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VG München, 13.02.2017 - M 26 K 16.1605 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
RBStV § 2 Abs. 1, § 10; VwVfG § 42, § 47 Abs. 2 S. 1; VwGO § 113 Abs. 1 S. 1; BGB § 133, § 157
Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung - rewis.io
Rundfunkbeitrag für Nebenwohnung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 02.07.2004 - 1 B 02.1006
Verwaltungsverfahrensrecht: Widerruf eines durch Abhilfebescheid aufgehobenen …
Auszug aus VG München, 13.02.2017 - M 26 K 16.1605
Dies hat den Grund darin, dass die Umdeutung Bestandteil der Rechtsfindung ist (BayVGH, U.v. 2.7.2004 - 1 B 02.1006 - NVwZ-RR 2005, 787 (791), wozu unter anderem auch das Widerspruchsverfahren dient. - VG München, 11.07.2016 - M 6 K 15.5114
Kein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Rundfunkbeiträge
Auszug aus VG München, 13.02.2017 - M 26 K 16.1605
Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Sach- und Rechtslage bei einer gegen einen Festsetzungsbescheid gerichteten Anfechtungsklage ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids bzw. dessen Zustellung (VG München, U.v. 11.7.2016 - M 6 K 15.5114 -, juris Rn 39).
- VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16
Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung …
Zu beachten ist dabei insbesondere, dass lediglich die Begründung des Bescheides in Form des angefügten Kontoauszugs fehlerhaft war (vgl. zur Einordnung des Kontoauszugs als Begründung: VG München, U. v. 12.2.2017 - M 26 K 16.1605 -, juris, Rn. 30).Eine nachträgliche Umschreibung der Begründung ist bei gebundenen Entscheidungen einer Behörde, wie hier vorliegend, ohne weiteres möglich (vgl. zum ganzen VG München, U. v. 12.2.2017 - M 26 K 16.1605 -, juris, Rn. 30).