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   VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296   

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VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296 (https://dejure.org/2022,32210)
VG München, Entscheidung vom 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296 (https://dejure.org/2022,32210)
VG München, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - M 13L DK 20.6296 (https://dejure.org/2022,32210)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    BeamtStG § 47; BeamtStG § 33 ff.; BayDG Art. 11; StGB §§ 266, § 267
    (Landes) Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen außerdienstl. Untreue

  • rewis.io

    (Landes) Disziplinarrecht, Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen außerdienstl. Untreue

Verfahrensgang

 
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  • BVerwG, 12.02.2019 - 2 B 6.19

    Darlegungsanforderungen der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision;

    Auszug aus VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296
    Eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, derartige Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 12.2.2019 - 2 B 6.19 - beck-online Rn. 4; BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 96).

    Dass die Landesanwaltschaft Bayern bislang von der an sich auch gebotenen vorläufigen Dienstenthebung abgesehen hat, hindert die Annahme eines vollständigen Vertrauensverlustes insoweit nicht (vgl. BVerwG, B.v. 12.2.2019 - 2 B 6.19 - beck-online Rn. 4).

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

    Auszug aus VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296
    Soweit in der Rechtsprechung zwischenzeitlich indiziell im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat auch auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen wurde, bei der schließlich der jeweilige Einzelfall bereits tatrichterlich aus strafrechtlicher Sicht gewürdigt wurde (vgl. BVerwG, a.a.O. Rn. 18), folgt dem das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3/18 - beck-online Rn.34 ff.; B.v. 14.12.2021 - 2 B 43/21 - beck-online Rn. 18).
  • VGH Bayern, 18.03.2015 - 16a D 09.3029

    Besitz kinderpornographischer Bilddateien (reale Fotos und Comics) auf privatem

    Auszug aus VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296
    Eine langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist - selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen - für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, derartige Pflichtverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (BVerwG, B.v. 12.2.2019 - 2 B 6.19 - beck-online Rn. 4; BayVGH, U.v. 18.3.2015 - 16a D 09.3029 - juris Rn. 96).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296
    Vielmehr dürfen entlastende Gesichtspunkte nicht deshalb unberücksichtigt bleiben, weil sie für das Vorliegen eines "anerkannten" Milderungsgrundes ohne Bedeutung sind oder nicht ausreichen, um dessen Voraussetzungen - im Zusammenwirken mit anderen Umständen - zu erfüllen (BVerwG, B.v. 20.12.2013 - 2 B 35.13 - beck-online Ls.1 sowie Rn. 21).
  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296
    So entfaltet bei außerdienstlichen Dienstpflichtverletzungen nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Strafrahmen durch die gesetzgeberische Wertung zum Unwert des Verhaltens einen Orientierungsrahmen (vgl. BVerwG, U.v. 10.12.2015 - 2 C 50/13 - juris Rn. 15 ff.).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 2 WD 10.18

    Anpassungsstörung; Besitz; Dienstgradherabsetzung; Höchstmaßnahme; Kinder- und

    Auszug aus VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296
    Nach der Rechtsprechung des 2. Wehrdienstsenats des Bundesverwaltungsgerichts müssen die Milderungsgründe jedoch umso gewichtiger sein, je schwerer ein Dienstvergehen wiegt (vgl. BVerwG, U.v. 5.7.2018 - 2 WD 10.18 - beck-online Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.2021 - 2 B 43.21

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; fehlende Ergebnisrelevanz eines Mangels des

    Auszug aus VG München, 25.10.2022 - M 13L DK 20.6296
    Soweit in der Rechtsprechung zwischenzeitlich indiziell im Falle einer außerdienstlich begangenen Straftat auch auf die von Strafgerichten ausgesprochene Sanktion zurückgegriffen wurde, bei der schließlich der jeweilige Einzelfall bereits tatrichterlich aus strafrechtlicher Sicht gewürdigt wurde (vgl. BVerwG, a.a.O. Rn. 18), folgt dem das Bundesverwaltungsgericht nicht mehr (vgl. BVerwG, U.v. 24.10.2019 - 2 C 3/18 - beck-online Rn.34 ff.; B.v. 14.12.2021 - 2 B 43/21 - beck-online Rn. 18).
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