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VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BayPVG Art. 72, Art. 76 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 3; BeamtStG § 10 S. 1, § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, § 39; GG Art. 33 Abs. 2; BayLlbG Art. 12 Abs. 1 S. 1
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund gesundheitlicher Mängel und mangelnder fachlicher Bewährung - rewis.io
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund gesundheitlicher Mängel und mangelnder fachlicher Bewährung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
- VGH Bayern, 20.09.2017 - 3 CS 17.1583
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 30.11.2009 - 3 CS 09.1773
Beamtenrecht
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Formale Grundlage für die Feststellung der fachlichen Bewährung ist in erster Linie die Probezeitbeurteilung (BayVGH, B.v. 30.11.2009 - 3 CS 09.1773 - juris Rn. 41;… vgl. Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, Stand: Februar 2017, § 23 BeamtStG Rn. 146).Insoweit kann auf den ausführlichen Widerspruchsbescheid vom ... Dezember 2016 verwiesen werden (vgl. BayVGH, B.v. 30.11.2009 - 3 CS 09.1773 - juris Rn. 41).
- BVerwG, 18.07.2001 - 2 A 5.00
Beamter auf Probe, Entlassung eines - wegen mangelnder gesundheitlicher Eignung; …
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - ZBR 2002, 184). - BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59
Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Eine Entlassung wegen mangelnder Bewährung ist sachlich bereits dann gerechtfertigt, wenn sich während der Probezeit Zweifel an der charakterlichen oder fachlichen Eignung des Beamten ergeben (BVerwG, U.v. 29.9.1960 - II C 79.59 - BVerwGE 11, 139/140).
- VGH Bayern, 31.07.2015 - 3 ZB 12.1613
Beamtenrecht, Probebeamtenverhältnis, Beamtenverhältnis, Entlassung, Eignung, …
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Auf ihrer Grundlage ist festzustellen, ob ein Bewerber, dessen Leistungsfähigkeit (z.B. wegen eines chronischen Leidens) gemindert ist, den Anforderungen gewachsen ist, die die Ämter einer Laufbahn für die Dienstausübung stellen (…vgl. BVerwG, U.v. 25.7.2013 - 2 C-12/11 - juris Rn. 12; vgl. zum Ganzen auch: BayVGH, B.v. 31.7.2015 - 3 ZB 12.1613 - juris Rn. 8 ff.). - VGH Bayern, 15.01.2014 - 3 ZB 13.1074
Wiedereinsetzung nach Ablehnung der Prozesskostenhilfe; Antrag auf Zulassung der …
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Welche Anforderungen an die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn zu stellen sind, bestimmt der Dienstherr (vgl. BayVGH, B.v. 15.1.2014 - 3 ZB 13.1074 - juris Rn.14). - VGH Bayern, 16.12.2015 - 3 CS 15.2220
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Angesichts der schriftlich in den Akten dokumentierten wiederholten unsachlichen Äußerungen gegenüber Schülerinnen wie auch einer Kollegin spricht alles dafür, dass sich die Probebeamtin auch in charakterlicher Hinsicht nicht bewährt hat (vgl. BayVGH, B.v. 16.12.2015 - 3 CS 15.2220 - juris Rn. 34 - zum Polizeidienst). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.2014 - 1 A 1013/12
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe Gesundheitliche Eignung …
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Geeignet ist nach Art. 33 Abs. 2 GG nur derjenige, der dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist und für die angestrebte Laufbahn uneingeschränkt verwendungsfähig ist (vgl. OVG NRW, U.v. 28.11.2014 - 1 A 1013/12 - juris Rn. 23). - VGH Bayern, 09.01.2017 - 3 CE 16.2126
Fehlende gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf …
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Die fehlende Feststellung der gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers für das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum vorgesehenen Einstellungszeitpunkt fällt in die Sphäre des Bewerbers (BayVGH, B.v. 9.1.2017 - 3 CE 16.2126 - juris Rn. 4). - VG München, 10.07.2019 - M 5 K 17.1047
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe mangels gesundheitlicher Eignung
Auszug aus VG München, 07.08.2017 - M 5 S 17.1049
Die Antragstellerin erhob gegen den Bescheid vom 14. Februar 2017 am 13. März 2017 Klage (M 5 K 17.1047), über die noch nicht entschieden ist.
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.03.2019 - LVG 3/19
Urteilsverfassungsbeschwerde
Danach bedarf es insbesondere keiner den gesamten Probezeitraum umfassenden Beurteilung, auch wenn die Probezeitbeurteilung zunächst eine formale Grundlage für die Feststellung der fachlichen Bewährung darstellt (vgl. VG München, Beschl. v. 07.08.2017 - M 5 S 17.1049, Rn. 49). - VG München, 10.07.2019 - M 5 K 17.1047
Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe mangels gesundheitlicher Eignung
Ein Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Bescheids vom 14. Februar 2017 wurde mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 7. August 2017 abgelehnt (M 5 S 17.1049). - VG München, 22.01.2019 - M 5 K 17.5405
Rechtmäßigkeit der Entlassung aus einem Anpassungslehrgang
Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden fachlichen Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG München, B.v. 7.8.2017 - M 5 S 17.1049 - juris Rn. 36; BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - ZBR 2002, 184). - VG München, 26.02.2018 - M 5 S 17.5393
Defizite bei der deutschen Sprache - Lehreranerkennung
Diese Entscheidung ist gerichtlich nur daraufhin überprüfbar, ob der Begriff der mangelnden fachlichen Bewährung und die gesetzlichen Grenzen des Beurteilungsspielraums verkannt worden sind, ob der Beurteilung ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde liegt und ob allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt worden sind (VG München, B.v. 7.8.2017 - M 5 S 17.1049 - juris Rn. 36; BVerwG, U.v. 18.7.2001 - 2 A 5/00 - ZBR 2002, 184).