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   VG München, 02.05.2023 - M 4 K 23.411   

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https://dejure.org/2023,12529
VG München, 02.05.2023 - M 4 K 23.411 (https://dejure.org/2023,12529)
VG München, Entscheidung vom 02.05.2023 - M 4 K 23.411 (https://dejure.org/2023,12529)
VG München, Entscheidung vom 02. Mai 2023 - M 4 K 23.411 (https://dejure.org/2023,12529)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 36 Abs. 2
    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • rewis.io

    AufenthG, Familiennachzug zur volljährigen, im Schichtdienst als Krankenschwester berufstätigen Tochter zur Betreuung des Enkelkinds im Grundschulalter (verneint).

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Hessen, 16.02.2021 - 3 B 1049/20

    Rechtliches Abschiebungshindernis und Zumutbarkeit der Durchführung eines

    Auszug aus VG München, 02.05.2023 - M 4 K 23.411
    Bei der Anwendung der Definition der außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 AufenthG ist der Einfluss von Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK auf das deutsche Ausländerrecht zu beachten (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 - juris Rn. 8; VGH Kassel, B.v. 16.2.2021 - 3 B 1049/20 - juris Rn. 39).

    Handelt es sich bei diesem Mitglied der Familiengemeinschaft um ein Kind, so ist maßgeblich auf die Sicht des Kindes abzustellen (VGH Hessen, B.v. 16.2.2021 - 3 B 1049/20 - juris Rn. 39 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus VG München, 02.05.2023 - M 4 K 23.411
    Bei der Anwendung der Definition der außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 AufenthG ist der Einfluss von Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK auf das deutsche Ausländerrecht zu beachten (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 - juris Rn. 8; VGH Kassel, B.v. 16.2.2021 - 3 B 1049/20 - juris Rn. 39).
  • BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in

    Auszug aus VG München, 02.05.2023 - M 4 K 23.411
    Bei der Anwendung der Definition der außergewöhnlichen Härte im Sinne des § 36 Abs. 2 AufenthG ist der Einfluss von Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 8 EMRK auf das deutsche Ausländerrecht zu beachten (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2016 - 2 BvR 748/13 - juris Rn. 13; BVerwG, B.v. 25.6.1997 - 1 B 236.96 - juris Rn. 8; VGH Kassel, B.v. 16.2.2021 - 3 B 1049/20 - juris Rn. 39).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.2021 - 11 S 42/20

    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnisse zum Familiennachzug; pflegebedürftige

    Auszug aus VG München, 02.05.2023 - M 4 K 23.411
    Diese Würdigung hat in Auseinandersetzung mit dem migrationspolitischen Anliegen des Gesetzgebers zu erfolgen, das in der Ausgestaltung des § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG als enge Härtefallregelung zum Ausdruck kommt, sowie mit den verfassungs- und konventionsrechtlichen Gewährleistungen, die - abhängig von den konkreten des jeweiligen Einzelfalls - mit sehr unterschiedlichem Gewicht zum Tragen kommen können (VGH Mannheim, B.v. 17.8.2021 - 11 S 42/20 - juris Rn. 37).
  • VG Schleswig, 13.04.2011 - 9 A 138/10

    Familiennachzug der Mutter zur im Inland lebenden erwachsenen Tochter zwecks

    Auszug aus VG München, 02.05.2023 - M 4 K 23.411
    Es ist auch grundsätzlich davon auszugehen, dass es die familiäre Verbundenheit zwischen Eltern und ihren volljährigen Kindern nicht von Verfassungswegen gebietet, einen Familiennachzug zu ermöglichen (vgl. VG Schleswig, U.v. 13.4.2011 - 9 A 138/10 - juris OS 1 und Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2017 - 11 N 148.16

    Wiederkehr nach Ausweisung aufgrund besonderer Härte

    Auszug aus VG München, 02.05.2023 - M 4 K 23.411
    Der Nachweis dafür, ein eigenständiges Leben nicht führen zu können und auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen zu sein, obliegt dem Antragsteller (OVG Bln-Bbg, B.v. 10.3.2017 - OVG 11 N 148.16 - juris Rn. 6).
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