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VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
WaffG § 19 Abs. 2; WaffG § 19 Abs. 1; WaffG § 8; WaffG § 4 Abs. 1 Nr. 4; WaffG § 49 Abs. 1 Nr. 1
(Wieder-)Erteilung eines Waffenscheins, Strafrichter im Ruhestand, Kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Wohnsitz in Österreich - rewis.io
(Wieder-)Erteilung eines Waffenscheins, Strafrichter im Ruhestand, Kein gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland, Wohnsitz in Österreich
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- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2018 - 1 S 2342/17
Waffenschein für Juwelier
Auszug aus VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708
Begründet ein Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, dass er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (stRspr, vgl. z.B. VGH BW, U.v. 9.10.2018 - 1 S 2342/17 - juris Rn. 21 u.a. mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.6.1975 - I C 25.73 - juris Rn. 20 ff.).Wenn eine gefährdete Person eine Schusswaffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums, der eigenen Wohnung oder Geschäftsräume führen will, gilt daher im Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit des Führens von Schusswaffen im öffentlichen Bereich ein besonders strenger Maßstab bei der Prüfung dieses Bedürfnisses (vgl. VGH BW, U.v. 9.10.2018 - 1 S 2342/17 - juris Rn. 23 m.w.N. sowie mit Verweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 7.12.2001, BT-Drs. 14/7758, S. 66).
Wegen der stets vorzunehmenden Würdigung der gesamten Umstände des einzelnen Falls ist jedoch mit der Zugehörigkeit des Antragstellers zu einer solchen Personengruppe allein das erforderliche Bedürfnis noch nicht ohne weiteres nachgewiesen (vgl. VGH BW, U.v. 9.10.2018 - 1 S 2342/17 - juris Rn. 26 m.w.N.).
- BVerwG, 24.06.1975 - I C 25.73
Taxifahrer - Bedürfnisprüfung im Waffenrecht - Materielle Beweislast - …
Auszug aus VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708
Begründet ein Antragsteller ein Bedürfnis für den Erwerb einer Schusswaffe und/oder die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über sie damit, dass er sich mit der Waffe vor Angriffen auf bestimmte Rechtsgüter schützen wolle, bedarf es einer Interessenabwägung zwischen dem persönlichen Interesse des Antragstellers an der Verbesserung seiner Sicherheit durch den Besitz einer Schusswaffe und dem öffentlichen Interesse daran, dass möglichst wenige Waffen "ins Volk" kommen (stRspr, vgl. z.B. VGH BW, U.v. 9.10.2018 - 1 S 2342/17 - juris Rn. 21 u.a. mit Verweis auf BVerwG, U.v. 24.6.1975 - I C 25.73 - juris Rn. 20 ff.).Die Bedürfnisprüfung dient dem Ziel, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.1975, a.a.O. zu § 30 Abs. 1 Nr. 3 WaffG 1972 und unter Hinweis u.a. auf BT-Drs. VI/2678).
- VGH Bayern, 21.09.2020 - 21 B 17.641
Klage eines Sprengmeisters auf Erteilung einer Erlaubnis zum Führen einer Waffe
Auszug aus VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708
Insoweit ist im Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit des Führens von Schusswaffen im öffentlichen Bereich ein noch strengerer Maßstab anzulegen als er ohnehin schon für die Anerkennung einer Gefährdung gilt, die das Bedürfnis des (bloßen) Waffenbesitzes rechtfertigt (vgl. BayVGH, U.v. 21.9.2020 - 21 B 17.641 - juris Rn. 20 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2009 - 1 S 202/09
Bewachungsunternehmen; waffenrechtliche Erlaubnis; Glaubhaftmachung des …
Auszug aus VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708
Das Führen einer Schusswaffe ist daher nicht geeignet eine Gefährdung bei einem realitätsgerechten Überraschungsangriff durch eine erfolgreiche Abwehr zu mindern (vgl. VGH BW, U.v. 16.12.2009 - 1 S 202/09 - juris Rn. 25 m.w.N.). - BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77
Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Auszug aus VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708
Der Kläger hat im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1979 - I C 38.77 - juris Rn. 14) keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins. - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07
Anspruch eines Diamantenhändlers auf Erteilung eines Waffenscheins wegen dessen …
Auszug aus VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708
In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris Rn. 38). - VGH Bayern, 03.07.2013 - 21 ZB 12.2503
Waffenschein; Juwelier; Bedürfnis
Auszug aus VG München, 20.06.2023 - M 7 K 20.3708
In der Rechtsprechung ist seit langem geklärt, dass die Verlängerung der Geltungsdauer eines Waffenscheins von denselben materiell-rechtlichen Bedingungen wie die Neuausstellung abhängig ist und deswegen in jedem Fall eine umfassende Überprüfung der Erteilungsvoraussetzungen zu erfolgen hat, wobei auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes keine Bindung an vorausgegangene positive Entscheidungen besteht (vgl. BayVGH, B.v. 3.7.2013 - 21 ZB 12.2503 - juris Rn. 9 m.w.N.).