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   VG München, 13.02.2017 - M 26 K 16.1605   

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https://dejure.org/2017,4522
VG München, 13.02.2017 - M 26 K 16.1605 (https://dejure.org/2017,4522)
VG München, Entscheidung vom 13.02.2017 - M 26 K 16.1605 (https://dejure.org/2017,4522)
VG München, Entscheidung vom 13. Februar 2017 - M 26 K 16.1605 (https://dejure.org/2017,4522)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 02.07.2004 - 1 B 02.1006

    Verwaltungsverfahrensrecht: Widerruf eines durch Abhilfebescheid aufgehobenen

    Auszug aus VG München, 13.02.2017 - M 26 K 16.1605
    Dies hat den Grund darin, dass die Umdeutung Bestandteil der Rechtsfindung ist (BayVGH, U.v. 2.7.2004 - 1 B 02.1006 - NVwZ-RR 2005, 787 (791), wozu unter anderem auch das Widerspruchsverfahren dient.
  • VG München, 11.07.2016 - M 6 K 15.5114

    Kein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Rundfunkbeiträge

    Auszug aus VG München, 13.02.2017 - M 26 K 16.1605
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung des Sach- und Rechtslage bei einer gegen einen Festsetzungsbescheid gerichteten Anfechtungsklage ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier also der Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids bzw. dessen Zustellung (VG München, U.v. 11.7.2016 - M 6 K 15.5114 -, juris Rn 39).
  • VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16

    Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung

    Zu beachten ist dabei insbesondere, dass lediglich die Begründung des Bescheides in Form des angefügten Kontoauszugs fehlerhaft war (vgl. zur Einordnung des Kontoauszugs als Begründung: VG München, U. v. 12.2.2017 - M 26 K 16.1605 -, juris, Rn. 30).

    Eine nachträgliche Umschreibung der Begründung ist bei gebundenen Entscheidungen einer Behörde, wie hier vorliegend, ohne weiteres möglich (vgl. zum ganzen VG München, U. v. 12.2.2017 - M 26 K 16.1605 -, juris, Rn. 30).

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