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   VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13.NW   

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https://dejure.org/2013,26858
VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13.NW (https://dejure.org/2013,26858)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27.09.2013 - 3 K 623/13.NW (https://dejure.org/2013,26858)
VG Neustadt, Entscheidung vom 27. September 2013 - 3 K 623/13.NW (https://dejure.org/2013,26858)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 16 Abs 2 FeV, Anl 7 Nr 1.3 FeV, Art 3 Abs 3 GG, § 184 GVG, § 23 Abs 1 VwVfG
    Anspruch auf Ablegung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung in einer Fremdsprache; Gleichbehandlungsanspruch

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Ablegung der theoretischen Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Muttersprache? - Keine theoretische Fahrprüfung auf Thai

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die theoretische Führerscheinprüfung in einer Fremdsprache

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis - Theoretische Prüfung nicht in Thai

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf theoretische Fahrerlaubnisprüfung auf thailändisch

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf theoretische Fahrerlaubnisprüfung auf thailändisch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine theoretische Fahrerlaubnisprüfung in thailändischer Sprache - Im Grundgesetz verankerter Gleichheitsgrundsatz weist keinen Anspruch auf Ablegung der Fahrerlaubnis in einer bestimmten fremden Sprache auf

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisverordnung: Theoretische Führerscheinprüfung nur in den aufgeführten Sprachen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Berlin, 09.05.2011 - 11 L 142.11

    Keine theoretische Fahrprüfung auf Tamilisch

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13
    So habe das Verwaltungsgericht Berlin in einem Beschluss vom 9. Mai 2011 - 11 L 142/11 - den Antrag einer Führerscheinbewerberin aus Sri Lanka, die die theoretische Fahrerlaubnisprüfung in tamilischer Sprache habe ablegen wollen, im Hinblick auf die seit dem 1. Januar 2011 geltende Rechtslage abgelehnt.

    Ein Anspruch auf Ablegung der Fahrerlaubnis in einer bestimmten fremden Sprache folgt aus Art. 3 Abs. 3 GG nicht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2011 - 11 L 142/11 -, BeckRS 2011, 50461; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2011 - 1 S 100.11 -, BeckRS 2011, 53963).

  • BVerfG, 25.09.1985 - 2 BvR 881/85

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13
    Auch werde auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dem Grundsatz, dass die Gerichtssprache deutsch sei, verwiesen (Beschluss vom 25. September 1985 - 2 BvR 881/85 -).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13
    Die Festlegung des Deutschen als Schul-, Amts- und Gerichtssprache bedeutet jedoch trotz der mittelbaren Nachteilswirkungen für in Deutschland lebende, der deutschen Sprache jedoch nicht oder nicht ausreichend mächtige Personen keine Grundrechtsverletzung (BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 1983 - 2 BvR 731/80 -, BVerfGE 64, 135 ff.) und führt nicht zur Pflicht des Staates, Dolmetscher und Übersetzungen zu stellen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2011 - 1 S 100.11

    Keine theoretische Fahrprüfung in tamilischer Sprache

    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13
    Ein Anspruch auf Ablegung der Fahrerlaubnis in einer bestimmten fremden Sprache folgt aus Art. 3 Abs. 3 GG nicht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 9. Mai 2011 - 11 L 142/11 -, BeckRS 2011, 50461; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. September 2011 - 1 S 100.11 -, BeckRS 2011, 53963).
  • Drs-Bund, 11.02.2011 - BT-Drs 17/4740
    Auszug aus VG Neustadt, 27.09.2013 - 3 K 623/13
    Demgegenüber werden die nunmehr in Nr. 1.3 der Anlage 7 zur FeV aufgeführten elf Fremdsprachen seit vielen Jahren bundesweit angeboten und wurden als erprobt erachtet (siehe hierzu Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Scheuer vom 11. Februar 2011 auf die kleine Anfrage des Abgeordneten Hermann, BT-Drs. 17/4740, S. 68 f.).
  • VG Saarlouis, 01.09.2015 - 3 K 2097/14
    2 Hinsichtlich dieser Erklärung ist eine Anfrage des Gerichts an die Beklagte nach § 161 Abs. 2 Satz 2 VwGO unbeantwortet geblieben, vgl. Bl. 58, 61 der Gerichtsakte 3 Die Kläger können ihr Begehren auf Durchführung eines Asylverfahrens nicht im Wege der erhobenen Verpflichtungskiage verfolgen; die Beklagte wäre bei einer Aufhebung des angegrif­ fenen Bescheids verpflichtet, für die Kläger ein Asylverfahren durchzuführen, vgl. Beschluss der Kammer vom 03.05.2013 -3 L 700/13- sowie Gerichtsbescheid vom 01.04.2014 -3 K 623/13-; der Klageantrag ist daher nach § 88 VwGO in eine Anfechtungsklage auszulegen; siehe hierzu auch ausführlich: OVG NRW, Urteil vom 07.03,2014 -1 A21/12.A-, juris, auf des­ sen Ausführungen ergänzend Bezug genommen wird.
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