Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 14.12.2020 - 2 K 4926/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,52810
VG Karlsruhe, 14.12.2020 - 2 K 4926/19 (https://dejure.org/2020,52810)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.12.2020 - 2 K 4926/19 (https://dejure.org/2020,52810)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. Dezember 2020 - 2 K 4926/19 (https://dejure.org/2020,52810)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,52810) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Berechnung der Erfahrungsstufe nach Dienstherrenwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versetzung; Dienstherrnwechsel; Stufenaufstieg; Einstiegsbesoldungsgruppe; Typisierung; Härtefall; Angestelltenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.10.2018 - 2 BvL 2/17

    Absenkung der Eingangsbesoldung in Baden-Württemberg verfassungswidrig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2020 - 2 K 4926/19
    In Verbindung mit dem Alimentationsprinzip folgt aus Art. 3 Abs. 1 GG ferner, dass für gleiche und vergleichbare Ämter derselben Laufbahn im Hinblick auf die vom Träger des öffentlichen Amtes geforderte gleiche Tätigkeit, gleiche Leistung, gleiche Verantwortung und gleiche Arbeitslast auch gleiche Besoldung gewährt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.10.2018 - 2 BvL 2/17 -, BVerfGE 149, 382 ff. = juris Rn. 17 m.w.N.).

    Solche Unebenheiten, Friktionen und Mängel müssen in Kauf genommen werden, solange sich für die Regelung ein plausibler und sachlich vertretbarer Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.10.2018 - 2 BvL 2/17 -, BVerfGE 149, 382 ff. = juris Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 4 S 1930/14

    Dienstherrenwechsel; Verhinderung von Besoldungseinbußen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2020 - 2 K 4926/19
    Eine besondere Unbilligkeit der Berechnung des Erfahrungsstufenaufstieges ergibt sich daraus nicht (vgl. zum ohnehin reduzierten Bestandsschutz bei freiwilligem Dienstherrnwechsel auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.04.2016 - 4 S 1930/14 -, NVwZ-RR 2017, 55 = juris Rn. 36).
  • VG Berlin, 01.03.2012 - 7 K 307.11

    Wechsel eines Beamten in anderes Bundesland bei niedrigerem Gehalt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2020 - 2 K 4926/19
    Das Beamtenverhältnis des Klägers wurde vielmehr gemäß § 15 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG mit dem Land Baden-Württemberg als neuem Dienstherrn fortgesetzt (vgl. zum Verhältnis von Versetzung und zugleich erforderlicher Ernennung in einem anderen Amt: VG Berlin, Urt. v. 01.03.2012 - VG 7 K 307.11 -, BeckRS 2012, 49163).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.2018 - 4 S 1462/17

    Besoldung von Beamten - Neufestsetzung des Beginns des Aufstiegs in den

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2020 - 2 K 4926/19
    Die Festsetzung der Erfahrungsstufen und ihre Berechnung bildet die dauerhafte und verlässliche Grundlage für die Höhe der Besoldung, sodass maßgeblich auf die Gesetzeslage zu dem Zeitpunkt abzustellen ist, an dem die erste Ernennung des Beamten wirksam wird und sein Anspruch auf Dienstbezüge erstmals entstanden ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.07.2018 - 4 S 1462/17 -, juris Rn. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2019 - 4 S 1238/17

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten vor Eintritt in das Beamtenverhältnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2020 - 2 K 4926/19
    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.02.2019 - 4 S 1238/17 -, IÖD 2019, 89 = juris Rn. 40).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 143/19

    Einbeziehung von Freiwilligendiensten in Waisengeldregelungen der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.12.2020 - 2 K 4926/19
    Deshalb kommt die Erweiterung des Anwendungsbereichs besoldungsrechtlicher Normen im Wege der Analogie allenfalls in Betracht, wenn der erkennbare Wille des Gesetzgebers in den gesetzlichen Vorschriften nur unvollkommen Ausdruck gefunden hat, wie etwa im Falle eines Redaktionsversehens (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 19.11.2019 - 4 S 143/19 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht