entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO führen, wenn der vor Klageerhebung erledigte Verwaltungsakt nicht nur allgemein, sondern weitreichend in die Grundrechte des Betroffenen eingegriffen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1999 - BVerwG 1 C 12.97 -, NVwZ 1999 S. 991; Beschluss vom 30.04.1999 - BVerwG 1 B 36.99 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 6; Urt. der Kammer vom 19.07.2011 - 6 A 4944/10 -, http://www.dbovg.niedersachsen.de; jeweils m.w.N.), was beispielsweise für die Fälle eines Eingriffs des Staates in die Privatsphäre eines Betroffenen angenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.04.1997 - BVerwG 1 C 2.95 -, NJW 1997 S. 2534 ff.).
  • VG Hannover, 08.07.2004 - 6 A 386/04

    Antrag; Berichtigung; Berichtigungsanspruch; Bildungsauftrag; Daten; Datenschutz;

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    Auch die Bestätigung dieser in Bezug auf die Datenerhebung und -speicherung im Schulnetzwerk unzutreffenden Rechtsauffassung (vgl. §§ 31 Abs. 1 NSchG, 10 Abs. 1 Satz 1 NDSG; Urteil der Kammer vom 08.07.2004 - 6 A 386/04 -, NdsVBl. 2005 S. 27 f.; Juris) ist nicht Gegenstand der Fortsetzungsfeststellungsklage.
  • VG Hannover, 15.03.2007 - 6 A 8697/06

    Bewegungsenergie; Bundeskriminalamt; Feststellungsbescheid; Geschoss; grobe

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    Demzufolge hat das Verwaltungsgericht in seiner Rechtsprechung ein rechtlich geschütztes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit erledigter Ordnungsmaßnahmen nur dann angenommen, wenn es sich dabei um Maßnahmen der in § 61 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 des Niedersächsischen Schulgesetzes in seiner bis zum 31. Juli 2011 geltenden Fassung (i.d.F. vom 03.03.1998, Nds. GVBl. S. 137) - NSchG a.F. - genannten Art gehandelt hat, also um die Überweisung an eine andere Schule, der Ausschluss vom Unterricht oder dessen Androhung sowie die Verweisung von allen Schulen oder deren Androhung (vgl. Urt. vom 15.03.2007 - 6 A 8697/06 - juris Langtext).
  • VG Hannover, 21.12.2011 - 6 A 3975/10

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Ordnungsmaßnahme;

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    35 Das Verwaltungsgericht hat zum rechtlich geschützten Interesse an der nachträglichen Feststellung einer sachlich erledigten Überweisung in die Parallelklasse in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 6 A 3975/10 - (JURIS Langtext) folgendes grundsätzlich ausgeführt:.
  • VG Hannover, 23.04.2003 - 6 A 5808/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag; Fortsetzungsfeststellungsklage; Nichtversetzung;

    Auszug aus VG Hannover, 11.07.2013 - 6 A 3106/12
    Diese lassen sich nicht mit weitreichenden Eingriffen in Grundrechte von Schülerinnen und Schülern sowie ihrer Erziehungsberechtigten gleichsetzen, wie dieses beispielweise bei einer Nichtversetzung der Fall wäre (vgl. VG Hannover, Urt. vom 23.04.2003 - 6 A 5808/02 - juris Langtext, m.w.N.), und begründen daher für sich genommen kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse.
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