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   VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19.NW   

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https://dejure.org/2019,39223
VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19.NW (https://dejure.org/2019,39223)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.11.2019 - 3 L 1138/19.NW (https://dejure.org/2019,39223)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. November 2019 - 3 L 1138/19.NW (https://dejure.org/2019,39223)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2539/07

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nachforderungszinsen gem § 233a AO 1977 - Zudem

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    Hingegen hat das BVerfG mit Beschluss vom 3.9.2009 (Az.: 1 BvR 2539/07) mit eingehender Begründung die Verfassungskonformität der §§ 233a, 238 AO bestätigt.

    c) Losgelöst von den vorstehenden Ausführungen sprechen allerdings auch die sachlichen Erwägungen des BVerfG (Beschluss vom 3.9.2009, a.a.O.) und anderer Gerichte gegen eine Verfassungswidrigkeit der Höhe des Zinssatzes und gegen die von dem Bevollmächtigten der Antragstellerin berücksichtigte Rechtsprechung eines Teils des Bundesfinanzhofs:.

    Zuletzt bleibt auch im Hinblick auf die Anforderungen des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) dem Gesetzgeber im Bereich des Steuerrechts ein weiter Entscheidungsspielraum; dies betrifft sowohl die Auswahl des Steuergegenstands als auch die Bestimmung des Steuersatzes (BVerfG, Beschluss vom 3.9.2009, a.a.O.).

    Denn eine "moderne Datenverarbeitungstechnik" existierte bereits bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 3.9.2009, a.a.O.).

    Nach den dargestellten Maßstäben ist es für die Nachverzinsung gemäß § 233a AO grundsätzlich unerheblich, ob die Steuerschuldnerin durch die verspätete Steuerentrichtung tatsächlich keinen Zinsvorteil erlangt hat (BVerfG, Beschluss vom 3.9.2009, a.a.O.).

  • VG Göttingen, 18.04.2019 - 2 B 487/18

    Nachzahlungszinsen; Sanierungserlass; Sanierungsgewinn; unbillige Härte

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    Das VG Göttingen (Beschluss vom 18.4.2019 - 2 B 487/18) akzeptiert die Zinshöhe jedenfalls bis November 2018.

    Eine so weitgehende Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse, dass selbst bei Einbeziehung der für den Kreditnehmer ungünstigsten Sollzinssätze, namentlich bei unbesicherten Kreditformen bzw. der für den Vermögensanleger günstigsten Renditen, ein Zinsfuß von 0, 5% pro Monat als gänzlich markt- und realitätsfremd und damit als wirtschaftlich unzumutbar erschiene, ist im Rahmen des vorliegenden Eilverfahrens zu verneinen (ähnlich: VGH Bayern, Beschluss vom 10.8.2017, a.a.O. und VG Göttingen, Beschluss vom 18.4.2019, a.a.O.).

    So belief sich die durchschnittliche Eigenkapitalrendite im Jahr 2016 durchschnittlich bei Selbstständigen und Unternehmen auf 7 % (VG Göttingen, Beschluss vom 18.4.2019, a.a.O.).

  • BFH, 09.11.2017 - III R 10/16

    Verfassungsmäßigkeit von Nachforderungszinsen im Jahr 2013

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    Hingegen melden andere Senate diese Bedenken erst ab dem Veranlagungsjahr 2015 (BFH, Beschluss vom 25.4.2018 - IX 21/18), bzw. ab 2014 (BFH, Beschluss vom 9.11.2017 - III R 10/16 und Beschluss vom 19.2.2016 - X S 38/15) an.

    Hinsichtlich der von Steuernachforderungen hier betroffenen Selbständigen und Unternehmen ist weiter zu berücksichtigen, dass vorhandenes Kapital auch für Investitionen in die eigene selbständige Tätigkeit oder das eigene Unternehmen genutzt werden kann und dies üblicherweise vor allem dann geschieht, wenn sich daraus eine höhere Rendite erzielen lässt, als im Bereich der variablen oder festverzinsten Einlagen bei Geldinstituten (vgl. BFH, Urteil vom 9.11.2017, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 1/19

    Nachzahlungen auf Grundsteuer; Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    Das VG SH (Beschluss vom 26.4.2019 - 4 B 2/19) meldet bis zum Veranlagungszeitraum März 2012 keine rechtlichen Bedenken an und äußert solche Bedenken erst ab dem 1.4.2016 (VG SH, Beschluss vom 26.4.2019 - 4 B 1/19).

    Auf das von einigen Gerichten zwischenzeitlich herangezogene Marktzinsniveau (z.B. VG SH, Beschluss vom 26.4.2019 - 4 B 1/19) kommt es insoweit also nicht an, solange - wie jedenfalls in den hier maßgeblichen Veranlagungsjahren - auch sonstige Liquiditätsvorteile (z.B. durch Investitionen in Aktien oder Fonds, oder bei der Investition in Immobilien) außerhalb der Anlage auf einem Festgeldkonto u.ä.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 14 A 1196/13

    Festsetzung der Höhe der Zinsen i.R.d. Verzinsung von Steuererstattungen und

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    Das OVG NRW (Beschluss vom 10.7.2014 - 14 A 1196/13) formuliert bis August 2012, bis April 2018 (Beschluss vom 25.2.2019 - 14 B 1759/18) und bis Juli 2018 (Beschluss vom 25.10.2018, a.a.O.) keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Zinshöhe.

    Auch kann sich ein Liquiditätsvorteil in der Entbehrlichkeit einer ansonsten erforderlichen Kreditaufnahme oder der Ermöglichung der Rückzahlung bereits aufgenommener Kredite niederschlagen, so dass der ersparte Kreditzins den Vorteil richtig widerspiegelt (OVG NRW, Beschluss vom 10.7.2014, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2018 - 14 B 1366/18

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Anordnung

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    Jedenfalls ist nach derzeitiger Sach- und Rechtslage ein Erfolg des Widerspruchs nicht wahrscheinlicher, als ein Unterliegen (zur Maßgeblichkeit dieser Interessenabwägung: OVG NRW, Beschluss vom 25.10.2018 - 14 B 1366/18).

    Das OVG NRW (Beschluss vom 10.7.2014 - 14 A 1196/13) formuliert bis August 2012, bis April 2018 (Beschluss vom 25.2.2019 - 14 B 1759/18) und bis Juli 2018 (Beschluss vom 25.10.2018, a.a.O.) keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Zinshöhe.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2018 - 12 S 52.18

    Gewerbesteuer; Verzinsung; Zinshöhe; Zinsniveau; verfassungsrechtliche Zweifel

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    d) Die Zweifel der Antragstellerin daran, ob die gesetzliche Festlegung der Verzinsung fälliger Gewerbesteuerforderungen vor dem Hintergrund der tatsächlichen Zinsentwicklung mit höherrangigem Recht vereinbar ist, bieten nach dem hier angewandten rechtlichen Prüfungsmaßstab nach alledem keine hinreichende Grundlage für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung (im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.11.2018 - 12 S 52.18).
  • BFH, 04.07.2019 - VIII B 128/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    So äußert der BFH (Beschluss vom 4.7.2019 - VIII B 128/18 und Beschluss vom 3.9.2018 - VIII B 15/18) ab 2012 Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Zinshöhe.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2019 - 14 B 1759/18

    Unterscheidung zwischen Steuerpflichtigen mit Privathaushalt und Unternehmern;

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    Das OVG NRW (Beschluss vom 10.7.2014 - 14 A 1196/13) formuliert bis August 2012, bis April 2018 (Beschluss vom 25.2.2019 - 14 B 1759/18) und bis Juli 2018 (Beschluss vom 25.10.2018, a.a.O.) keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der Zinshöhe.
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Auszug aus VG Neustadt, 14.11.2019 - 3 L 1138/19
    aa) Zunächst sei darauf verwiesen, dass das BVerfG über zwei Verfassungsbeschwerden, mit denen sich die Beschwerdeführer gegen Zinsen gemäß § 238 AO in Höhe von 0, 5 % für jeden vollen Monat wenden, noch nicht entschieden hat (BVerfG, 1 BvR 2422/17 und 1 BvR 2237/14).
  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

  • VG Schleswig, 26.04.2019 - 4 B 2/19

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich der Nachzahlungszinsen auf

  • VGH Hessen, 15.02.1994 - 5 TH 1921/92

    Keine aufschiebende Wirkung bei Widerspruch gegen Aussetzungszinsen;

  • BFH, 03.09.2018 - VIII B 15/18

    AdV eines Bescheids über die Festsetzung von Aussetzungszinsen für den Zeitraum

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.1992 - 2 S 2999/90

    Widerspruch und Anfechtungsklage gegenüber Aussetzungszinsen - keine

  • FG Baden-Württemberg, 16.01.2018 - 2 V 3389/16

    Aussetzung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes für die

  • FG Münster, 17.08.2017 - 10 K 2472/16

    Höhe der Nachzahlungszinsen ist verfassungsgemäß

  • VG München, 29.04.2019 - M 10 S 19.825

    Rechtmäßigkeit von festgesetzten Nachzahlungszinsen

  • BFH, 19.02.2016 - X S 38/15

    Prozesskostenhilfe: EGVP - Terminsverlegung - Übergehen eines Antrags

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